Volltrunken Auto in Kanal gerammt  Verurteilter Rhauderfehner akzeptiert Haftstrafe nicht

| | 17.08.2022 12:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der 33-Jährige wurde wegen eines Unfalls vom 5. Februar 2022 verurteilt. Dort hatte er volltrunken ein anderes Auto in den Kanal am Untenende in Rhauderfehn gerammt. Dieses musste geborgen werden. Archivfoto: Kruse
Der 33-Jährige wurde wegen eines Unfalls vom 5. Februar 2022 verurteilt. Dort hatte er volltrunken ein anderes Auto in den Kanal am Untenende in Rhauderfehn gerammt. Dieses musste geborgen werden. Archivfoto: Kruse
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Der Mann wurde vom Amtsgericht in Leer unter anderem wegen eines schweren Unfalls am Untenende in Rhauderfehn verurteilt. Nun muss das Verfahren noch einmal ganz neu aufgerollt werden.

Rhauderfehn/Leer - Der 33-jährige Rhauderfehner, der vor rund einer Woche vom Amtsgericht Leer zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, hat über seinen Anwalt Rechtsmittel eingelegt. Wie Amtsgerichts-Sprecher Heiko Brahms am Mittwoch mitteilte, gehe der 33-Jährige in Berufung. Demnach muss der gesamte Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Aurich noch einmal neu aufgerollt werden. Bis dahin bleibt der Rhauderfehner auf freiem Fuß. Wann der Termin vor dem Landgericht in Aurich ist, steht noch nicht fest.

Bei dem Prozess vor dem Amtsgericht in Leer war der 33-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Ihm wurde zur Last gelegt, am Abend des 5. Februar 2022 volltrunken und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf dem Untenende in Rhauderfehn ein anderes Auto gerammt und in den Kanal geschoben zu haben. Die beiden Insassen konnten sich selbstständig aus dem Wasser befreien, leiden aber heute noch unter den Folgen des Unfalls.

Grab in Ostrhauderfehn geschändet

Zudem soll der 33-Jährige am 5. Mai 2022 das Grab der Mutter seiner Noch-Frau in Ostrhauderfehn geschändet haben. Er hatte dort unter anderem Tüten mit Fisch- und Kot-Resten abgelegt. Für beide Taten gemeinsam erhielt der Angeklagte eine Haftstrafe von einem Jahr - ohne Bewährung.

Sein Pflichtverteidiger, der Rhauderfehner Rechtsanwalt Andreas Röschenkemper, wollte sich am Mittwoch noch nicht zu den Gründen äußern, warum sein Mandat Berufung einlegt. „Wir warten noch auf die schriftliche Urteilsbegründung“, erklärt Röschenkemper, der den 33-Jährigen auch bei einer Berufungsverhandlung vertreten würde.

Seinem Mandanten werden aber noch weitere Taten zur Last gelegt. Dabei geht es unter anderem um Beleidigung und Bedrohung. Diese Verfahren wurden vor dem Amtsgericht in Leer bei dem Termin vor einer Woche noch nicht verhandelt. „Das wird zu einem späteren Zeitpunkt und unabhängig von der Berufungsverhandlung in Aurich passieren“, erklärte Amtsgericht-Sprecher Heiko Brahms.

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