Planung läuft  Wo dürfen Windparks hin, wo nicht?

| | 25.10.2022 19:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Rhauderfehn könnten sich künftig mehr Flügel an Windkraftanlagen drehen. Foto: Steppinstars/Pixabay
In Rhauderfehn könnten sich künftig mehr Flügel an Windkraftanlagen drehen. Foto: Steppinstars/Pixabay
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In Rhauderfehn gibt es schon einen Investor, der eine Bauvoranfrage gestellt hat. Die Kommune will mehr Windenergie, aber auch das Steuer in der Hand behalten.

Rhauderfehn - Einen ersten Versuch, den Fuß in die Tür zu bekommen, hat es schon gegeben. Das Unternehmen Enova aus Bunde hat eine Bauvoranfrage gestellt. Vier Windkraftanlagen würde die Firma in der Gemeinde Rhauderfehn gerne aufstellen. Zwei im Bereich Crone Allee, zwei im Bereich 3. Südwieke/Friesenstraße. Die Entscheidung, ob die gebaut werden dürfen, ist noch offen. Die Gemeinde möchte, dass die Planung zurück gestellt wird. Denn derzeit ist viel Bewegung in die Debatte um Windkraft gekommen. Und in der möchte die Kommune weiter das Steuer in der Hand behalten.

Eigentlich sind laut Flächennutzungsplan von 2016 die Möglichkeiten, Windräder aufzustellen, erschöpft. Fast 20 Anlagen stehen schon in Klostermoor und Burlage. Fast alle anderen Flächen hat die Gemeinde für eine solche Nutzung ausgeschlossen. Doch Enova entdeckte einen formellen Fehler im Vorgang. Mit einer neuen Bekanntmachung hat die Kommune diesen Fehler „geheilt“, wie Rhauderfehns Bauamtsleiter Michael Taaks erläutert. Der Landkreis allerdings sieht noch einen inhaltlichen Fehler. Theoretisch könnte die Enova-Anfrage also vom Kreis positiv bewertet werden.

Zurückstellung beantragt

Doch die Kommune hat einen Zurückstellungsantrag gestellt - mit Verweis darauf, dass eine Potenzialstudie beauftragt wurde. Die soll unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Regelungen aufzeigen, wo mögliche Flächen für Windenergie vorhanden sind. Aus denen könnte die Gemeinde dann ihre Planung generieren, wo sie noch Flächen bereitstellen möchte.

Das wird sie aller Voraussicht nach müssen. Denn zum einen sieht die neue gesetzliche Regelung vor, dass die Bundesländer zur Ausweisung von Windenergie-Flächen in bestimmter Größe verpflichtet werden. Damit stehen auch die Kommunen im Zugzwang, Flächen bereitzuhalten. Zum anderen ist auch der politische Wille in der Gemeinde Rhauderfehn da, der Windkraft mehr Raum zu geben.

„Feld nicht Investoren überlassen“

Die Ratsgruppe Ampel+ hatte mit einem Antrag die neue Potenzialstudie angestoßen. „Die sich verschärfende Klimakrise erfordert einen zügigen Umbau unserer Infrastruktur, weg von der Nutzung fossiler Energien, hin zur Nutzung erneuerbarer Energien“, begründete die Gruppe. In neuen Bausatzungen sei nur noch die Nutzung der erneuerbaren Energien zum Heizen der Häuser erlaubt. Viele Bürger rüsteten um. Somit werde zunehmend mehr Strom als Energie zum Heizen benötigt.

Die Gemeinde Rhauderfehn solle das Feld nicht Investoren und ihren Anwälten überlassen, sondern möglichst schnell selbst tätig werden und mitgestalten, appellierte die Gruppe. Und: „Dies funktioniert nur, indem sie die Flächennutzungspläne ändert und vor allem Bürgerinnen und Bürgern über z.B. Bürgerwindparks die Chance auf den Betrieb von Windenergieanlagen gibt. So kann die Gemeinde nicht nur durch die Gewerbesteuer profitieren, sondern in Verhandlungen auch Vergünstigungen für alle Bürger erstreiten, wie etwa Eigennutzung des in Rhauderfehn produzierten Stroms.“ Das Ansinnen fand im Rat eine große Mehrheit von 25 Ja-Stimmen.

Naturschutzgesetzt geändert

Insgesamt, erklärt Michael Taaks, dürfte die neue Studie ein Mehr an möglichen Windkraft-Flächen ergeben. Denn auch das Bundesnaturschutzgesetz sei geändert worden. Unter anderem wurde bei Artenschutz, Abständen und Waldflächennutzung an den Stellschrauben gedreht.

Ziel müsse es nun sein, das gesetzliche Soll an bereitgestellten Flächen zu erfüllen und so eine Ausschlusswirkung zu erreichen. Nämlich dort, wo man unter keinen Umständen Windkraft haben möchte – etwa auf für die Natur wertvollen Flächen im Holter Hammrich.

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