Ziegeleiring in Rhauderfehn  Große Bäume illegal gefällt?

| | 28.02.2024 17:03 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Große Bäume, darunter eine alte Eiche, wurden gefällt. Foto: Janßen
Große Bäume, darunter eine alte Eiche, wurden gefällt. Foto: Janßen
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Am Ziegeleiring sind große Bäume gefällt worden. Das sei rechtens, behauptet der Investor, der dort bauen will. Die Gemeinde sieht das anders und will weitere Schritte prüfen.

Rhauderfehn - Die Aufregung war groß: Auf dem Grundstück Ziegeleiring 20 in Rhauderfehn seien große alte Bäume gefällt worden, beklagten Leser in der Redaktion dieser Zeitung. Das könne doch nicht rechtens sein, argwöhnten sie. Nach Anfragen beim Landkreis Leer und der Gemeinde Rhauderfehn zeichnete sich dann ab, dass die Kritiker der Fällung recht haben könnten: Die Baumfällung sei nicht genehmigt gewesen, wie es aus dem Bauamt der Gemeinde Rhauderfehn heißt.

Das Grundstück, auf dem direkt an der Straße bereits ein Holzhaus gebaut wurde, sei in einen bebaubaren Bereich und eine festgeschriebene Grünfläche aufgeteilt. Die reiche bis zum Wall am Rhaudermoorer Gewerbegebiet. Im bebaubaren Bereich seien Fällungen erlaubt, betonte Rhauderfehns Bauamtsleiter Michael Taaks. Auf der Grünfläche nicht. Es seien auch keine Anfragen zu einer Genehmigung, Bäume zu entfernen, eingegangen.

Widerspricht dem Bebauungsplan

Die Fällungen lägen im Bereich der Grünfläche, vermutete Bauamtsleiter Michael Taaks schon an diesem Montag, nachdem die Redaktion einige Fotos vorgelegt hatte.

Für diese Fläche ist laut Landkreis Leer die Gemeinde Rhauderfehn zuständig: Für den angesprochenen Bereich lägen zwei rechtskräftige Bebauungspläne vor: Den Bebauungsplan Nr. 7.10 „Gewerbegebiet“, für den ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt sei. Und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.13 „Gewerbegebiet Süd“, in dem die Kommune einen Bereich mit älteren Gehölzbesatz als eine private Grünfläche festgesetzt habe. Sofern in letzterem Gehölze entfernt würden, würde dies den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen. Die Zuständigkeit liege dabei bei der Gemeinde Rhauderfehn.

„Bäume standen im geschützten Bereich“

Bauamtsleiter Michael Taaks bestätigt: „Wir sind hier zuständig“, sagt er. Nachdem er die Fotos begutachtet hatte, machte er sich am Dienstag persönlich ein Bild. „Ich war mit einem Kollegen vor Ort. Man kann deutlich noch die Fundamente des Schuppens erkennen, der abgerissen wurde.“ Dieser stelle die Grenze des bebaubaren Bereichs dar. „Einige gefällte Bäume standen eindeutig auf der privaten Grünfläche, also in dem geschützten Bereich“, so Taaks.

Der Wall im Hintergrund ist eine Abgrenzung zum Gewerbegebiet. Davor ist ein Grünstreifen mit Bäumen und Gehölzen im Bebauungsplan festgeschrieben. Laut Gemeinde standen einige gefällte Bäume in diesem geschützten Bereich. Foto: Janßen
Der Wall im Hintergrund ist eine Abgrenzung zum Gewerbegebiet. Davor ist ein Grünstreifen mit Bäumen und Gehölzen im Bebauungsplan festgeschrieben. Laut Gemeinde standen einige gefällte Bäume in diesem geschützten Bereich. Foto: Janßen

Zwar seien nicht sehr viele Bäume betroffen, aber: „Es waren zwei, drei richtig große dabei. Unter anderem eine alte Eiche“, betont Taaks.

Gemeinde Rhauderfehn will Möglichkeiten prüfen

Die Gemeinde werde jetzt prüfen, „welche Möglichkeiten wir haben und welchen Weg wir gehen.“ Möglicherweise werde auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das sei in einem ähnlichen Fall an der Papenburger Straße so gewesen. „Dort wurden einzeln festgeschriebene Bäume gefällt. Das war hier nicht so, sondern der ganze Bereich ist geschützt. Wir werden prüfen, ob das rechtlich gleichzusetzen ist.“

Die Rhaudermoorer Ortsbürgermeisterin Margarete Niemann war am Montag ebenfalls vor Ort. Sie sei von Nachbarn auf die Baumfällungen angesprochen worden, sagte sie. Sie machte vor Ort ebenfalls Fotos von den gefällten Bäumen und betonte, sie wolle eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde stellen.

„Bäume mussten für Bebauung weichen“

Bauherr am Ziegeleiring 20 ist die Familie Stührenberg. Merle Stührenberg antwortete auf Anfrage der Redaktion an das Rhauderfehner Unternehmen „Stührenberg Blockhausbau & Holzverarbeitung“: Es handelt es sich um ein Baugrundstück mit einem Bebauungsplan, in dem der hintere, nicht bebaubare Bereich als Garten/Grünfläche ausgewiesen ist. Die bereits gefällten Bäume stehen in der ausgewiesenen bebaubaren Fläche. Sie mussten für die geplante Bebauung weichen“, heißt es in der schriftlichen Erklärung an die Redaktion. „Die Hauptstämme der Bäume werden aufgetrennt, so dass diese noch nachhaltig genutzt werden. Die Äste werden nachhaltig zu Kaminholz verarbeitet.“ Die hintere, nicht bebaubare Garten- und Grünfläche werde vom Wildwuchs befreit und als Nutzgarten für Naturliebhaber entsprechend aufgeforstet.

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