Saterland  Bürgermeister-Veto stoppt Ratsbeschluss

| | 17.12.2025 17:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bürgermeister Thomas Otto legte nach der Abstimmung ein Veto ein. Foto: Gemeinde Saterland
Bürgermeister Thomas Otto legte nach der Abstimmung ein Veto ein. Foto: Gemeinde Saterland
Artikel teilen:

Der Saterländer Gemeinderat hat die Frist zur Bebauung kommunaler Grundstücke von 24 auf 60 Monate verlängert – und das rückwirkend. Doch Bürgermeister Thomas Otto legt ein Veto ein.

Saterland/Ramsloh - Nach einer kontroversen Debatte hat der Rat der Gemeinde Saterland am Montagabend, 15. Dezember 2025, mit Mehrheit beschlossen, die Frist zur Bebauung kommunaler Wohnbaugrundstücke von bislang 24 auf künftig 60 Monate zu verlängern. Besonders umstritten: Die neue Regelung soll rückwirkend gelten. Bürgermeister Thomas Otto kündigte unmittelbar nach der Abstimmung an, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen – wie er es bereits im Vorfeld der Sitzung angekündigt hatte.

SPD/Grüne fordern Absetzung

Für zusätzlichen Zündstoff sorgte der Ablauf der Sitzung: Der CDU/FDP-Antrag war der Tagesordnung nicht beigefügt worden. Die Gruppe SPD/Grüne beantragte daher, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. „Wir können ihn hier nicht beraten, weil wir ihn nicht einsehen können“, kritisierte SPD-Fraktionsvorsitzender Henning Stoffers. Bürgermeister Otto räumte ein, dass das Fehlen des Antrags ein Versäumnis der Verwaltung gewesen sei.

Die CDU/FDP-Gruppe war empört über den Antrag auf Absetzung. Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass dies ein Versäumnis der Verwaltung sei. Zudem sei der Antrag seit vielen Monaten bekannt und in den zuständigen Ausschüssen ausführlich beraten worden. Der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung scheiterte schließlich.

Der Rat der Gemeinde Saterland kam im Rathaus in Ramsloh zusammen. Foto: Hans Passmann
Der Rat der Gemeinde Saterland kam im Rathaus in Ramsloh zusammen. Foto: Hans Passmann

SPD/Grüne schlagen Kompromiss vor – Mehrheit bleibt hart

Im weiteren Verlauf schlugen SPD und Grüne vor, die Frist nicht auf 60, sondern lediglich auf 36 Monate zu verlängern. Die Mehrheitsfraktion lehnte diesen Kompromiss jedoch ab. Am Ende wurde über den ursprünglichen CDU/FDP-Antrag abgestimmt und dieser mit Mehrheit angenommen.

CDU/FDP setzt sich durch – SPD und Grüne üben scharfe Kritik

Die Antragsteller begründeten die Änderung mit gestiegenen Baupreisen, höheren Zinsen und unsicheren Förderbedingungen. „Die längere Frist gibt Bauherren mehr Planungssicherheit“, betonte CDU/FDP-Sprecher Jens Immer. Die Bauverpflichtung bleibe als Steuerungsinstrument erhalten, Spekulation werde nicht gefördert.

SPD und Grüne lehnten die Verlängerung – insbesondere die rückwirkende Anwendung – entschieden ab. Sie befürchten, dass gemeindliche Flächen verstärkt als Spekulationsobjekte gehortet und nicht zur Schaffung von Wohnraum genutzt werden könnten. Fraktionsvorsitzender Henning Stoffers (SPD) sprach von „Klientelpolitik“ und warnte vor Nachteilen für das Gemeinwohl: „Die Kosten und Folgen dieses Vorgehens trägt am Ende die gesamte Gemeinde.“

In der Gemeinde Saterland verpflichten sich Käufer kommunaler Grundstücke, innerhalb von zwei Jahren zu bauen. Die CDU will diese Bebauungsverpflichtung deutlich lockern. Foto: Hans Passmann
In der Gemeinde Saterland verpflichten sich Käufer kommunaler Grundstücke, innerhalb von zwei Jahren zu bauen. Die CDU will diese Bebauungsverpflichtung deutlich lockern. Foto: Hans Passmann

Den Vorwurf der „Klientelpolitik“ wies Jens Immer zurück. Wenn, dann mache die CDU Klientelpolitik für die Bürger im Saterland, so deren Fraktionsvorsitzender.

Bürgermeister warnt vor rechtlichen und finanziellen Risiken

Bürgermeister Thomas Otto hatte bereits im Vorfeld und während der Sitzung vor erheblichen Risiken gewarnt. Er verwies auf gesetzliche Vorgaben, die einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden vorschreiben, und betonte die Bedeutung der bisherigen Bebauungsverpflichtung für die Entwicklung der Baugebiete. Besonders die rückwirkende Anwendung könne laut Otto Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde auslösen. „Eine rückwirkende Änderung benachteiligt diejenigen, die im Vertrauen auf die geltenden Fristen gehandelt haben“, so Otto. Er kündigte an, gegen den Ratsbeschluss ein Veto einzulegen. Das tat er dann auch.

Wie es weitergeht

Mit dem Veto des Bürgermeisters ist das Thema noch nicht abgeschlossen. Nach einem Einspruch muss sich nun zunächst die Kommunalaufsicht des Landkreises Cloppenburg mit dem Beschluss befassen. Erst danach wird der Antrag im neuen Jahr erneut in den Ratsgremien diskutiert. Die Debatte zeigt, wie unterschiedlich die Interessen zwischen Planungssicherheit für Bauherren und dem Ziel, gemeindliche Flächen zügig für den Wohnungsbau zu nutzen, gewichtet werden. Ob die Verlängerung der Bebauungsverpflichtung tatsächlich Bestand haben wird, bleibt vorerst offen.

Ähnliche Artikel