Daten wurden abgefragt Ostrhauderfehnerin warnt vor betrügerischen Anrufen
In Ostrhauderfehn wurden die Eltern von Marlene Marks und auch sie selbst Ziel verdächtiger Telefonanrufe. Wie die 52-Jährige die Betrugsversuche erkannte und warum sie andere zur Vorsicht mahnt.
Ostrhauderfehn - Die Ostrhauderfehnerin Marlene Marks hat eine Vorsorgevollmacht für ihre Eltern. Ihre Mutter ist bereits 87 Jahre alt, ihr Vater 91 Jahre. Vor wenigen Tagen erhielten die beiden Senioren zwei nach Angaben von Marlene Marks sehr dubiose Anrufe – einmal ging es dabei um die Energieversorgung ihrer Eltern, einmal um das Thema Krankenkasse und Pflegeprodukte. „Meine Mutter war jeweils am Telefon. Sie hat dann meine Nummer weitergegeben, weil ich die Vorsorgevollmacht habe. Die Anrufe kamen dann bei mir an. Bei beiden Telefonaten ging es darum, dass die jeweiligen Personen Daten meiner Eltern haben wollten“, so Marks.
Die 52-Jährige habe sich beim ersten Telefonat rund 15 Minuten mit der Anruferin unterhalten. „Das klang alles sehr glaubhaft, was sie erzählt hat, deswegen habe ich zunächst auch gar nicht begriffen, dass es sich um Betrug handeln könnte“, so Marks. Die Anruferin habe gesagt, dass sie die Energieverträge ihrer Eltern überprüfen wolle und dazu bereits auch die notwendigen Unterlagen der EWE bekommen habe. Sie würde für das Portal www. energievertrieb.de arbeiten. Doch diese Domain gibt es gar nicht – sie steht aktuell zum Sofortverkauf und wird für 20.000 Euro angeboten.
Als Gesundheitsberater ausgegeben
„Und auch eine Nachfrage bei der EWE hat ergeben, dass das nicht stimmt, was die Anruferin gesagt hat“, berichtet Marks. Aus diesem Grund habe die 52-jährige Ostrhauderfehnerin bei einem zweiten Anruf dann auch deutlich gemacht, dass kein Interesse an einer Zusammenarbeit bestehe. „Die Frau wurde in dem Gespräch dann auch deutlich abgekühlter, als ich ihr das gesagt habe“, so Marks.
Bei einem zweiten, davon unabhängigen Telefonat, habe sich dann ein Mann mit einer Berliner Nummer gemeldet. „Er hat sich als Gesundheitsberater ausgegeben und wollte mir einen Vertrag für Pflegeprodukte für meine Eltern anbieten“, sagt Marks. Doch dieses habe Marks – auch durch die Erfahrungen des ersten Anrufs – schnell abgelehnt. „Der Mann ist dann sehr unhöflich geworden, das hat ihm nicht gepasst“, so die Ostrhauderfehnerin. Sie vermutet, dass zurzeit mehrere ältere Personen durch solche Anrufe kontaktiert werden – und möchte diese vorwarnen, keine Verträge am Telefon abzuschließen und Kontaktdaten herauszugeben.
Das sagt die Verbraucherzentrale dazu
Immer wieder berichten Verbraucher von unerwünschten Werbeanrufen – ein Problem, das besonders Menschen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen oder Hilfebedarf trifft. „Leider ist uns diese Praxis gut bekannt“, sagt Tiana Schönbohm, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, zu dem Fall aus Ostrhauderfehn. Sie warnt eindringlich vor den Folgen solcher Anrufe.
Werbeanrufe seien laut Gesetz nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung erlaubt. Doch in der Praxis werde diese Zustimmung häufig auf fragwürdige Weise eingeholt – etwa durch die Teilnahme an Gewinnspielen. „Über die Wirksamkeit dieser Einwilligungen lässt sich im Einzelfall streiten, aber das hilft den Betroffenen im Nachhinein meist wenig“, so Schönbohm.
Widerrufsrecht schützt nicht immer
Auch das gesetzliche Widerrufsrecht bei sogenannten Fernabsatzverträgen biete keinen vollständigen Schutz. Oft erhielten Betroffene die Vertragsunterlagen erst Wochen nach dem Telefonat. Besonders im Energiebereich sei es schwierig, sich von untergeschobenen Verträgen wieder zu lösen, sobald der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters angestoßen wurde.
„Das kann schon passieren, wenn am Telefon lediglich die Zählernummer genannt wird – selbst wenn noch kein Vertrag geschlossen wurde“, erklärt Schönbohm. Die Anrufenden seien darin geschult, sensible Daten wie Zählernummer oder Bankverbindung unter Vorwänden zu erfragen.
Klare Empfehlung: Auflegen!
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät deshalb, Werbeanrufe gar nicht erst anzunehmen oder sich auf Gespräche mit unbekannten Anbietern einzulassen. „Es spricht nichts dagegen, einfach aufzulegen“, betont Schönhoft. Vertragsschlüsse am Telefon oder an der Haustür seien grundsätzlich keine gute Idee. Wer wirklich etwas benötigt, sollte sich selbst informieren, Angebote vergleichen und eine wohlüberlegte Entscheidung treffen. Besonders bei Pflegehilfsmitteln und der Kostenübernahme durch die Krankenkasse empfiehlt die Verbraucherzentrale eine fachkundige Beratung.
Wer am Telefon versehentlich einem Vertrag zugestimmt oder persönliche Daten preisgegeben hat, sollte umgehend handeln: Die Anbieter zur Löschung der Daten auffordern, der weiteren Verarbeitung widersprechen und angeblich geschlossene Verträge widerrufen oder bestreiten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt dafür Musterbriefe zur Verfügung und bietet individuelle Beratung an. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Betroffene unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung.