Kindesentziehung Verhandlung gegen Saterländerin fällt aus
 
                                        
                                        
                                        
                 
            Die Hauptverhandlung gegen eine Saterländerin, gegen die ein Strafbefehl wegen Kindesentziehung ergangen war, findet nicht statt. Die Frau hat ihren Einspruch gegen den Strafbefehl einen Tag vor dem Strafprozess zurückgezogen. Foto: Höffman
    Die Frau, der eine Nähe zur Reichsbürgerszene nachgewiesen wurde, war das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen worden. Daraufhin hatte sie die zwei und sechs Jahre alten Geschwister entführt.
                            Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
                        
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