Frist versäumt beim Führerschein-Umtausch?  Umstellung sollte zeitnah nachgeholt werden

| | 29.01.2023 18:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
So sieht der neue Führerschein im Scheckkartenformat aus. Foto: Bundesdruckerei
So sieht der neue Führerschein im Scheckkartenformat aus. Foto: Bundesdruckerei
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Im Landkreis Cloppenburg können die neuen fälschungssicheren Führerscheine auch in den Rathäusern beantragt werden. Wer nicht umstellt, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.

Saterland/Barßel/Region - Seit mehr als einem Jahr und noch bis 2033 müssen in Deutschland insgesamt 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Am 19. Januar 2023 lief die zweite Umtauschfrist ab. Fahrerlaubnis-Inhaber der Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 hätten bis dahin ihren alten Führerschein umtauschen müssen. Bereits am 19. Januar 2022 endete die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.

Ob das im Landkreis Cloppenburg alle rechtzeitig gemacht haben, lasse sich nicht nachvollziehen, teilte Pressesprecher Frank Beumker von der Kreisverwaltung in Cloppenburg mit. Die Daten liegen nicht vor. Daher werde auch niemand angeschrieben. Wer den Umtausch bisher versäumt habe, sollte ihn aber zeitnah nachholen. Im Landkreis Cloppenburg ist der Umtausch auch in den Rathäusern möglich, anders als etwa im benachbarten Kreis Leer. Dort geht das nur im Straßenverkehrsamt in Leer.

Wer möchte, kann den alten Lappen nach dem Umtausch behalten, er wird entwertet. Foto: Kruse
Wer möchte, kann den alten Lappen nach dem Umtausch behalten, er wird entwertet. Foto: Kruse

Kreise bitten um Geduld

„Im Landkreis Cloppenburg funktioniert das Umtauschverfahren grundsätzlich sehr gut, allerdings konnten wir in der Kreisverwaltung feststellen, je näher die nächste Umtauschfrist rückt, dass die Antragszahlen zum entsprechenden Termin deutlich steigen. Es können zwar Wartezeiten entstehen, dennoch sind wir personell darauf vorbereitet“, teilt Beumker mit. Der Landkreis Cloppenburg bittet aber darum, dass die betroffenen Führerscheininhaber frühestens ein halbes Jahr vor Fristende einen Antrag auf Umstellung stellen.

Wegen des erhöhten Andrangs bittet auch der Landkreis Leer Personen, die derzeit noch nicht vom Umtausch betroffen sind, sich möglichst zu gedulden, bis ihre Jahrgänge an der Reihe sind. Damit könne die Führerscheinstelle die Termine für diejenigen freihalten, die ihren alten Führerschein jetzt schon umtauschen müssen. Bis zum 19. Januar 2024 sind dazu jetzt die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 verpflichtet.

Führerscheinstelle in Leer wurde personell verstärkt

„Die Führerscheinstelle ist personell verstärkt worden, um die Vielzahl der Anträge und auch die vielen telefonischen Anfragen zu bewältigen“, so der Leeraner Kreissprecher Philipp Koenen. „Aktuell ist mit 15 bis 20 Minuten Wartezeit zu rechnen.“ Der Landkreis Leer will den Service noch weiter verbessern: Voraussichtlich ab März können Termine online gebucht werden, so Koenen. Bis dahin kann der Antrag ohne Termin während der Sprechzeiten eingereicht werden.

Verwarngeld bei Kontrolle möglich

Dürfen diejenigen, die nicht rechtzeitig umgetauscht haben, noch fahren? Grundsätzlich ja, aber der alte Führerschein ist nicht mehr gültig, deshalb droht ein Verwarngeld. „Auch nach Fristablauf ist ein Umtausch zu jeder Zeit möglich und auch zu empfehlen. Wird der Antrag nach Fristablauf gestellt, werden keine Maßnahmen eingeleitet. Bei einer Kontrolle durch die Polizei könnte aber möglicherweise ein Bußgeld fällig werden“, so Philip Koenen. Grund: Es fehlt ein gültiges Dokument.

Was wird für den Antrag benötigt?

Was wird für den Umtausch des Führerscheins benötigt? Auto- und Motorradfahrer brauchen dafür bei der Antragsstellung einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Welche Kosten entstehen?

Bei dem Umtausch handelt es sich korrekterweise um eine Umstellung, welche sich aus der Fahrerlaubnisverordnung ergibt, teilte Beumker dazu mit. Diese Umstellung erfolge ohne eine fahrschulrechtliche Prüfung. Beumker: „Es entstehen lediglich Kosten durch die Bundesdruckerei in Höhe von 25,30 Euro. Möchte die Antragstellerin oder der Antragsteller seine neue Fahrerlaubnis direkt ins Haus gesandt haben, entstehen weitere Kosten in Höhe von 5 Euro für den Direktversand von der Bundesdruckerei in Berlin nach Hause zum Betroffenen, mithin also 30,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto.

Warum muss überhaupt umgetauscht werden?

Durch den Umtausch der Führerscheine soll erreicht werden, dass alle noch in der EU befindlichen Führerschein ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

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