Nach Suff-Fahrt auf Untenende  33-jähriger Rhauderfehner muss für ein Jahr ins Gefängnis

| | 08.08.2022 18:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Audi des 33-Jährigen blieb nach dem Unfall auf dem Fußweg am Rhauderfehner Untenende stehen. Foto: Archiv
Der Audi des 33-Jährigen blieb nach dem Unfall auf dem Fußweg am Rhauderfehner Untenende stehen. Foto: Archiv
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Am 5. Februar hatte der Mann schwer alkoholisiert ein anderes Auto in den Kanal am Untenende gerammt. Dafür und wegen einer weiteren Tat muss er nun hinter Gitter. Zudem erwarten ihn weitere Verfahren.

Rhauderfehn/Leer - Das Amtsgericht in Leer hat am Montagnachmittag einen 33-jährigen Rhauderfehner unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war am 5. Februar 2022 mit seinem Auto mit mehr als 130 Stundenkilometern vor der Polizei geflüchtet. Auf dem Rhauderfehner Untenende rammte der mit 2,7 Promille schwer alkoholisierte 33-Jährige ein anderes Auto. Dieses stürzte samt Fahrer und Beifahrer in den Kanal. Für dieses Vergehen sowie für eine weitere Tat, die Störung der Totenruhe, wurde der mehrfach vorbestrafte Angeklagte nun verurteilt.

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„Ich möchte mich bei den Opfern entschuldigen und bereue diesen Unfall zutiefst“, sagte der geständige Rhauderfehner während des Prozesses. Zu den Zeugen gehörte unter anderem seine Noch-Ehefrau, mit der und deren Familie der 33-Jährige mittlerweile tief zerstritten ist. Die 35-Jährige, die sich von ihrem Ehemann gestalkt und bedroht fühlt, hatte an dem Tatabend selbst die Polizei gerufen. Sie hatte mitbekommen, dass der Angeklagte betrunken mit dem nicht zugelassenen und nicht versicherten Auto auf dem Weg zu ihr gewesen sei. Die 35-Jährige wohnt mittlerweile in Ostrhauderfehn. Von dort aus hatte die Polizei auch die Verfolgung des Rhauderfehners aufgenommen.

Opfer leiden unter Folgen des Unfalls

Vor Gericht sagten auch die beiden Opfer, ein 25-jähriger Ostrhauderfehner und ein 20-jähriger Leeraner, aus. Sie hatten den Unfall glücklicherweise nur mit wenigen Verletzungen überstanden. „Wäre das Auto auf dem Dach gelandet, dann wäre es binnen Sekunden voll Wasser gelaufen. Dann hätten die beiden den Unfall wohl nicht überlebt“, betonte ein Polizeibeamter, der bei der Verfolgungsjagd des 33-Jährigen beteiligt war. Doch heute noch leiden die Opfer unter den traumatischen Erlebnissen und hätten unter anderem Schlafstörungen.

Bei der zweiten Tat, für die der Rhauderfehner angeklagt worden war, handelte es sich um die Störung der Totenruhe. Demnach soll der 33-Jährige am 5. Mai dieses Jahres das Grab seiner Schwiegermutter in Ostrhauderfehn geschändet haben. Er hatte dort unter anderem den Grabstein umgeworfen sowie Tüten mit Fischresten und Kot hinterlassen. Diesen Vorwurf stritt der Angeklagte ab. Doch das Gericht glaubte ihm das nicht.

Auf Angeklagten kommen weitere Verfahren zu

Am Ende sprach Richterin Franziska Schütte-Özdemir für den Unfall am Untenende eine Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie für die Störung der Totenruhe eine Strafe von drei Monaten aus. Zusammengefasst verminderte sich die Freiheitsstrafe etwas und wurde auf insgesamt ein Jahr festgelegt. „Ich kann diese aber nicht zur Bewährung aussetzen. Ich sehe bei dem Angeklagten keine positive Sozialprognose. Zudem ist er erheblich vorbestraft“, erklärte Schütte-Özdemir.

Ursprünglich sollte der Prozess gegen den Rhauderfehner bereits vor einigen Wochen stattfinden. Weil der Angeklagte aber nicht vor Gericht erschien, musste der Termin verschoben werden. Damit das nicht noch einmal passiert, wurde der 33-Jährige daraufhin verhaftet und musste bis zum neuen Termin hinter Gittern bleiben. Nun kommt er erstmal auf freien Fuß. Doch das wird nicht lange anhalten. Schon bald muss er seine einjährige Haftstrafe antreten. Zudem kommen auf ihn noch weitere Verfahren zu - unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung.

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