Straßenbeleuchtung Barßeler Rat entscheidet, wo Laternen stehen
Der Verwaltungsausschuss in Barßel hat beschlossen, dass künftig in alten Baugebieten nicht mehr die Anlieger entscheiden, ob sie Straßenbeleuchtung haben wollen.
Barßel - Die bisherige Regelung in der Gemeinde Barßel, dass Straßenbeleuchtung installiert wird, wenn 50 Prozent der Anlieger dies wünschen und schriftlich beantragen, ist aufgehoben. Das beschloss der Verwaltungsausschuss, das höchste Gremium nach dem Rat, in seiner Sitzung am 28. Juni, wie Barßels Bürgermeister Nils Anhuth auf Nachfrage mitteilte. An der bisherigen Handhabung, dass bei einer Komplettsanierung eines Baugebietes der Rat entscheidet, ändere sich nichts.
Damit wird künftig so verfahren, wie es die Mehrheitsfraktion CDU/FDP im Rat will. Sie hatte den Antrag gestellt, dass künftig der Rat darüber entscheidet, wo in Barßel Straßenlaternen aufgestellt werden und sich damit im Verkehrsausschuss, der im Mai getagt hatte, durchgesetzt. Alle anderen Ausschussmitglieder und der Bürgermeister als Stimme der Verwaltung hatten sich im Ausschuss gegen diese Handhabung ausgesprochen. Begründet hatte die Mehrheitsfraktion ihr Ansinnen damit, dass es angesichts des demografischen Wandels wichtig sei, für sicheres, seniorengerechtes Wohnen möglichst überall Straßenbeleuchtung zu installieren. Wenn in Straßen Baumaßnahmen stattfinden wie etwa aktuell wegen des Breitbandausbaus könnten gleich Kabel für die Straßenbeleuchtung mitverlegt werden.
Anwohner zahlen 90 Prozent der Kosten
90 Prozent der Kosten für Straßenbeleuchtung zahlen die Anwohner. Wie hoch diese Kosten im Einzelnen ausfallen, sei nicht in absoluten Summen zu beziffern, erläutert Barßels Bauamtsleiter Hans Schulte. Dabei komme es stets auf den Einzelfall an. Es gehe darum, ob die Straße ein- oder beidseitig bebaut sei und wie groß das Grundstück des jeweiligen Anliegers sei.
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