Recherche  Die Wiesmoor-Connection – Teil 2 der Chronologie

| | 24.05.2023 18:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Die Gerichtsakten im Wiesmoorer Drogenprozess füllen mehrere Bände. Grafiken: Will
Die Gerichtsakten im Wiesmoorer Drogenprozess füllen mehrere Bände. Grafiken: Will
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Seit der ersten Durchsuchung im März 2022 ist im Komplex der Wiesmoor-Connection viel passiert. Wir fassen die wichtigsten Ereignisse zusammen – und hier gibt es den zweiten Teil.

Direkt zum Jahresbeginn wird der mitangeklagte Freund von Christian Rademacher-Jelten freigesprochen.
Direkt zum Jahresbeginn wird der mitangeklagte Freund von Christian Rademacher-Jelten freigesprochen.

Das Landgericht Aurich spricht einen Freund von Christian Rademacher-Jelten (CRJ) frei. Dass er vom Aufbau der Hanfplantage gewusst habe, sei „nicht nachweisbar gewesen“, so das Gericht. „Und mehr brauche ich zu den Gründen auch nicht zu sagen“, sagt Richter Björn Raap. Nach den zwei Verurteilungen und dem Freispruch geht es im Prozess nur noch um CRJ und einen seiner Geschäftspartner.

Nachdem das Landgericht unter anderem ablehnt, den Strafverteidigern die gesamte Telefonüberwachung – auch aus dem Ermittlungsverfahren zum mutmaßlichen Millionen-Subventionsbetrug – zur Verfügung stellen, wird das Verhältnis zwischen dem Vorsitzenden Richter Björn Raap und den Anwälten deutlich frostiger. Anwalt Dr. Stephan Weinert bezeichnet das Vorgehen der Kammer mehrmals als „Unding“ und droht mit einer Revision.

Vor Gericht wird bekannt, dass ein weiterer Verdächtiger aus dem Umfeld der Drogengeschäfte festgenommen wurde – in Spanien. Der Mann wurde nach Deutschland ausgeliefert und soll mit zwei noch Flüchtigen für das Verpacken von Hanf in einem Wiesmoorer Bauernhaus zuständig gewesen sein.

CRJ und einer seiner Brüder hatten versucht, das Ex-Autohaus in Wiesmoor, in dem die Drogen gefunden wurden, an den Kreis als Flüchtlingsunterkunft und an die Stadt als Kita zu vermieten. Das sagt der Bruder aus. Geworden ist daraus nichts. Am selben Tag beantragen die Anwälte, die Hauptverhandlung auszusetzen – und so den Prozess zu sprengen. Der Grund: Sie fühlen sich ihres Rechts zur Akteneinsicht beraubt.

Das Landgericht wiegelt den Aussetzungsantrag der Rechtsanwälte ab: Die Beschwerde, die Verteidigung hätte keine ausreichende Akteneinsicht erhalten, lasse sich nicht halten, sagt Richter Björn Raap. Die beiden geständigen Hanfgärtner gehen derweil in Revision – und ihre sechsjährigen Haftstrafen werden damit aller Voraussicht nach ein Fall für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden.

In der Zelle von Christian Rademacher-Jeltens Ex-Geschäftspartner finden Beamte ein Handy.
In der Zelle von Christian Rademacher-Jeltens Ex-Geschäftspartner finden Beamte ein Handy.

CRJ will den Vorsitzenden Richter Björn Raap und dessen Beisitzer Jan Klein loswerden – und stellt über Anwalt Dr. Stephan Weinert einen Befangenheitsantrag. Die beiden Richter handelten willkürlich, so der Anwalt. Die Begründungen für die Ablehnung unterschiedlicher Anträge seien komplett widersprüchlich, so Weinert. Am selben Tag wird bekannt, dass Gefängnismitarbeiter in der Zelle von CRJs Geschäftspartner ein Handy gefunden haben – nachts unter dem Kopfkissen. Das Telefon soll ausgewertet werden. Die PIN gibt der Angeklagte heraus.

Die 1. Große Strafkammer schließt die Öffentlichkeit aus: Journalisten und Zuschauer müssen den Verhandlungssaal verlassen, die Türen werden verschlossen. Anlass ist ein zu stellender Beweisantrag von Rechtsanwalt Joë Thérond, der CRJs Geschäftspartner vertritt. Der Vorsitzende Richter Björn Raap sagt, dass die öffentliche Ordnung in Gefahr sei, sollte die Öffentlichkeit mitbekommen, was Thérond zu sagen habe. Mehr sagt der Jurist dazu nicht.

Vor Gericht zeigt sich, worum es in Joë Théronds Antrag ging: Richter Björn Raap zeigt einem Zeugen Mappen mit sich ähnelnden Männern – eine Art Gegenüberstellung mit Fotos. Das Problem: Der Zeuge sagt, er kenne keine der gezeigten Personen. Auch diverse Nachfragen von Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten bringen nichts. Insbesondere Thérond verzweifelt nahezu an dem Mann – der immer wieder Dinge erzählt, die überhaupt nichts mit der Frage des Anwalts zu tun haben.

CRJ scheitert mit seinem Befangenheitsantrag. Die Auricher Vertreterkammer weist das Ablehnungsgesuch per Beschluss zurück. Gemäß Strafprozessordnung ist die Entscheidung bis zum Prozessende nicht anfechtbar. Björn Raap und Jan Klein verhandeln weiter. Dagegen vorgehen kann der Angeklagte erst nach dem Urteil – mit einer Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Ist die Wiesmoorer Plantage Teil eines internationalen Drogenrings?
Ist die Wiesmoorer Plantage Teil eines internationalen Drogenrings?

Ermittlungen ergeben: Die Wiesmoorer Plantage könnte Teil eines internationalen Drogenrings sein. Ein Mann, der in Wiesmoor für das Verpacken von Marihuana zuständig gewesen sein soll, wird verdächtigt, europaweit als eine Art Elektriker für Hanfplantagen gearbeitet zu haben. Die in Wiesmoor angewandte Methode, um illegal Strom aus dem öffentlichen Netz abzuzapfen, soll identisch gewesen sein mit der, die auf den Handyfotos des Mannes zu sehen gewesen ist.

Was sich bereits im Sommer abzeichnete, ist nun Gewissheit: Die Steuerzahler werden für die Schulden der Wiesmoor-Connection aufkommen müssen. Die Staatsanwaltschaft muss qua Gesetz den mutmaßlich aus kriminellen Machenschaften stammenden und zunächst sichergestellten Millionen-Betrag wieder freigeben – damit so Gläubiger im Insolvenzverfahren der KS Consult GmbH bedient werden können.

Bei einem Angehörigen von CRJs ebenfalls angeklagtem Geschäftspartner finden Wachtmeister des Auricher Landgerichts polizeiliche Dokumente, die mutmaßlich mit dem Drogenprozess zu tun haben. Inwieweit der Besitz der Unterlagen illegal ist, muss noch geklärt werden. Unklar ist auch, woher der Mann die Unterlagen hat. Solche Unterlagen stehen in der Regel ausschließlich den Prozessbeteiligten zur Verfügung.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Weinert stellt bei Gericht die Glaubwürdigkeit der Polizei infrage. Munition liefert ihm dafür ein möglicherweise von einem Auricher Polizeibeamten gemachter Fehler: Der Beamte hatte in eine Zeugenaussage geschrieben, der Zeuge habe eine Lieferung an das ehemalige Autohaus durch ein offenes Tor gebracht. Das, so der Zeuge vor Gericht, habe er dem Beamten allerdings nie gesagt. Rechtsanwalt Weinert: „Der zwingende Schluss ist: Wir können uns nicht auf die Polizei verlassen.“

Eine Sprecherin des Auricher Landgerichts teilt der Redaktion mit, dass der Fund von polizeilichen Ermittlungsergebnissen bei einem Angehörigen eines Angeklagten ohne Folgen bleiben wird. Das Dokument sei „sitzungspolizeilich sichergestellt“ worden – und damit ist die Sache auch erledigt. Die Angelegenheit sei nicht weitergehend geprüft oder zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft Aurich weitergegeben worden.

Das Geständnis seines ehemaligen Geschäftspartners belastet Christian Rademacher-Jelten schwer.
Das Geständnis seines ehemaligen Geschäftspartners belastet Christian Rademacher-Jelten schwer.

Rademacher-Jeltens mitangeklagter Geschäftspartner gesteht – und zwar plötzlich und sichtlich zur Überraschung der Verteidigung von CRJ. Er habe zwischen einem Bekannten und CRJ vermittelt, sodass der Mietvertrag für das Ex-Autohaus habe zustandekommen können, heißt es. Dabei belastet er CRJ schwer, denn dieser habe gewusst, dass das Gebäude als Cannabis-Plantage habe genutzt werden sollen.

Der Ex-Geschäftspartner von CRJ wird aus dem Gefängnis entlassen. Durch das Geständnis bestehe keine Verdunkelungsgefahr mehr, die Zahlung einer Kaution in Höhe von 30.000 Euro begegne der Fluchtgefahr, so der Vorsitzende Richter Björn Raap. Ursprung des Ganzen war ein Telefonat zwischen Anwalt Joë Thérond und dem Gericht, bei dem der Verteidiger abgeklopft hat, ob ein Außervollzugsetzen des Haftbefehls möglich sei. Der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Drogenhandel besteht aber weiterhin – aus dem Schneider ist der Angeklagte nicht. Über seinen Anwalt Dr. Stephan Weinert lässt CRJ erklären, dass sein ehemaliger Freund in seinem Geständnis gelogen habe. Er sei dem „Strafverfahren nicht gewachsen“ und nicht in der Lage „standhaft zu bleiben und für seine Unschuld zu kämpfen“.

Nach 20 Sitzungstagen ist ein Ende des Drogenprozesses in Sicht: Richter Björn Raap schließt die Beweisaufnahme und Oberstaatsanwalt Helge Ommen hält sein Plädoyer. Für CRJ fordert er wegen der Beihilfe zum Drogenhandel viereinhalb Jahre Gefängnis, für dessen Ex-Geschäftspartner eine etwas geringere Strafe von vier Jahren Haft. Ebenfalls ihre Schlussvorträge halten die Verteidiger des ehemaligen Geschäftspartners. Weil dessen Tatbeitrag als Vermittler äußerst gering gewesen sei, fordern sie zwei Jahre und neun Monate Haft. CRJs Anwälte werden erst am letzten Verhandlungstag plädieren.

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