Politik im Saterland  CDU will Kompetenzen des Bürgermeisters beschneiden

| | 20.11.2022 16:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei den Änderungswünschen der Saterländer CDU geht es um den Verkauf von Gewerbegrundstücken im Saterland. Symbolfoto: Gehkah - stock.adobe.com
Bei den Änderungswünschen der Saterländer CDU geht es um den Verkauf von Gewerbegrundstücken im Saterland. Symbolfoto: Gehkah - stock.adobe.com
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Bisher konnte Saterlands Bürgermeister Grundstücksgeschäfte bis 77.000 Euro selbstständig tätigen. Das passt der CDU/FDP-Ratsfraktion nun nicht mehr. Gewerbetreibende hätten sich beschwert, heißt es.

Ramsloh - Die Mehrheitsfraktion CDU/FDP im Rat der Gemeinde Saterland möchte die Rechte des Bürgermeisters beschneiden. Dafür stellte die Fraktion in der Verwaltungsausschuss-Sitzung (VA) am vergangenen Mittwoch einen Antrag, die Hauptsatzung der Gemeinde zu ändern. In der nächsten Sitzung des Rates kommt dieser Antrag auf den Tisch. Der Rat tagt am 12. Dezember wieder.

Bei den Änderungswünschen der Saterländer CDU geht es um den Verkauf von Gewerbegrundstücken im Saterland. Bisher konnte der Bürgermeister Gewerbeflächen im Wert von bis zu 77.000 Euro verkaufen, ohne Rücksprache mit der Politik zu nehmen. Das möchte die CDU/FDP jetzt ändern.

Beschwerden von Gewerbetreibenden

„Es gab einige Beschwerden von Gewerbetreibenden“, sagte Fraktionssprecher Thomas Giehl auf Nachfrage dieser Zeitung. Seine Ratsfraktion gehe das Verfahren jetzt an, um für mehr Transparenz zu sorgen. „Wir wissen von nichts – und dann kommen Beschwerden“, so Giehl. Darum müsse sich die Politik kümmern, dafür seien deren Vertreterinnen und Vertreter schließlich gewählt. Dass die Mehrheitsfraktion mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten wolle, sei „gar keine Frage“, betonte Giehl. Dabei gehe es nicht um Parteipolitik, sondern ausschließlich um „gute Politik fürs Saterland“.

Nach dem Willen der CDU/FDP-Ratsfraktion soll künftig der VA, das ist das höchste Gremium nach dem Rat, bei allen Geschäften mit Gewerbeflächen in kommunalem Eigentum die alleinige Entscheidungshoheit haben.

Bürgermeister spricht von unnötiger Hürde

„Wenn die Politik das so haben will, dann ist das so“, sagt Saterlands Bürgermeister Thomas Otto zur geforderten Beschneidung seiner Kompetenzen. Für ihn stelle es sich als Hürde dar, die unnötigerweise errichtet werde und die Verkaufsabwicklung schwerfälliger mache. „Das sät bloß Zwietracht“, findet der Bürgermeister.

Es verwundere ihn, sagt Otto, dass der Vorstoß der CDU/FDP zum jetzigen Zeitpunkt erfolge. Nachdem das Verhältnis zwischen dem parteilosen Saterländer Verwaltungschef und der Mehrheitsfraktion lange Zeit über angespannt gewesen war, hatte sich die Atmosphäre nach der Kommunalwahl im Herbst 2021 verbessert. Den jetzigen Vorstoß sehe er „als politisches Zeichen“, so Otto, „dann muss man eben mit der Reflexion leben.“

Für Vertragsgestaltung gilt Gleichheitsgrundsatz

Der Verwaltungschef machte deutlich, dass auch eine geänderte Hauptsatzung nichts am grundsätzlichen Vorgehen beim Verkauf kommunaler Gewerbeflächen ändere. Zwar könne die Politik dann auch unterhalb eines Grundstückswerts von 77.000 Euro, die der Bürgermeister als „Bagatellgrenze“ bezeichnete, entscheiden, an wen welches Areal verkauft werde.

Doch Vertrag und Ausgestaltung blieben weiterhin Sache des Bürgermeisters. Otto betonte, dass die Formulierungen in allen Verträgen identisch seien, gelte doch rechtlich der Gleichheitsgrundsatz.

Er wisse, welcher Fall den CDU-Vorstoß ausgelöst habe, sagte Otto. Fraktionssprecher Giehl hingegen betonte, dass sich nicht ein Grundstückskäufer beklagt habe, sondern von mehreren Seiten Beschwerden gekommen seien.

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