Fischer mit Ausnahmeregel  Angler dürfen den Idasee auch weiterhin nachts nutzen

| | 30.03.2023 15:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Nutzung des Idasee-Geländes ist künftig in der Nacht nicht mehr erlaubt. Für Angler gilt dieses Verbot jedoch nicht. Foto: Zein
Die Nutzung des Idasee-Geländes ist künftig in der Nacht nicht mehr erlaubt. Für Angler gilt dieses Verbot jedoch nicht. Foto: Zein
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Der Ostrhauderfehner Gemeinderat hatte für das Idasee-Gelände in Idafehn eine neue Verordnung beschlossen. Vor allem das nächtliche Nutzungsverbot sorgte für einige Diskussionen.

Idafehn - Nachdem der Ostrhauderfehner Gemeinderat eine neue Bade- und Benutzungsordnung für den Idasee in Idafehn verabschiedet hat, gab es vor allem in den sozialen Medien einige Diskussionen. Vor allem die Regelung, dass das Gelände künftig von 22 bis 6 Uhr nicht mehr genutzt werden darf, sorgte für einige Kritik - und auch für Nachfragen. Viele Angler wollten wissen, ob dieses Verbot auch für sie gelte. Diese Zeitung hat deshalb noch einmal im Ostrhauderfehner Rathaus nachgehakt.

Gemeinde-Sprecherin Gerta Waden erklärt dazu: „Für die Angler wird sich nichts ändern, sie können weiterhin auch nach 22 Uhr am Idasee angeln.“ Denn in der vom Rat verabschiedeten neuen Fassung zum Nutzungsverbot in der Nacht heißt es in Paragraf 3, Absatz 1: „Ausgenommen von dieser Regelung sind Angler mit gültiger Angelerlaubnis für den Idasee.“

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Fischereiverein ist erleichtert

Der Fischereiverein Rhauderfehn hatte bereits vor vielen Jahren einen Pachtvertrag mit der Gemeinde Ostrhauderfehn abgeschlossen. Dieser erlaubt es dem Verein, an dem Gewässer zu angeln. Der Vorsitzende Torsten Kramer ist erleichtert darüber, dass das nächtliche Nutzungsverbot nicht für die Angler gelte. „Von unseren 1500 Mitgliedern nutzen viele den Idasee zum Angeln. Und da die Angler gerne auch die Ruhe suchen, sind sie natürlich auch häufig in den Nachtstunden dort“, betont er.

Kramer selbst hatte sich wegen der neuen Verordnung auch beim Ordnungsamt im Rathaus erkundigt. Dort wurde ihm versichert, dass alle Personen mit einer Angelerlaubnis auch weiterhin nachts fischen können. „Das gilt sowohl für unsere Mitglieder mit einem gültigen Erlaubnisschein als auch für Angler mit Gästekarten“, erklärt Kramer.

Gutes Miteinander mit dem Wassersport-Club

Durch die Reaktivierung der Wasserski-Anlage und der Errichtung eines Hunde-Badestrands musste der Fischereiverein in den vergangenen Jahren und Monaten einige Einschränkungen hinnehmen. Kramer bewertet das aber nicht als negativ: „Der See ist groß genug, und wir haben zudem ein sehr gutes Miteinander mit dem Wassersport-Club“, sagt er. Wenn beispielsweise ein Gemeinschaftsangeln veranstaltet wird, nehme der Wassersport-Club Rücksicht auf die Fischer und starte den Betrieb seiner Anlage etwas später, so Kramer.

Um genauer zu definieren, wo am See überall geangelt werden darf, hat die Gemeinde dieses in der neuen Verordnung auch noch einmal konkretisiert: In Paragraf 2, Absatz 2c, steht: „Das Angeln ist nur außerhalb des Schwimmbereichs, des Bereichs für die Wasserskianlage und des Hundebadebereichs zulässig und darf die anderen Nutzungen nicht beeinträchtigen.“