Tier auf Videos  Video vom Wolf in Langholt gilt als Nachweis

| | 27.01.2026 16:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zwei Jungjäger haben den Wolf am 18. Januar 2026 in Langholt gesehen und gefilmt. Screenshot: Henrik Zein
Zwei Jungjäger haben den Wolf am 18. Januar 2026 in Langholt gesehen und gefilmt. Screenshot: Henrik Zein
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Dass es in Langholt ein Wolf war, ist bereits bestätigt. Neu ist jetzt: Das Wolfsmonitoring Niedersachsen hat das Video als C1-Nachweis eingestuft – damit wird der Fall offiziell in der Datenbank geführt.

Landkreis Leer/Emsland - Die Wolfs-Sichtung in Langholt (Gemeinde Ostrhauderfehn) bekommt nun auch formal ein anderes Gewicht im Monitoring: Die Videos, die am Sonntag, 18. Januar 2026, im Bereich zwischen Fehnweg und Bussweg von Jungjägern aufgenommen wurden, sind beim Wolfsmonitoring in Hannover eingegangen und dort als C1 bewertet worden. Das teilte Wolfsberater Gerd Oncken am Dienstag, 27. Januar 2026, per WhatsApp mit. C1 steht im Wolfsmonitoring für einen eindeutigen Nachweis – damit kann der Fall grundsätzlich offiziell in der Nachweis-Datenbank des Landes Niedersachsen geführt und in der Statistik berücksichtigt werden.

Für die tatsächliche Aufnahme in die Datenbank (https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsnachweise) müsse immer ein sogenannter Kontaktnachweis vorliegen, so Oncken. Das bedeutet: Name, Adresse und Telefonnummer des Video-Erstellers müssen dem Land vorliegen. Alternativ könne der Urheber den Nachweis selbst über die Meldewege der Landesjägerschaft einstellen. Oncken weist darauf hin, dass belegbare Nachweise andernfalls in der Statistik fehlen können – obwohl es Sichtungen gegeben habe.

Mehrere Sichtungen rund um den 18. Januar

Am Wochenende um den 18. Januar hatte es in der Region zudem weitere mutmaßliche Wolfs-Sichtungen gegeben. Neben Langholt wurde ein Tier an der Ems bei Herbrum gefilmt, das Wolfsberater Oncken als Wolf einordnete. Außerdem kursierte per WhatsApp ein Foto, das einen Wolf auf der Johann-Bunte-Straße zwischen Papenburg und Burlage auf der Brücke in Höhe der Teststrecke zeigen soll. Zu den Fällen gibt es bereits ausführlichere Berichte, die online verlinkt sind. Später meldeten Leser, sie hätten einen Wolf im Bereich des Moorgutswegs in Burlage gesichtet.

Es wird dazu aufgerufen, Wolfs-Sichtungen und Begegnungen zu melden. Foto: Stratenschulte/dpa
Es wird dazu aufgerufen, Wolfs-Sichtungen und Begegnungen zu melden. Foto: Stratenschulte/dpa

Leserin meldet sich

Nach Veröffentlichung der bisherigen Artikel meldete sich außerdem eine Leserin bei der Redaktion. Sie teilte mit, sie habe die Wolfs-Sichtung in Langholt bereits gemeldet, noch bevor das Video auftauchte – allerdings ohne Foto- oder Videomaterial, aber mit Kontaktdaten. Ihre Meldung sei als C3 eingestuft worden.

Gerd Oncken ordnet das so ein: „C3 betrifft bestimmt ungenaue Meldungen zu dem Vorgang.“ Der C1-Status beziehe sich dagegen auf das Video, das als überprüfbarer Nachweis gelte.

Kategorien der Wolfs-Sichtungen

Zur Einordnung: Das Wolfsmonitoring in Niedersachsen wird im Auftrag der Landesregierung von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Wolfsberatern durchgeführt. Die Daten werden nach bundeseinheitlichen Standards bewertet und je nach Überprüfbarkeit in Kategorien eingeteilt: C1 steht für eindeutige Nachweise (zum Beispiel überprüfte Fotos oder DNA-Ergebnisse), C2 für bestätigte Hinweise, die vor Ort dokumentiert und von erfahrenen Personen bestätigt wurden (etwa Risse, Losung oder Fährten). C3 sind unbestätigte Hinweise – zum Beispiel Sichtungen ohne ausreichende Belege –, die nicht als Nachweis gelten, aber als Hinweis auf mögliches Wolfsvorkommen dennoch erfasst werden. (Quelle: Wolfsmonitoring Niedersachsen/LJN).

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