Flugblattverteilungsverbot vor VetPharma Stadt Friesoythe handelte rechtswidrig


Mit Flugblättern wollte der Friedensaktivist Hermann Theisen 2018 Mitarbeiter des Arzneimittelherstellers VetPharma zum Wistleblowing auffordern. Nun urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg: Das hätte er gedurft. Das Verbot der Stadt Friesoythe war rechtswidrig. Foto: Stix
Zu Unrecht verbot die Stadt Friesoythe 2018 einem Friedensaktivisten, vor dem Unternehmen VetPharma Flugblätter zu verteilen. Der fügte sich, klagte aber gegen die Stadt. Das Gericht gab ihm recht.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden