Saterland  Facebook-Streit um AfD und „Lesbe“-Aussage

| | 10.12.2025 16:06 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Als die AfD in Ramsloh ihren Stand aufbaute, wies Bürgermeister Thomas Otto (hinten links, in heller Jacke) die AfD darauf hin, dass Banner nicht an Masten befestigt werden dürfen. Foto. Horst Kruse
Als die AfD in Ramsloh ihren Stand aufbaute, wies Bürgermeister Thomas Otto (hinten links, in heller Jacke) die AfD darauf hin, dass Banner nicht an Masten befestigt werden dürfen. Foto. Horst Kruse
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Nach dem Aufeinandertreffen von AfD und SPD eskaliert die Debatte im Netz. Ein zugespitzter Facebook-Kommentar von Bürgermeister Thomas Otto sorgt für heftige Reaktionen – bis hin zu Bedrohungen.

Saterland/Cloppenburg - Auch Tage nach dem Aufeinandertreffen von AfD und SPD auf dem Rathausvorplatz in Ramsloh ebbt die Diskussion in den sozialen Medien nicht ab. Wie diese Zeitung berichtete, hatten beide Parteien am vergangenen Samstag mit Info-Ständen Präsenz gezeigt – begleitet von kühlem Wetter, wenigen Besuchern, aber umso heftigeren Debatten im Netz im Anschluss mit Hunderten Kommentaren. Die Berichterstattung über das Geschehen und die teils hitzigen Reaktionen im Internet sorgten bereits für reichlich Gesprächsstoff. Nun hat die Auseinandersetzung eine neue Eskalationsstufe erreicht. Es gibt Beleidigungen und Bedrohungen.

„Blöder als die Lämmer, die freiwillig zur ihrem Schlachter laufen...“

Saterlands Bürgermeister Thomas Otto meldete sich auf der Facebook-Seite des AfD-Kreisverbandes Cloppenburg/Vechta mit einem eigenen Kommentar zu Wort – und löste damit eine Flut an wütenden Reaktionen aus. Unter der Veröffentlichung aktueller Umfrageergebnisse schrieb Otto: „Blöder als die Lämmer, die freiwillig zur ihrem Schlachter laufen... – wer den Parolen der AfD auf den Leim geht, muss sich nicht wundern, abends in der Demokratie einzuschlafen um am nächsten morgen in einer Diktatur aufzuwachen... Wo sind denn die Lösungen – raus aus Europa, Steuersenkungen und Rentenerhöhung – dazu alle Ausländer und Minderheiten ausgrenzen? ...klappt ja mit der in der Schweiz lebenden Lesbe ganz toll ... hat sich selbst gerade die Bezüge verdoppelt und spricht von Anstand...wowwww.“

Die SPD im Saterland hatte vor dem Rathaus in Ramsloh einen Info-Stand in unmittelbarer Nähe zur AfD aufgebaut. Foto: Horst Kruse
Die SPD im Saterland hatte vor dem Rathaus in Ramsloh einen Info-Stand in unmittelbarer Nähe zur AfD aufgebaut. Foto: Horst Kruse

Empörte und teils beleidigende Kommentare

Der Kommentar des Bürgermeisters sorgte für eine neue Welle empörter und teils beleidigender Kommentare – vor allem von AfD-Anhängern. Der AfD-Kreisvorstand, vertreten durch Vorsitzenden Josef Kruse, reagierte mit einem eigenen Post und forderte Konsequenzen: Ein Bürgermeister, der Bürger beschimpfe und die Vorsitzende der stärksten Oppositionspartei beleidige, sei nicht tragbar und gehöre abgewählt. Zudem verwies Kruse auf das Mäßigungsgebot für Beamte auf Zeit. Im Gespräch mit dieser Redaktion sagte Josef Kruse: „So darf ein Bürgermeister sich nicht äußern. Er hängt eine queere Fahne vor das Rathaus und bezeichnet Frau Weidel als Lesbe, finde den Fehler.“

Der AfD-Gemeindeverband Barßel/Saterland war am 6. Dezember mit einem Info-Stand vor dem Rathaus in Ramsloh vertreten, ebenso wie die SPD. Foto: Horst Kruse
Der AfD-Gemeindeverband Barßel/Saterland war am 6. Dezember mit einem Info-Stand vor dem Rathaus in Ramsloh vertreten, ebenso wie die SPD. Foto: Horst Kruse

Das Mäßigungsgebot für Beamte auf Zeit

Bürgermeister sind als sogenannte Beamte auf Zeit besonderen dienstrechtlichen Pflichten unterworfen. Das sogenannte Mäßigungsgebot ist in § 33 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt. Es verpflichtet sie dazu, sich auch außerhalb ihrer amtlichen Tätigkeit so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Integrität und die Neutralität ihres Amtes nicht beeinträchtigt wird.

Massive Beleidigungen und Bedrohungen gegen Bürgermeister Otto

Im Zuge der Debatte um Ottos Facebook-Kommentar kam es nicht nur zu einer Vielzahl beleidigender, sondern auch zu eindeutig bedrohlichen Äußerungen gegen den Bürgermeister. In einem Kommentar unter Ottos Beitrag heißt es wörtlich (Rechtschreibung und Grammatik im Original): „Ihre Artikulation offenbart ihren gestörten Kleingeist. Hoffe sie erkranken unheilbar an Krebs und verrecken daran elendigst. Und ihrer Frau, die Affärenkönigin wie man so hört, müsste das gleiche Schicksal erleiden. PS: Schönes Haus wo sie wohnen. Lesbe? .. es nennt sich Homosexuelle Frau, sie asoziales Arschloch.“

Solche Kommentare überschreiten die Grenze zur strafbaren Bedrohung und Beleidigung, so Thomas Otto. Er hat nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Polizei sowie über ein Portal gegen Hass und Hetze im Netz gestellt.

Bürgermeister Otto verteidigt sich in schriftlicher Stellungnahme

In einer schriftlichen Stellungnahme an unsere Redaktion verteidigt Bürgermeister Thomas Otto seine Wortwahl und erläutert seine Beweggründe. Wörtlich schreibt er: Unsere Demokratie lebt von der Achtung der Menschenwürde, von Meinungsvielfalt und vom Schutz von Minderheiten. Menschenfeindliche Aussagen und völkisches Denken, wie sie aus der AfD wiederholt bekannt werden, untergraben diese Grundwerte und stellen eine reale Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Etliche, der Kommentare unter dem AfD Betrag vom Wochenende zu dem Infostand im Saterland und den auf meine Person nachgeschobenen Post, sowie auf Eure Berichterstattung halte ich an der Stelle für mindestens Grenzüberschreitend. Wo man Fakten nicht mit validen Argumenten entgegnen kann werden Hass, Hetze und persönliche Beleidigungen verbreitet. Wo Ausgrenzung normalisiert und Institutionen verächtlich gemacht werden, wird Demokratie schleichend geschwächt.

Daraus ergibt sich eine moralische Verantwortung der Wählerinnen und Wähler, genau hinzusehen und die Folgen ihres Kreuzes mitzudenken. Demokratie ist kein Selbstläufer – sie braucht Haltung, Verantwortung und eine klare Absage an Hass und Entmenschlichung. Warum sich dann Dritte, vermeintlich der AfD nahestehende Personen, über die Bezeichnung Ihrer Parteichefin als in der Schweiz lebende Lesbe echauffieren, kann ich mir nur damit erklären, als dass das natürlich so gar nicht in die im Parteiprogramm manifestierte Linie der Partei passt und praktisch eine Antithese zum eigenen Parteiprogramm darstellt.

Unbestreitbar hat Frau Weidel nunmal einen Wohnsitz mit Ihrer Ehepartnerin in Einsiedeln in der Schweiz. Zudem lebt sie offen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und wird zumindest in zitierfähigen Quellen (Spiegel, FAZ, TAZ, Tagesschau.de) als lesbische Frau tituliert. Eine offene homosexuelle Orientierung verdient dabei nach meiner ureigensten inneren Überzeugung dieselbe Wertschätzung und Akzeptanz wie jede andere sexuelle Identität. Wer offen lebt, zeigt Mut und Authentizität – das stärkt nicht nur die eigene Persönlichkeit, sondern auch eine vielfältige, respektvolle Gesellschaft. Anerkennung bedeutet, Menschen als das zu sehen, was sie sind: gleichwertig und selbstverständlich Teil unserer Gemeinschaft. Das damit die eigenen Anhänger von Frau Weidel augenscheinlich ein Problem haben, ist sehr bezeichnend für deren Welt- und Menschenbild und die Doppelmoral dieser Partei.

Wie geht es weiter?

Die Debatte um Ton, Inhalt und die Rolle eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken ist damit im Saterland endgültig angekommen – und dürfte das politische Klima weiter anheizen. Klar ist: Die Auseinandersetzung um den Umgang mit der AfD und die Grenzen politischer Debatte wird das Saterland auch mit Blick auf die Bürgermeisterwahl 2026 weiter beschäftigen.

Das Mäßigungsgebot für Beamte auf Zeit

Bürgermeister sind als sogenannte Beamte auf Zeit besonderen dienstrechtlichen Pflichten unterworfen. Das sogenannte Mäßigungsgebot ist in § 33 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt. Es verpflichtet sie dazu, sich auch außerhalb ihrer amtlichen Tätigkeit so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Integrität und die Neutralität ihres Amtes nicht beeinträchtigt wird. Wörtlich heißt es dort: „Beamtinnen und Beamte haben sich durch ihr gesamtes Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur Verfassung bekennen und so verhalten, dass das Vertrauen in die Integrität und Unparteilichkeit des öffentlichen Dienstes nicht beeinträchtigt wird.“

Zwar dürfen Bürgermeister als Privatpersonen ihre Meinung äußern, sie müssen dabei jedoch die Würde ihres Amtes wahren und sich insbesondere in politischen Auseinandersetzungen in Wortwahl und Auftreten mäßigen. Ob eine Äußerung gegen das Mäßigungsgebot verstößt, ist stets im Einzelfall zu prüfen und kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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