Drogenplantage  Rademacher-Jelten wollte Ex-Autohaus an Landkreis vermieten

| | 23.01.2023 19:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Christian Rademacher-Jelten hatte seinem Bruder ein 40-Seiten-Dossier zur Verfügung gestellt. Archivfoto: Ortgies
Christian Rademacher-Jelten hatte seinem Bruder ein 40-Seiten-Dossier zur Verfügung gestellt. Archivfoto: Ortgies
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Christian Rademacher-Jelten wollte in dem Autohaus, in dem später Cannabis gefunden wurde, ukrainische Geflüchtete unterbringen lassen. Das belegt ein E-Mail-Verlauf mit dem Landkreis Aurich.

Aurich/Wiesmoor - Kurz bevor die Polizei die große Cannabis-Plantage in einem Ex-Autohaus in Wiesmoor fand, hatte Christian Rademacher-Jelten versucht, das Gebäude an den Landkreis Aurich zu vermieten. Das berichtete am Montag am Auricher Landgericht einer der Brüder Rademacher-Jeltens – und legte als Nachweis direkt einen E-Mail-Verlauf zwischen ihm und einem Landkreis-Mitarbeiter vor. „Wir hatten uns überlegt, das als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen, auch mit einem Kommunikationsraum“, sagte der Mann – freiwillig. Als naher Angehöriger eines Angeklagten hätte ihn das Gericht nicht zwingen können, als Zeuge auszusagen. Doch diese Möglichkeit lehnte er dankend ab.

Aus seiner Beschreibung ging hervor, dass er als eine Art Vermittler aufgetreten war: In einer Nachricht an den Landkreis hatte er Anfang Mai vergangenen Jahres die Immobilie angepriesen und beschrieben, dass der „Eigentümer“ – den Namen seines Bruders oder dessen Firma hatte er nicht genannt – auch zu Umbaumaßnahmen für die ukrainischen Geflüchteten bereit sei. Und er hatte gefragt, ob der Kreis sich nicht an den Kosten beteiligen wolle. Das erste Obergeschoss, in dem zuvor Mitarbeiter Rademacher-Jeltens ihre Büros gehabt hatten, hätten als Wohnungen dienen sollen, so der Zeuge vor Gericht. Der vollverglaste Verkaufsraum habe als Kommunikations- oder Gemeinschaftsraum fungieren sollen.

Ein 40 Seiten langes Dossier

Doch dazu kam es nicht: Ein paar Tage später schrieb der Kreis-Mitarbeiter, seine Vorgesetzten hätten sich gegen eine Anmietung der Immobilie entschieden. Gründe nannte er keine. „Die hatten wohl eine Alternative gefunden“, sagte Rademacher-Jeltens Bruder vor Gericht. Dabei hatte sich der jetzt wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel Angeklagte offenbar ziemliche Mühe gegeben: Sein Bruder hatte der E-Mail an den Landkreis ein richtiges Dossier angehängt – 40 Seiten lang, wie der Zeuge bei Gericht sagte. Den E-Mail-Verlauf hatte er in den Gerichtssaal mitgebracht, das Dossier indes nicht: „Ich wollte so viele Seiten nicht ausdrucken.“ Das Gericht soll die Lektüre in den kommenden Tagen per E-Mail bekommen.

Apropos Lektüre: Daran mangelt es der Kammer unter Vorsitz von Richter Björn Raap bereits seit Prozessbeginn nicht – schließlich hagelte es von Beginn an Beweisanträge aus den Reihen der Verteidigung. Zwei von ihnen lehnte das Gericht am Montagnachmittag ab. Rademacher-Jeltens Rechtsanwalt Dr. Stephan Weinert hatte beantragt, zwei Gutachter zu hören: Einer hatte beweisen sollen, dass ein neu eingezogener Mieter die Hanfplantage hätte genauso gut hören und sehen können wie die beiden aus dem Gebäude geworfenen Mitarbeiter Rademacher-Jeltens, und der andere, dass es vor etwa einem Jahr einen Wasserschaden im Keller des Hauses gegeben hatte, in dem später fertig verpacktes Marihuana gefunden wurde.

Anwälte wollen Prozess sprengen

Was den ersten Antrag angeht, erklärte Raap zusammengefasst, dass das Gericht durchaus selbst in der Lage sei, anhand der Skizzen und Fotos einzuschätzen, wie weit Büros von der Plantage entfernt gewesen seien. In Sachen Wasserschaden-Sachverständiger blieb das Gericht bei seiner ursprünglichen Argumentation, dass jetzt nicht mehr rechtssicher Feuchtigkeit von damals nachgewiesen werden könne. Weinerts Argument, dass das „der aktuelle Stand der Wissenschaft“ durchaus ermögliche, reiche der Kammer nicht aus, so Richter Raap. Seit Wochen versuchen die Verteidiger außerdem, an die Abschriften mitgehörter Telefonate aus dem Verfahren um den mutmaßlichen Subventionsbetrug zu kommen – ohne Erfolg.

Weil die Rechtsanwälte der Meinung sind, damit ihrem Recht zur Akteneinsicht und damit der Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung beraubt zu werden, haben sie nun beantragt, die Hauptverhandlung auszusetzen – und damit den ganzen Prozess zu sprengen. Wird eine Verhandlung ausgesetzt, muss bei null gestartet werden. Alle erhobenen Beweise und alle Zeugenaussagen wären nichtig. Es müsste zu einem komplett neuen Prozess kommen. Dass das im aktuellen Verfahren noch passiert, scheint allerdings unrealistisch: Die Kammer hat ihren Standpunkt dazu schon mehrmals deutlich gemacht, warum sollte sie nun ihr eigenes Verfahren sprengen? Es wirkt eher so, als brächten sich die Verteidiger schon für die Revision in Stellung.

Bis es zur nächsten Instanz kommt, wird es aber noch eine Weile dauern. Prozesstage sind noch bis in den Februar hinein terminiert, doch das wird aller Voraussicht nach nicht reichen. Raap bat am Montag die Verteidiger darum, mögliche Termine bis in den März mitzuteilen. Das nächste Mal öffentlich verhandelt wird an diesem Donnerstag ab 13.30 Uhr in Saal 03 des Landgerichts.

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