Luderplatz in Völlenerkönigsfehn Spaziergänger stolperte über Tier-Kadaver
Tote Rehe, Knochen und Fell: Dieser Fund warf bei dem Spaziergänger aus Papenburg Fragen auf. Der Landkreis Leer und die Kreisjägerschaft äußern sich zu dem Fall.
Völlenerkönigsfehn - Der Anblick ist nicht schön: Tierkadaver in unterschiedlichen Stadien des Verfalls liegen in offenen Erdlöchern und auf dem Waldboden. Ein Spaziergänger, der häufig zwischen seinem Wohnort Papenburg und Völlenerkönigsfehn querfeldein unterwegs ist, hat die Überreste gefunden. „Darf denn so etwas sein?“, fragt er. Der Redaktion hat er die Fundstelle in einem Wäldchen etwas abseits vom Forstweg gezeigt. „Das ist doch eine Menge Aas“, sagt er und äußert die Befürchtung, dass so abgelagerte Tierleichen ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten.
Vor Ort äußert er zudem dem Verdacht, dass Jäger die Kadaver dort platziert haben könnten. Denn in der Nähe befindet sich ein Hochsitz. Damit hat er ganz richtig gelegen.
Üblich und erlaubt
Die Redaktion hat sich beim Landkreis Leer als untere Jagdbehörde und bei der Kreisjägerschaft erkundigt. Der Landkreis teilte daraufhin mit: „In Völlenerkönigsfehn war bei einem Unfall ein Reh zu Tode gekommen. Der Revierpächter hat das verendete Tier als Luder im Revier vergraben und abgedeckt, abseits des Forstwegs. Das ist üblich und auch erlaubt; der Pächter hat somit ordnungsgemäß gehandelt.“ Als Luder bezeichnet man totes Tier, das als Köder für Raubwild verwendet wird.
Fast jedes Revier habe einen oder mehrere Luderplätze, so der Kreis. Leider lasse es sich nicht immer vermeiden, dass Füchse diese Stücke wieder ausgraben und Teile davon verzehren. „Die Füchse haben zur Zeit Welpen und suchen verstärkt nach Nahrung“, heißt es aus dem Kreishaus.
Zwei Rehe wurden tot gefahren
Auf dem Luderplatz am Forstweg wurde aber offensichtlich mehr als nur ein überfahrenes Reh verscharrt und wieder ausgegraben. Mehrere geöffnete Erdlöcher offenbaren Knochen, Fellreste und mindestens ein Rehkadaver. Ein weiteres Reh liegt ein Stück weiter auf dem Waldboden.
Heinrich Rauert, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Leer, hat nach eigenem bekunden mit dem betroffenen Revierpächter gesprochen. Der, versichert, Rauert, habe die Kadaver von zwei tot gefahrenen Rehen ordnungsgemäß verbuddelt. So wie es am Luderplatz vorgesehen ist.
Jäger übernehmen kommunale Aufgabe
„Wer auch immer hat die Reste aber wohl wieder rausgezogen.“ Das könnte gut und gerne der Fuchs gewesen sein: „Die haben schon eine Menge Kraft. Das sind die größten Raubtiere, die wir hier haben.“ Wölfe, kann er beruhigen, würden von dem Kadaver eher nicht angelockt: „Die gehen lieber auf lebende Beute.“
Generell hat der Luderplatz den Sinn, Raubtiere gezielt zur Bejagung anzulocken. Und: „Mit der Beseitigung der Überreste von Wildunfällen übernehmen die Jäger eine kommunale Aufgabe. Die Tiere zu entsorgen, ist nicht Aufgabe der Jäger. Sie machen das bloß.“ Die toten Tiere gingen dann in den Naturkreislauf ein. „Mit den Luderplätzen gehen wir schon in die äußersten Winkel, damit sie so wenig wie möglich stören.“
Querfeldein laufen - erlaubt?
Wer in der freien „Wildbahn“ unterwegs ist, kann aber eben doch einmal über einen solchen Platz stolpern. Unterwegs sein, darf man dort übrigens durchaus: Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es dazu (§ 59): Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet. Nicht erlaubt ist es aber zum Beispiel, bestellte Felder zu betreten.
Auch laut Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) darf jeder Mensch den Wald und die übrige freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Es gelten aber Einschränkungen. Zum Beispiel müssen Hunde in den Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. April bis 15. Juli) an der Leine geführt werden. Vom 1. März bis 31. Oktober besteht oft akute Brandgefahr in Wald, Moor und Heide, deshalb sind dort das Rauchen, Grillen und Entzünden von Feuer in dieser Zeit verboten. Ausgenommen vom Betretungsrecht ist auch Wald in noch schutzbedürftigen Wuchsstadien.