Standort Bauhof Saterland Unter Frye war kein Bebauungsplan nötig
Für das Bauhof-Areal im Saterland fehlt die Bauleitplanung. Eine Nachfrage beim langjährigen früheren Bürgermeister, ob dies sein Versäumnis sei, gibt Hubert Frye eine klare und ausführliche Antwort.
Ramsloh - Im Streit um die Standortfrage für den Bauhof im Saterland hatte sich der langjährige, frühere Bürgermeister der Gemeinde, Hubert Frye (CDU), zu Wort gemeldet. Der 71-Jährige kritisierte die Ratsfraktion SPD/Grüne. Die Gruppe würde es bevorzugen, wenn ein Neubau nicht am bestehenden Standort, an der Hauptstraße 308 in Scharrel, erfolgen würde, sondern im neuen Scharreler Gewerbegebiet an der Schlosserstraße. Bei dem Ratsbeschluss im Dezember 2021 hatten SPD/Grüne allerdings ebenfalls dafür gestimmt, den Bauhof am jetzigen Standort zu erneuern. Der Beschluss war einstimmig gefallen. Doch jetzt sehen die Genossen eine neue Entwicklung, weil das Bestandsgebäude maroder ist als gedacht, wie SPD-Sprecher Henning Stoffers dieser Zeitung erläutert hatte.
Am Beispiel Bauhof-Neubau zeige sich sehr deutlich, „dass es der SPD nicht um Sachlichkeit geht, sondern nur um Stimmungsmache“, hatte der ehemalige Saterländer Verwaltungschef Hubert Frye dazu gesagt.
Ohne Bauleitplanung keine Genehmigung
Das Kernproblem, das die Baumaßnahme verzögert, ist allerdings, dass der Bauhof der Gemeinde Saterland sich auf einem Areal befindet, für das gar kein Bebauungsplan existiert. Bis die Bauleitplanung nicht auf den Weg gebracht ist, wird es auch keine Baugenehmigung vom Landkreis Cloppenburg geben.
Frye hatte öffentlich moniert, dass dieser Mangel 2021 im Rathaus hätte auffallen müssen, als über den Bauhof-Neubau abgestimmt worden ist. Doch auch unter seiner Amtszeit als Bürgermeister, die von 1999 bis 2017 dauerte, war dieses Thema nicht angepackt worden.
In Fryes Amtszeit war kein B-Plan nötig
Auf Nachfrage dieser Zeitung, warum es unter seiner langjährigen Amtszeit nicht dazu gekommen sei, einen Bebauungsplan zu erstellen sagte Frye: „Die Frage kann nur lauten: War in der Vergangenheit ein Bebauungsplan erforderlich? Wenn nein, warum nicht?“ Darauf wolle er gerne antworten.
„Natürlich wussten ich und mein Bauamtsleiter, dass es für das Bauhofgelände keinen Bebauungsplan gibt. Wir kannten selbstverständlich die Bebauungspläne der Gemeinde Saterland, wussten aber gleichzeitig, dass es für den Bauhof keines Bebauungsplanes bedurfte. Hier über Versäumnisse zu spekulieren, ist völliger Unsinn.“
Wäre mit Sparsamkeit unvereinbar gewesen
Ein Bebauungsplan sei nicht erforderlich gewesen, weil alle bisherigen Baumaßnahmen nach jeweils bestehendem Recht genehmigungsfähig waren und vom Landkreis Cloppenburg als Genehmigungsbehörde auch stets genehmigt wurden. „Einen nicht erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen, hätte die unnötige Ausgabe gemeindlicher Mittel bedeutet, was für mich sowohl als früherer Kämmerer und dann Bürgermeister nicht mit sparsamem Umgang mit Gemeindefinanzen vereinbar gewesen wäre“, erläutert Frye.
Die Zentralkläranlage sei eine der ersten großen Infrastrukturmaßnahmen der zum 1974 neu gegründeten Gemeinde Saterland gewesen. Kläranlage und Bauhof standen bis Ende 2004 auf einem Grundstück und wurden in den Anfängen gemeinsam genutzt.
Aktuelle Situation völlig anders
Bei den jüngeren Baumaßnahmen auf dem Bauhofgelände handelte es sich jeweils um Erweiterungen, die vom Landkreis genehmigt wurden. Natürlich sei vor der Bauplanung von der Gemeinde Saterland stets mit dem Landkreis abgeklärt worden, ob die Kreisverwaltung die Sicht der Gemeinde Saterland, eine nach § 35 BauGB zulässige Erweiterung zu planen, teile, schildert Frye. „Dann konnte die Gemeinde sicher weiterplanen und hat stets die Baugenehmigung vom Landkreis bekommen. Gespräche schaden nicht, bringen vielmehr Klarheit und vermeiden Versäumnisse, wie aktuell.“ Nach seiner Erinnerung, so der pensionierte Verwaltungschef, sei zuletzt für die Halle im Jahr 2004 eine Baugenehmigung erteilt worden.
Die heutige Situation sei völlig anders. Die Gemeinde plane jetzt nicht eine Erweiterung, sondern ein komplett neues und sehr großes Gebäude. Vor dem Neubau stehe der Abriss der Bestandsgebäude an. Wenn man allerdings nach dem Abriss auf dem dann wieder freien Grundstück im Außenbereich ein großes Bauobjekt realisieren will, sei das nur mit einem gültigen Bebauungsplan möglich. „Bei dieser Absicht liegt wohl ein Bebauungsplan auf der Hand“, stellt Frye fest.
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