Torfabbauverbot  Verfassungsbeschwerde der Saterländer Griendtsveen AG unzulässig

| | 06.02.2026 10:31 Uhr | 0 Kommentare
Ein Blick in die Esterweger Dose, in der Torf abgebaut worden ist und noch wird. Foto: Griendtsveen AG
Ein Blick in die Esterweger Dose, in der Torf abgebaut worden ist und noch wird. Foto: Griendtsveen AG
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das niedersächsische Torfabbauverbot nicht zur Entscheidung angenommen. So reagiert die Griendtsveen AG.

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