Vertrag mit Schädlingsbekämpfer Gemeinde Rhauderfehn nimmt Kampf gegen Ratten wieder auf
Im vergangenen Jahr wurden Leistungen zurückgefahren. Die Bürger sollten sich selber kümmern. Das ist auch weiterhin so – sie können aber um Hilfe ersuchen.
Rhauderfehn - Nach Wahrnehmung der Gruppe Ampel+ ist ein zunehmender Rattenbefall in der Gemeinde Rhauderfehn zu beobachten. Deshalb soll die Rattenpopulation in Rhauderfehn effektiv im gesamten Gemeindegebiet bekämpft werden. Mit einem Antrag kippte die Ratsgruppe nun eine Entscheidung der Gemeinde aus dem vergangenen Jahr: Aus Kostengründen hatte die Verwaltung ihren Gewährleistungsvertrag mit einem Schädlingsbekämpfer beendet. Nun wurde wieder ein Vertrag aufgesetzt.
Warum wurde die Bekämpfung eingestellt?
„Wir haben im vergangenen Jahr eine Zwischenlösung gesucht“, sagt Bürgermeister Geert Müller. Der Grund dafür sei gewesen, dass der Rattenbekämpfer mit dem veranschlagten Honorar nicht mehr hingekommen sei. 8500 Euro hatten im Haushaltsplan gestanden, die Bekämpfung sollte aber in Zukunft doppelt so viel kosten. Das hatte auch daran gelegen, dass die Gemeinde sehr großzügig mit Meldungen aus der Bevölkerung umgegangen war: Meldeten Bürger Ratten, schickte die Gemeinde den Bekämpfer vorbei. Im Kreis Leer sei Rhauderfehn die einzige Gemeinde gewesen, die ihren Bürgern die Rattenbekämpfung so umfassend abgenommen habe, monierte Müller damals.
In der Folge wurde der Schädlingsbekämpfer nur noch für Einsätze in Rhaudermoor und Westrhauderfehn engagiert. Denn: Dort, sagt Müller, müsse Rattenfreiheit nachgewiesen sein, um das Prädikat „Erholungsort“ zu behalten.
Was ändert sich jetzt?
Ratsherr Dr. Keno Borde (Ampel+) hat beantragt, die Rattenbekämpfung im gesamten Gemeindegebiet fortzuführen. Es wurde beschlossen, dass die Gemeinde Rhauderfehn wieder einen Gewährleistungsvertrag mit einer Fachfirma zur Rattenbekämpfung im gesamten Gemeindegebiet abschließt. Dieser Auftrag wurde inzwischen an eine Fachfirma vergeben.
Borde begrüßt die Fortführung der Rattenbekämpfung: „Ratten können sich ohne Bekämpfung sehr stark vermehren. Eine steigende Rattenpopulation hat in vielerlei Hinsicht direkte oder indirekte negative Auswirkungen auf die Einwohner der gesamten Gemeinde Rhauderfehn“, so Borde, der auf Seuchengefahr und die Übertragung von Infektionskrankheiten verweist. „Privatleuten stehen kaum effektive Mittel zur Verfügung, um Ratten wirksam, etwa auf öffentlichem Gemeindegebiet abzuwehren,“ sagt er. Zudem berge der Umgang mit Rattengift bei Unkenntnis Gefahren.
Wie läuft das in Zukunft?
In Rhauderfehn mit seinen Kanälen und sehr vielen Gräben werde nun wieder eine fachmännische Abwehr von Ratten standardmäßig und effektiv betrieben, so Borde. „Eine effektive Rattenbekämpfung ist auch wichtig für die Beibehaltung des Prädikats als staatlich anerkannter Erholungsort. Daher ist es es notwendig, dass neben dem Zentrum auch in den Außenbereichen Rhauderfehns ein Einsatz gegen Ratten erforderlich ist,“ sagt Dr. Keno Borde.
Wie Bürgermeister Geert Müller ausführt, sei die Kommune für ihre eigenen Liegenschaften zuständig. „Es ist eine freiwillige Maßnahme, dass wir den Rattenbekämpfer schicken, wenn jemand auf seinem Grund mit einem Rattenproblem nicht zu recht kommt.“ Nur in solchen Fällen, bittet er, sollten sich Bürger an die Gemeinde wenden. „Wenn jeder anruft, weil er mal eine Ratte gesehen hat, stehen wir im nächsten Jahr wieder vor dem gleichen Problem: Dann muss der beauftragte Fachmann den Preis erhöhen, weil der Aufwand zu hoch wird.“ Und wenn der Preis zu stark steige, müsse wieder überlegt werden, ob man die Leistung erhalten könne.
Eigentümer stehen in der Pflicht
Bürger sollten zunächst selber mit freiverkäuflichen Ködern versuchen, Ratten zu bekämpfen. Denn: „Laut Verordnung des Landes Niedersachsen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Ratten auf eigene Kosten zu bekämpfen“, macht Bürgermeister Geert Müller deutlich.
Einen besonderen Befall sieht er in der Gemeinde nicht. Lediglich um Umfeld des Schulzentrums käme es hin und wieder zu Meldungen. „Darum kümmert sich dann der Landkreis, der dort zuständig ist.“