Landkreis Cloppenburg  Weiterer Ausbruch von Geflügelpest

| | 23.12.2022 15:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In der Gemeinde Garrel ist in einem weiteren Putenmastbetrieb der Ausbruch von Geflügelpest nachgewiesen worden. Der Landkreis Cloppenburg hat eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) festgelegt. Sie umfasst das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von drei Kilometern. Die Schutzzone betrifft ausschließlich Gebiete im Bereich der Gemeinde Garrel. Symbolfoto: Pleul / DPA
In der Gemeinde Garrel ist in einem weiteren Putenmastbetrieb der Ausbruch von Geflügelpest nachgewiesen worden. Der Landkreis Cloppenburg hat eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) festgelegt. Sie umfasst das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von drei Kilometern. Die Schutzzone betrifft ausschließlich Gebiete im Bereich der Gemeinde Garrel. Symbolfoto: Pleul / DPA
Artikel teilen:

In der Gemeinde Garrel ist ein weiterer Putenmastbetrieb betroffen. Es ist der Zweite innerhalb von zwei Tagen. Jetzt gilt eine Einstallpflicht – auch für Tiere von Hobbyzüchtern.

Landkreis Cloppenburg - In der Gemeinde Garrel wurde ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Das teilte am Freitag Kreissprecher Frank Beumker mit. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. 22.000 Puten seien tierschutzgerecht getötet worden und werde nun geräumt, so Beumker.

Damit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 20. Dezember zwei Betriebe mit insgesamt 30.100 Puten vom Ausbruch der Geflügelpest betroffen.

Ähnliche Artikel

Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern

Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden ab Samstag, 24. Dezember, ab Mitternacht als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt, teilte der Kreissprecher mit. Die Schutzzone ist das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von drei Kilometern. Diese Schutzzone betrifft ausschließlich Bereiche in der Gemeinde Garrel. Die Überwachungszone, die einen Radius von zehn Kilometern umfasst, betrifft Gebiete in der Stadt Friesoythe, den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen sowie der Kreisstadt Cloppenburg.

Der Landkreis Cloppenburg hat per Allgemeinverfügung verboten, innerhalb eines bestimmten Gebietes in den nächsten 30 Tagen wieder Geflügel einzustallen. Das Areal umfasst die Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Lastrup, Lindern, Molbergen sowie die Städte Cloppenburg und Friesoythe. Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Vögel müssen von freilebenden Vögeln abgesondert werden

Tierhaltende Betriebe haben alle ihre Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt auch für Hobbyhaltungen, so der Kreissprecher.

Betroffen sind gänzlich bzw. teilweise die Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen sowie die Städte Cloppenburg und Friesoythe. Hier ist eine Übersichtskarte bereitgestellt, in der die aktuell geltenden Restriktionszonen dargestellt sind und in der durch Eingabe der eigenen Adresse überprüft werden kann, ob man sich innerhalb einer Sperrzone befindet.