Nach Amtsgerichts-Urteil Deshalb muss 33-jähriger Rhauderfehner nicht sofort in Haft
Der Mann wurde unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und Störung der Totenruhe verurteilt. Doch noch befindet er sich auf freiem Fuß. Das hat Gründe.
Rhauderfehn/Leer - Nachdem ein 33-jähriger Angeklagter am Montag vor dem Amtsgericht in Leer zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, wurde der Rhauderfehner zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Wann er seine Haftstrafe antreten muss, hängt vor allem davon ab, ob er das Urteil juristisch anfechten wird. Der 33-Jährige wurde unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und Störung der Totenruhe verurteilt.
Amtsgerichts-Direktor Stefan von der Beck erklärt: „Der Angeklagte hat nach dem Urteil eine Woche lang Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.“ Dabei gibt es die Möglichkeiten der Revision und der Berufung. Bei einer Berufung kann der gesamte Fall vor dem nächsthöheren Gericht noch einmal aufgerollt und verhandelt werden. Bei einer Revision wird lediglich geprüft, ob das Urteil eventuell auf Rechtsfehlern beruht.
Sitzungs-Haftbefehl gegen 33-Jährigen
Sollte der verurteilte 33-Jährige auf Rechtsmittel verzichten, dann wird das Urteil rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft kann die Vollstreckung der Haftstrafe anordnen. „Das dürfte dann zügig passieren“, erklärt von der Beck. Der Rhauderfehner musste bereits rund zwei Wochen vor dem Gerichtsprozess hinter Gittern verbringen, weil er zum ersten Termin nicht erschienen war. „Damit er nicht noch einmal dem Prozess fernbleibt, wurde ein sogenannter Sitzungshaftbefehl verhängt“, erklärt von der Beck.
Das Amtsgericht hatte den 33-jährigen am Montag verurteilt, weil er am 5. Februar 2022 am Rhauderfehner Untenende volltrunken ein Auto in den Kanal gerammt hatte. Die beiden Insassen des Wagens konnten sich selbstständig aus dem Wasser befreien, leiden aber bis heute an den Folgen des Unfalls. Zudem hatte der Verurteilte am 5. Mai dieses Jahres das Grab der Mutter seiner Noch-Frau in Ostrhauderfehn verwüstet.
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