Kindesentziehung Verhandlung gegen Saterländerin fällt aus


Die Hauptverhandlung gegen eine Saterländerin, gegen die ein Strafbefehl wegen Kindesentziehung ergangen war, findet nicht statt. Die Frau hat ihren Einspruch gegen den Strafbefehl einen Tag vor dem Strafprozess zurückgezogen. Foto: Höffman
Die Frau, der eine Nähe zur Reichsbürgerszene nachgewiesen wurde, war das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen worden. Daraufhin hatte sie die zwei und sechs Jahre alten Geschwister entführt.
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