Wegen Behörden-Hickhacks  Osterfehntjer Opa sitzt mit Enkel in der Schule

| | 26.09.2025 17:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 10 Minuten
Gerhold Steenhoff (links) steht mit Johannes Lindemann, dem Leiter der Grundschule Middendorfstraße in Ostrhauderfehn, auf dem Schulhof. Der 62-Jährige ist der Großvater des siebenjährigen Linus (Name von der Redaktion geändert). Foto: Astrid Fertig
Gerhold Steenhoff (links) steht mit Johannes Lindemann, dem Leiter der Grundschule Middendorfstraße in Ostrhauderfehn, auf dem Schulhof. Der 62-Jährige ist der Großvater des siebenjährigen Linus (Name von der Redaktion geändert). Foto: Astrid Fertig
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Der siebenjährige Linus aus Ostrhauderfehn ist krank und braucht Schulbegleitung. Bisher hatte er Integrationshilfe. Das ist nun nach dem Ende der Poollösung an der Grundschule Ostrhauderfehn anders.

Ostrhauderfehn - Linus ist ein pfiffiger Junge. Ein aufgewecktes Kind ist der Siebenjährige aus Ostrhauderfehn, wach und interessiert. Aber der Grundschüler ist niedergeschlagen. Linus hat das Gefühl, er beschere seiner Familie jede Menge Ärger, Kummer und Aufregung. Tatsächlich trägt Linus einen anderen Vornamen. Um die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen, wird sein richtiger Name in diesem Bericht nicht genannt.

Linus‘ Mutter und Vater und auch seine Großeltern fühlen sich in der Tat herausgefordert und belastet von der aktuellen Situation ihrer Familie. Denn Linus kann aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne Begleitung in die Schule gehen. Weil es um diese Unterstützung bürokratisches Hickhack gibt, wird der Junge aktuell von seinem Großvater zur Schule begleitet.

Familie fühlt sich diskriminiert

Linus’ Eltern, Lisa und Jan-Niklas Renner, sind beide berufstätig. Ohne den Einsatz seines Opas könnte Linus die Schule nicht besuchen. Ob und von wem eine andere Begleitung finanziert wird, ist unklar. Obwohl seine Eltern diese Hilfe bereits im Dezember 2024 beantragt haben, liegt das Verfahren noch immer bei den Behörden. Mittlerweile befasst sich das Sozialgericht Aurich damit. „Wir fühlen uns diskriminiert, weil unser Sohn nicht die gleichen Chancen erhält wie alle anderen Kinder“, sagt seine Mutter Lisa Renner. Linus werde das Recht auf Teilhabe verwehrt.

Lisa und Jan-Niklas Renner sind die Eltern des siebenjährigen Linus. Sie setzen sich sehr dafür ein, dass ihrem Kind die Teilhabe an einem normalen Schulalltag ermöglicht wird. Foto: Astrid Fertig
Lisa und Jan-Niklas Renner sind die Eltern des siebenjährigen Linus. Sie setzen sich sehr dafür ein, dass ihrem Kind die Teilhabe an einem normalen Schulalltag ermöglicht wird. Foto: Astrid Fertig

So lange, bis die Situation geklärt ist, sitzt deshalb der 62-jährige Gerhold Steenhoff mit seinem Enkel im Klassenraum der Grundschule Ostrhauderfehn an der Middendorfstraße, erlebt den Unterricht der Zweitklässler mit und das Leben auf dem Pausenhof. Dieses Engagement erbringt der Senior seit den Sommerferien täglich.

Siebenjähriger braucht Hilfe

Linus kann nichts dafür, dass er Begleitung braucht. Der Siebenjährige ist einfach noch zu jung, um sich selbst zu helfen. Von Geburt an leidet der Junge an einer Stoffwechselerkrankung. Sie ist schwerwiegend. Deshalb ist es notwendig, dass Linus Medikamente nimmt, sein Leben lang. Das bescheinigt sein behandelnder Arzt, Rudolf Oeverink, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie, am Medicover MVZ in Oldenburg, in einem schriftlichen Gutachten. Regelmäßig einmal im Monat ist Linus bei ihm zur Kontrolluntersuchung.

Es ist manchmal sehr plötzlich notwendig, dass Linus Tabletten braucht. Die Dosis muss stets individuell angepasst werden. Aufgrund seines Alters kann der Zweitklässler noch nicht selbst darauf achten, wann dies der Fall ist, und angemessen darauf reagieren.

Im Kindergarten gab es Begleitung

Sein behandelnder Arzt schildert in dem Gutachten vom 1. April 2025, dass Linus durch seine Erkrankung stigmatisiert sei und bei Gleichaltrigen Rückzugsverhalten zeige. Auch mit Erwachsenen, die ihm fremd sind, sei der Kontakt schwierig. Um dem Jungen den Besuch des Schulunterrichts zu ermöglichen, empfiehlt der Mediziner, dass der Siebenjährige begleitet wird durch eine erwachsene, in seine Krankheit eingewiesene Person. Das ärztliche Gutachten liegt der Redaktion vor.

Während seiner Kindergartenzeit, die er im Kindergarten Wolkenreiter in Ostrhauderfehn verbrachte, stand Linus im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Begleiterin zur Seite. Die Kosten dafür wurden getragen vom Landkreis Ammerland, wo die Familie bis 2021 ihren Wohnsitz hatte.

Jede Familie muss selbstständig Unterstützung beantragen

Auch nach seiner Einschulung in die Grundschule Ostrhauderfehn war der Erstklässler von einer Schulbegleiterin betreut worden. Die Frau war tätig im Rahmen der Poollösung, die von 2018 bis zu den Sommerferien 2025 an der Osterfehntjer Grundschule praktiziert wurde. Poollösung bedeutet, dass Integrationshelfer nicht einem bestimmten Kind zugeordnet sind, sondern für alle Schülerinnen und Schüler ein Personalpool zur Verfügung stand, der in Absprache mit dem Lehrerkollegium eingesetzt wurde. Obwohl sich das Projekt pädagogisch bewährt hatte, stellte der Landkreis Leer es aufgrund eines Kreistagsbeschlusses aus Kostengründen ein.

Seitdem müssen alle Eltern von Grundschulkindern, deren Kinder Förderbedarf haben, selbst Anträge beim Amt stellen, um Hilfe zu bekommen. Dafür müssen die Kinder regelmäßig in der Kreisstadt Leer amtsärztlich begutachtet werden.

Integrationshilfe im Rahmen der Poollösung

Linus habe sich wohlgefühlt mit der Schulbegleiterin, schildern dessen Eltern. „Wir sind dankbar, dass es im ersten Schuljahr so gut lief.“ Der Junge habe traurig und irritiert darauf reagiert, dass diese Unterstützung nun nicht mehr stattfindet.

Dabei ist Linus‘ frühere Schulbegleiterin weiterhin an der Grundschule Ostrhauderfehn im Einsatz. Doch jetzt - ohne Poollösung - darf sie den Jungen nicht mehr begleiten. Sie ist nicht mehr für ihn zuständig. Medikamente darf sie ohnehin nicht verabreichen, weil ihr dafür laut Arbeitsvertrag die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Angestellt ist die Frau beim Lee-Werk WISA, einer gemeinnützigen GmbH, die im Auftrag des Landkreises Leer Familienhilfe anbietet.

62-Jähriger täglich mit Enkel in der Schule

Seit Schuljahresbeginn im August herrscht um die Begleitung des Siebenjährigen ein Zuständigkeits-Hick-Hack. Bis das geklärt ist, kommt sein Großvater mit in den Unterricht und auf den Pausenhof.

Gerhold Steenhoff ist 62 Jahre alt und gelernter Maurer. Jeden Tag holt der Osterfehntjer seinen Enkel von zu Hause ab und geht mit ihm zusammen zur Schule. Er sitzt mit den Zweitklässlern im Klassenraum und erlebt mit, wie sie Schreiben, Lesen, Rechnen üben, während er seinen Enkel beobachtet, ob sich möglicherweise dessen Gesichtsfarbe verändert. Ist das der Fall greift der Senior ein und gibt dem Jungen seine Tabletten.

Mit der Grundschule ist die Familie zufrieden

Normal ist diese Schulsituation nicht. Weder für Linus, noch für dessen Opa. Der Siebenjährige würde gerne einfach zur Schule gehen wie alle anderen Kinder auch - lernen und in der Pause mit seinen Klassenkameraden spielen. „Man muss das Beste draus machen“, findet sein Großvater. Steenhoff steht auf dem Schulhof, isst ein Butterbrot und blickt aufmerksam auf die Schar Zweitklässler, die mit seinem Enkel herumtollen. „Es ist ja auch schön, dass ich noch mal Schule erlebe“, versichert er. Die Kinder gingen sehr nett miteinander um, es gebe keine Streithansel.

Überhaupt, bescheinigt der engagierte Senior, laufe es super an der Osterfehntjer Grundschule. Und schließlich gehe es um Linus. Sein Enkel brauche die Unterstützung jetzt - und nicht erst dann, wenn Krankenkasse und Kommunen sich verständigt hätten, wer möglicherweise eine Schulbegleitung finanziere. „Dann verpasst der Junge ja zu viel Unterricht.“ Und was Kinder in der Grundschule lernen, sei elementar für ihr weiteres Leben.

Weniger Flexibilität nach Ende der Poollösung

„Alle Achtung“, sagt Johannes Lindemann dazu, dass Gerhold Steenhoff die Sache kurzerhand selbst in die Hand genommen hat, und täglich die Schulbank drückt, um seinem Enkel die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Der 56-Jährige ist seit 2015 Leiter der Grundschule an der Middendorfstraße. Die gehört mit aktuell 293 Kindern zu den größeren Grundschulen im Kreisgebiet.

"Für genau solche Fälle war die Poollösung ideal", sagt Johannes Lindemann zum Fall Linus. Der 56-Jährige ist seit 2015 Leiter der Grundschule Ostrhauderfehn. Foto: Astrid Fertig
"Für genau solche Fälle war die Poollösung ideal", sagt Johannes Lindemann zum Fall Linus. Der 56-Jährige ist seit 2015 Leiter der Grundschule Ostrhauderfehn. Foto: Astrid Fertig

Lindemann bedauert, dass das private Engagement von Linus’ Familie nach dem Ende der Poollösung notwendig ist. „Für genau solche Fälle brauchen wir eine gewisse Flexibilität - und die hatten wir“, stellt der Grundschulleiter fest. Man habe jetzt neun Integrationshelfer an der Schule - mehr als während der Poollösung. Die Betreuung sei teurer als vorher. Allerdings werde sie nicht mehr ausschließlich vom Landkreis finanziert, sondern auch von den Krankenkassen. Dadurch werde es unterm Strich für die Kreiskasse billiger.

Landkreis Ammerland sieht sich nicht mehr in der Pflicht

Für viele Eltern sei es eine Hürde, selbst einen Antrag auf Integrationshilfe zu stellen, weiß der Schulleiter. „Man müsste die Zuständigkeiten vereinfachen“, findet er.

Für den Landkreis Ammerland, der bislang zuständig ist für Linus’ Integrationshilfe, teilt die stellvertretende Leitung des Amts für Teilhabe und Soziales, Danielle Saathoff, mit: „Der Landkreis Ammerland gewährt selbstverständlich auch weiterhin Leistungen der Eingliederungshilfe. In dem hier vorliegenden Einzelfall geht es jedoch nicht um die Unterstützung beim Schulalltag, sondern um eine ständige medizinisch-pflegerische Beobachtung und Eingriffsmöglichkeit. Diese Bedarfe sind den gesetzlichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen.“ Das Sozialamt habe deshalb den Antrag der Familie vom Januar 2025 an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Die AOK Niedersachsen habe den Antrag im Juni 2025 abgelehnt.

Zu der von der Familie gewählten Übergangslösung könne die Kreisverwaltung Ammerland keine Stellung nehmen.

Krankenkasse erkennt keinen gesetzlichen Anspruch

Johannes-Daniel Engelmann vom Stab Presse und Öffentlichkeitsarbeit der AOK Niedersachsen in Hannover, äußert sich auf Nachfrage ebenfalls zu dem Fall: „Wir verstehen sehr gut, dass die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Schulbegleitung durch die Krankenkasse für betroffene Familien eine belastende Situation darstellen kann“, so Engelmann. Als gesetzliche Krankenversicherung sei die AOK jedoch verpflichtet, ihre Entscheidung ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Anspruchsvoraussetzungen für häusliche Krankenpflege seien eindeutig geregelt und wurden zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und medizinischen Versorgung in der häuslichen Umgebung zum November 2023 angepasst. Diese jüngsten Änderungen betreffen vor allem die Abgrenzung zwischen häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege.

Bisher seien keine Kosten für Leistungen der Integrationshilfe für das Kind von der AOK Niedersachsen übernommen worden. Deren Medizinischer Dienst habe am 15. August 2025 ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen für häusliche Krankenpflege nicht erfüllt seien, so der AOK-Sprecher. Ebenso bestehe keine medizinische Indikation für außerklinische Intensivpflege.

Krankenkasse verweist auf Zuständigkeit der Kommunen

Zwar werde aufgrund des jungen Alters und der psychischen Belastung des Kindes empfohlen, dass es fortlaufend von einer Assistenzkraft begleitet wird – insbesondere zur emotionalen Stabilisierung, Stressprävention und zur Sicherstellung einer schnellen Reaktion bei gesundheitlichen Veränderungen. „Diese Form der Unterstützung fällt jedoch nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung“, teilt AOK-Sprecher Engelmann mit.

„Schulbegleitung als Teilhabeleistung dient dazu, Kindern mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Sie umfasst unter anderem emotionale Begleitung, Hilfe bei der Orientierung, Unterstützung bei sozialen Interaktionen und die Möglichkeit, bei Krisensituationen unmittelbar zu reagieren.“ Organisation und Finanzierung solcher Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe übernähmen die zuständigen Träger wie zum Beispiel die Gemeinde oder der Landkreis, teilt der Krankenkassensprecher mit.

Landkreis Leer findet Krankenkasse sei zuständig

Das sieht man bei der Kreisverwaltung Leer anders. Auf Nachfrage äußerte sich dazu der Sprecher des Landkreises Leer, Philipp Koenen: Zum beschriebenen Fall könne man als Kreisverwaltung nicht viel sagen, zumal bisher zu der betroffenen Familie nur ein kurzer Kontakt bestand und im Kreishaus auch kein Antrag von ihr vorliege. „Doch auch, wenn die Familie aus dem Landkreis Ammerland in den Landkreis Leer gezogen ist, wird dadurch nicht der Landkreis Leer zuständig. Denn es handelt sich um eine medizinische Indikation, und dann liegt die Zuständigkeit bei der Krankenkasse, unabhängig vom Wohnort“, macht der Leeraner Kreissprecher deutlich.

Koenen weist zudem darauf hin, dass die Poollösung an der Grundschule Ostrhauderfehn nicht komplett eingestellt worden sei, sondern in abgeänderter Form weitergeführt werde. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass sich gesetzliche Regelungen geändert haben, bei denen es darum gehe, wer den Unterstützungsbedarf eines Kindes feststellt und in welcher Weise das geschieht.

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