Wohnungsbau im Saterland Verhinderter Bauherr gibt Grundstück zurück
Ein Baugebiet im Saterland: Bei Grundstücksverkäufen gelten gemeindliche Richtlinien, dass die Fläche innerhalb von zwei Jahren bebaut worden sein muss. Ein Grundstückskäufer, der das nicht eingehalten hatte, gab das unbebaut gebliebene Areal jetzt an die Gemeinde zurück. Symbolfoto: Fertig
Zurückgeben an die Gemeinde Saterland muss jetzt ein Käufer das Baugrundstück, das er erworben hatte. Er hatte nicht mal angefangen zu bauen. Doch das entspricht nicht den Richtlinien der Gemeinde.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden