Ostfrieslandflagge  Verein klärt auf über Fahnen vor Rathäusern

| | 01.12.2022 15:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wann die Ostfriesland-Flagge vor öffentlichen Gebäuden gehisst werden soll - hier vor dem Rathaus der Gemeinde Moormerland - wird im Landkreis Leer viel diskutiert. Foto: Archiv
Wann die Ostfriesland-Flagge vor öffentlichen Gebäuden gehisst werden soll - hier vor dem Rathaus der Gemeinde Moormerland - wird im Landkreis Leer viel diskutiert. Foto: Archiv
Artikel teilen:

Im Landkreis Leer wird die Frage, ob vor kommunalen Gebäuden die Ostfrieslandflagge gehisst werden darf, heiß diskutiert. Nun schaltet sich ein Verein ein. Der vertritt eine eindeutige Position.

Saterland / Ostfriesland - In Ostfriesland wird seit gut einem Jahr darüber diskutiert, ob es statthaft und wünschenswert sei, vor Rathäusern die Ostfrieslandflagge zu hissen. In der Stadt Leer hat im November der Verwaltungsausschuss entschieden, dass die Ostfrieslandflagge, auf der das Leeraner Stadtwappen prangt, an besonderen Tagen hochgezogen wird. In Moormerland hatten Kommunalpolitiker im Sommer abgelehnt, dass die Ostfriesland-Flagge vor dem Rathaus ihrer Gemeinde weht.

Jetzt hat die Jungfräiske Mäinskup, ein Verein, der sich für Sprache und Kultur Ostfrieslands einsetzt, eine Liste der meistgestellten Fragen zur offiziellen Beflaggung vor kommunalen Dienstgebäuden veröffentlicht (https://www.jungfraeiske-maeinskup.frl/de/aksjes/faq-flag/). Wie deren zweiter Vorsitzender Wolter Jetten erläuterte, hätten Kommunalpolitiker mehrerer Gemeinden im Landkreis Leer die Frage gestellt: Darf man das?

Minderheit darf nicht benachteiligt werden

Jetten gibt darauf eine eindeutige Antwort: Vor kommunalen Dienstgebäuden darf die ostfriesische Flagge gehisst werden. Es wäre sogar ein Verstoß gegen die Minderheitenrechte der friesischen Minderheit in Niedersachsen, dies zu verbieten. Über die Beflaggung entscheidet jede Kommune selber, und die Friesen sind eine von vier europaweit staatlich anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland.

Der Verein wolle seinen Beitrag zur Debatte leisten, indem er die Fakten anhand von acht Fragen auflistet, damit alle schnell über den Stand der Dinge informiert sind, so Jetten. Hinzu kommen die Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz, die Bundesflaggenordnung und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Zudem gibt es einen Flaggenpassus der Ostfriesischen Flagge aus dem Jahr 1956. Diese fünf Dokumente fließen in der Liste zusammen, die der Verein zusammengestellt hat.

Wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung

„Wir hoffen, dass die Minderheitenrechte von Stadt- und Gemeinderäten gewährleistet werden“, so Jetten, denn auch die Beflaggung sei „ein wichtiger Schritt zur Emanzipation und Gleichberechtigung der friesischen Minderheit“.

Ähnliche Artikel