Wegen Bedrohung und Diebstahl  Weiteres Gerichtsverfahren gegen 33-jährigen Rhauderfehner

| | 01.09.2022 15:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht in Leer wird ein weiteres Verfahren gegen einen 33-jährigen Rhauderfehner verhandelt. Foto: Zein
Vor dem Amtsgericht in Leer wird ein weiteres Verfahren gegen einen 33-jährigen Rhauderfehner verhandelt. Foto: Zein
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Der Angeklagte wurde bereits wegen anderer Delikte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nun werden ihm vier weitere Taten zur Last gelegt. Das Amtsgericht Leer hat jetzt den Prozesstermin mitgeteilt.

Rhauderfehn/Leer - Einem 33-jährigen Rhauderfehner droht weiteres Ungemach. Nachdem der Mann bereits am 8. August vom Amtsgericht Leer wegen fahrlässiger Körperverletzung und Störung der Totenruhe zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, steht ihm nun ein weiteres Verfahren bevor. Wie Heiko Brahms, Sprecher des Amtsgerichtes Leer, mitteilte, muss sich der 33-Jährige am Montag, 17. Oktober, ab 11.30 Uhr erneut verantworten. „Dann werden vor dem Amtsgericht vier Vorfälle gegen den Angeklagten verhandelt“, so Brahms. Dabei geht es zweimal um den Tatvorwurf der Bedrohung. Zudem werden ihm ein Diebstahl und eine Trunkenheitsfahrt zur Last gelegt.

Der 33-Jährige befindet sich zurzeit auf freiem Fuß, obwohl ihn das Amtsgericht im August zu einer einjährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte. Doch der Rhauderfehner legte über seinen Pflichtverteidiger Andreas Röschenkemper Berufung gegen das Urteil ein. Somit muss das Verfahren gegen den 33-Jährigen vor dem Landgericht Aurich neu aufgerollt werden. Einen Prozesstermin hierfür teilte das Auricher Gericht bislang nicht mit.

Volltrunken anderes Auto in Kanal gerammt

Bei dem Prozess vor dem Amtsgericht in Leer am 8. August wurde ihm zur Last gelegt, am Abend des 5. Februar 2022 volltrunken und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf dem Untenende in Rhauderfehn ein anderes Auto gerammt und in den Kanal geschoben zu haben. Die beiden Insassen konnten sich selbstständig aus dem Wasser befreien, leiden aber heute noch unter den Folgen des Unfalls.

Zudem soll der 33-Jährige am 5. Mai 2022 das Grab der Mutter seiner Noch-Frau in Ostrhauderfehn geschändet haben. Er hatte dort unter anderem Tüten mit Fisch- und Kot-Resten abgelegt. Für beide Taten gemeinsam erhielt der Angeklagte eine Haftstrafe von einem Jahr - ohne Bewährung.

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