Politik  Dienstaufsichtsbeschwerde – kein Freifahrtschein für Frust

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Ein Kommentar von Henrik Zein
| 28.11.2025 17:58 Uhr | 0 Kommentare
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Günter Harders (vorne) wurde abgewiesen. Während der Abstimmung im Gemeinderat nahm der Bürgermeister auf den Zuschauerrängen Platz. Foto: Henrik Zein
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Günter Harders (vorne) wurde abgewiesen. Während der Abstimmung im Gemeinderat nahm der Bürgermeister auf den Zuschauerrängen Platz. Foto: Henrik Zein
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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsträger sollte mit Bedacht eingesetzt werden – und nicht zur Alltagswaffe verkommen. Der Fall aus Ostrhauderfehn zeigt, wie schnell die Grenze überschritten ist.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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