Proteste  Radweg-Bau an der L 21 bei Holte – jetzt spricht der Kläger

| | 26.01.2026 11:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
An der Landesstraße 21 zwischen Holte, Potshausen und Stickhausen soll ein Radweg gebaut werden. Doch das Vorhaben kann bislang noch nicht umgesetzt werden. Es liegen zwei Klagen gegen das Projekt vor. Foto: Henrik Zein
An der Landesstraße 21 zwischen Holte, Potshausen und Stickhausen soll ein Radweg gebaut werden. Doch das Vorhaben kann bislang noch nicht umgesetzt werden. Es liegen zwei Klagen gegen das Projekt vor. Foto: Henrik Zein
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Landwirt Gerald Meyer aus Westoverledingen klagt gegen den Bau eines Radwegs zwischen Holte und Stickhausen – und fordert einen fairen Preis für seine Fläche. Er hat aber noch weitere Bedenken.

Holte/Stickhausen/Potshausen - Der geplante Bau eines Radwegs entlang der Landesstraße 21 (L 21) zwischen Holte, Potshausen und Stickhausen ist ins Stocken geraten. Grund dafür sind zwei Klagen, die aktuell beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg anhängig sind. Neben einer sogenannten Hauptsacheklage, mit der grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Leer geprüft wird, läuft auch ein Eilverfahren. Ziel des Klägers ist es, den Baustart so lange zu verhindern, bis über die Hauptsache entschieden ist. Jetzt hat sich der Kläger, der Landwirt Gerald Meyer (63) aus Westoverledingen, zu Wort gemeldet.

Meyer betont, dass er nicht gegen den Bau des Radwegs ist. „Ich befürworte das sogar. Ich war und bin immer noch bereit, die betroffenen Flächen gegen eine gleichwertige Fläche zu tauschen oder auch für einen angemessenen Preis an die Behörden zu verkaufen. Ich bin immer offen für Gespräche“, erklärt Meyer. Für die Fläche liege ein offizielles Gutachten vor, das bereits vom OVG Lüneburg herangezogen wurde. „Das Gutachten ist somit juristisch wasserdicht“, so Meyer. Bei der Fläche, um die es geht, handelt es sich um zwei zusammenhängende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 2,5 Hektar.

Preisfrage bleibt strittig

Nach Angaben des Landwirts ist die Blockade beim Radwegebau vor allem eine Frage des Preises oder eines angemessenen Flächentausches. „Nur leider sind die Behörden nicht bereit, den im Gutachten ermittelten Wert zu bezahlen. Warum sollte ich meine Fläche unter Wert abgeben? Sobald die Behörden bereit sind, einen angemessenen Kaufpreis zu zahlen, kann kurzfristig ein Notartermin vereinbart werden und die Sache ist vom Tisch. Wenn das Geld auf meinem Konto ist, lasse ich die Klage fallen“, sagt Meyer. Er betont, dass die Blockade maßgeblich durch die Behörden verursacht wird, da sie sich weigern, den Preis zu zahlen.

Meyer weist zudem darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen zum Betriebsvermögen gehören und der Verkaufserlös voll versteuert werden muss. „Ein nicht unerheblicher Teil des Geldes fließt dann sowieso wieder zurück zum Finanzamt“, so der Landwirt. Auch einen Flächentausch habe er angeboten, doch darauf sei die Behörde nicht eingegangen.

Sicherheitsbedenken an der Rabenbrücke

Neben der Preisfrage kritisiert Meyer auch die geplante Verkehrsführung an der Rabenbrücke in Holterbarge. Nach aktuellem Plan müssten Radfahrer die L 21 direkt vor und nach der Brücke queren, da auf der Brücke selbst Rechtsfahrgebot gilt. „Das ist lebensgefährlich! Eine kleine Fahrradbrücke wie bei der Tobiasbrücke würde die Situation dort deutlich entschärfen“, betont Meyer.

Er verweist zudem auf die Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen für die Allgemeinheit: „Landwirtschaftliche Flächen dienen der Nahrungsmittelerzeugung für den Menschen. Darum galt die Landwirtschaft zu Corona-Zeiten als systemrelevant. Mit jeder zerstörten landwirtschaftlichen Fläche, sei es durch den Holter Polder oder auch durch versiegelte Flächen wie Radwege und Straßen, steht weniger Fläche zur Nahrungsmittelerzeugung bei gleichzeitig steigender Zahl hungriger Menschen zur Verfügung. Das steht im Widerspruch. Radwege kann man leider nicht essen.“

Kritik an Behörden und fehlender Dialog

Der Landwirt kritisiert, dass die Behörden bislang nicht auf seine Gesprächsangebote eingegangen sind. „Solange man nicht mit mir redet, wird es keinen Radweg geben“, so Meyer. Er bemängelt zudem, dass Diskussionsrunden häufig ohne die betroffenen Eigentümer stattfinden.

Unterdessen hat Gerichtssprecher Harald Kramer das weitere Verfahren am OVG Lüneburg erläutert: „Im Eilverfahren wird die Sache aufgrund der geringeren Zeit in der Regel lediglich ‚summarisch‘ geprüft.“ Das bedeutet, das Gericht prüft zunächst nur grob, ob der Baustart verschoben werden muss. „Im Hauptsacheverfahren erfolgt dann eine noch genauere Aufklärung des Sachverhalts und rechtliche Prüfung sowie eine Erörterung mit den Beteiligten in einer mündlichen Verhandlung“, so Kramer weiter. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist offen. „Für beide Verfahren kann ich keine Prognose abgeben, da verschiedene Umstände für den zeitlichen Ablauf mitbestimmend sein können“, sagt er. Über das Eilverfahren könnte es jedoch schon bald Neuigkeiten geben.

Landkreis und Landesbehörde hoffen auf Fortschritt

Trotz der laufenden Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ist der Radweg grundsätzlich genehmigt: Der Landkreis Leer hat am 7. Juli 2025 den Planfeststellungsbeschluss erteilt. Die geplante Strecke ist etwa 7,6 Kilometer lang und soll die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der stark befahrenen Straße deutlich erhöhen. Landrat Matthias Groote betonte damals: „Er wird an dieser viel befahrenen Straße auf jeden Fall für mehr Sicherheit sorgen.“

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