Müllerhaus Barßel Gemeinde verhandelt mit Gastronomenpaar
Seit 2019 steht das Müllerhaus in Barßel leer. Eine Bürgerversammlung ergab, dass dort wieder Gastronomie einziehen soll. Wie das gehen kann, darüber verhandelt jetzt die Gemeinde mit Interessenten.
Barßel - Nach langwierigen Verhandlungen hatte die Gemeinde Barßel 2019 das Ensemble der Ebkensschen Windmühle von der Eigentümerfamilie erworben. Das um 1900 erbaute Müllerhaus steht seit dem Erwerb durch die Kommune leer.
Zuvor war in dem Gebäude das Restaurant Müllerhaus mit Saal betrieben worden. Um herauszufinden, welche Wünsche es in Barßel für die künftige Nutzung des Müllerhauses gibt, hatte die Gemeinde 2020 eine Bürgerversammlung durchgeführt. Dabei war deutlich geworden, dass die Mehrheit auch künftig Gastronomie in dem Gebäude haben möchte. Bis Ende Februar 2023 konnten Interessenten bei der Gemeinde ein Konzept einreichen, inklusive Kauf- oder Pachtvorstellung. Vier Konzepte waren eingegangen. Zwei sahen eine gastronomische Nutzung vor, die beiden anderen eine Nutzung als Heimathaus. Wie bei der Ratssitzung klar wurde, die am Mittwoch im Dorfgemeinschaftshaus in Elisabethfehn stattfand, haben Jan und Mareike Lange aus Barßel ihr Nutzungskonzept mittlerweile zurückgezogen. Sie wollten in dem historischen Ambiente ein gemütliches Mühlencafe einrichten, verfolgen jedoch diese Idee nicht mehr weiter.
Interessenten aus der Schweiz mit Gastro-Konzept
Ebenfalls gastronomisch nutzen möchten Albert Hildt und Michelle Schließmann das Müllerhaus. Sie setzen auf ein A-la-carte-Restaurant im Saalbetrieb mit Fokus auf regionale Produkte. Zudem wollen sie den Pferdestall umbauen für Schlafplätze und Weine, sowie Kaffee und Feinkost aus Eigenproduktion verkaufen. Das Paar lebt in der Schweiz, hat aber Wurzeln in Barßel. Hildt stammt aus der Gemeinde.
Ein Konzept für ein Heimathaus hatte zudem die Ratsfrau der Grünen, Cornelia Ballent, eingereicht. Nutzen könnte das Gebäude neben dem Heimatverein Barßel Flüchtlinge, Kulturschaffende, Repair-Cafè oder Dorfladen. Auch der Barßeler Bürger- und Heimatverein, der sein bisheriges Domizil, „dat lütje Huus“, in absehbarer Zeit verlassen muss, hatte seinen Hut in den Ring geworfen als Nutzer des Müllerhauses.
Alle Hände gingen in die Höhe
In den Fraktionen war darüber beraten worden, wer den Zuschlag bekommen soll. Auch im Rat wurde am Mittwoch darüber diskutiert. Die Gruppe CDU/FDP sowie die Grünen hätten gern mehr Infos gehabt über Preisvorstellungen und Fördermöglichkeiten. Doch am Ende gingen alle Hände in die Höhe, weil man sich fraktionsübergreifend einig ist, dass nun endlich eine Entscheidung getroffen werden muss. Seit vier Jahren steht das Müllerhaus leer. Die Gebäudesubstanz wird dadurch nicht besser.
Einstimmig beschloss der Rat, dass die Gemeinde mit Albert Hildt und Michelle Schliessmann darüber verhandeln soll, ob diese das Müllerhaus und die angrenzenden Freiflächen kaufen wollen. Dabei will man ein Vertragskonstrukt, dass gastronomische und touristische Nutzung vorsieht. Wenn sich diese Nutzung ändert, sollen der Gemeinde klar definierte Rückkaufoptionen eingeräumt werden. Im Gemeindehaushalt sind für das Müllerhaus lediglich Mittel zur Instandhaltung eingestellt. Wenn das Gebäude verkauft wird, käme der Gemeinde das Geld für das Mühlenensemble zugute.
Auch Privateigentümer muss Denkmalschutz beachten
Zwar hatte Waltraut Frerichs von der Bürgerfraktion in der Diskussion zu bedenken gegeben, dass das Mühlenensemble ein Wahrzeichen der Gemeinde sei. Wenn ein Teil davon veräußert werde, habe die Gemeinde keinen Einfluss mehr darauf, wie das Müllerhaus gepflegt und für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werde. Womöglich sei außerdem die Ansiedlung eines neuen Lokals nach Corona schwierig.Wilhelm Dierkes verstärkt das Mühlenteam in Barßel
Wie wird das Müllerhaus künftig genutzt?
Gastronomen aus der Schweiz abgesprungen
Das Müllerhaus soll wieder mit Leben gefüllt werden
Bürgermeister Anhuth wies dies als Unterstellung zurück, die er „nicht in Ordnung“ finde. Bei einem Nutzungskonzept müsse man davon ausgehen, dass die Einreichenden dieses wirtschaftlich durchdacht hätten. Außerdem müssten selbstverständlich auch Privateigentümer mit einem denkmalgeschützten Gebäude so umgehen, dass den Erfordernissen des Denkmalschutzes Genüge getan werde. Über das Resultat der Verhandlungen, zu dem man im Rathaus mit den Interessenten aus der Schweiz kommt, darüber entscheidet dann wiederum der Rat.