Landwirtschaft in Barßel  Geflügelpest in einem Betrieb in Barßel ausgebrochen

| | 28.11.2023 15:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Landkreis Cloppenburg wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Foto: Passmann
Im Landkreis Cloppenburg wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Foto: Passmann
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Rund 23.600 Puten werden vorsorglich getötet. Der Landkreis Cloppenburg hat eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. Eine Aufstallpflicht wurde angeordnet.

Barßel/Saterland/Friesoythe - In der Gemeinde Barßel ist ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden. Rund 23.600 Puten werden vorsorglich getötet. Es werden eine Schutzzone mit einem Radius von zehn Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Sie betreffen im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe. Das teilte der Landkreis Cloppenburg am Dienstag, 28. November 2023, mit.

„Es wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 23.600 Puten wird heute tierschutzgerecht getötet und im Anschluss geräumt“, teilte Pressesprecher Frank Beumker am Dienstagnachmittag mit.

Schutzzone und Speerzone

Der Landkreis Cloppenburg habe eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden nach Angaben von Beumker ab Mittwoch (29. November 2023, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt.

Für Hausvögel hochansteckend

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Sie verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. „Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch“, so Kreissprecher Beumker.

Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich insofern um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. „Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt“, so Beumker in der Mitteilung.

Aufstallungspflicht angeordnet

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone die Aufstallungspflicht angeordnet. Beumker: „Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von frei lebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.“

Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

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