Torfabbauverbot Verfassungsbeschwerde der Saterländer Griendtsveen AG unzulässig
Ein Blick in die Esterweger Dose, in der Torf abgebaut worden ist und noch wird. Foto: Griendtsveen AG
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das niedersächsische Torfabbauverbot nicht zur Entscheidung angenommen. So reagiert die Griendtsveen AG.
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