Vorfall auf dem Fehn Ein Jahr Freiheitsstrafe für Griff in Feuerwehrkasse
Wegen gewerbsmäßiger Untreue wurde ein ehemaliger Westrhauderfehner Feuerwehrmann verurteilt. Zu einem Jahr Freiheitsstrafe kam noch eine weitere Strafe.
Leer/Westrhauderfehn - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde am Mittwoch ein ehemaliger Rhauderfehner Feuerwehrmann vor dem Amtsgericht Leer verurteilt. Zudem muss der Mann 3000 Euro Geldauflage ans Deutsche Rote Kreuz zahlen.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass sich der Mann, der Kassenwart der Freiwilligen Feuerwehr Westrhauderfehn gewesen war, der gewerbsmäßigen Untreue in besonders schwerem Fall schuldig gemacht hatte. Über einen Zeitraum von 18 Monaten hatte er in 64 Fällen Beträge zwischen 80 und 300 Euro vom Konto der Kameradschaftskasse abgehoben, insgesamt 16.176,38 Euro. Mit dem Geld hatte er eine Suchterkrankung finanziert.
Ortsbrandmeister im Zeugenstand
Die Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richterin Franziska Schütte-Özdemir war fortgesetzt worden, weil das Gericht den Ortsbrandmeister und eine Kassenprüferin der Feuerwehr als Zeugen hören wollte.
Westrhauderfehns Ortsbrandmeister Bernd Haskamp sagte vor Gericht, dass die Feuerwehr ihre Anzeige bei der Polizei zurückgezogen habe. Der Angeklagte habe die veruntreute Summe umgehend und vollständig zurückgezahlt. Er habe sich in Gesprächen mit dem Feuerwehrkommando „kooperativ und einsichtig“ gezeigt. Für die Feuerwehr sei die Sache erledigt. Noch im Raum stehe allerdings die juristische Aufarbeitung um die verschwundene EC-Karte. Dies habe die Feuerwehr in Absprache mit ihrem obersten Dienstherrn, Rhauderfehns Bürgermeister Gert Müller, an einen Rechtsbeistand abgegeben.
Pandemie hatte Taten begünstigt
Die Kassenprüferin erläuterte, nicht viel zur Erhellung des Geschehens beitragen zu können. Sie habe das Amt erst vor kurzem übernommen und noch an keiner Kassenprüfung teilgenommen.
Ein Grund, warum sich die Taten von April 2020 bis August 2021 über einen vergleichsweise langen Zeitraum erstreckten, war, dass wegen der Corona-Pandemie die Jahreshauptversammlungen, denen jeweils eine Kassenprüfung vorausgeht, mehrmals ausgefallen waren. So hatte es eine Weile gedauert, bis die Taten im August 2021 wegen der verschwundenen EC-Karte aufflogen.
Vertrauensvorschuss missbraucht
Die Staatsanwältin sah durch den Tatzeitraum und die „erhebliche Intensität“ die gewerbsmäßige Veruntreuung als erwiesen an.
Zudem habe der Angeklagte als Kassenwart die Aufgabe gehabt, über das Kameradschaftskonto zu wachen und das Geld zusammenzuhalten. Das hatte die Befragung des Ortsbrandmeisters ergeben. Durch den fortgesetzten Griff in die Kasse habe der Angeklagte den Vertrauensvorschuss der Feuerwehr missbraucht und zerstört.
Der Strafrahmen bewege sich bei solchen Taten zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Sie setzte für jede einzelne Tat die Mindeststrafe an und zog dies zusammen zu der Gesamtstrafe von einem Jahr. Für den Angeklagten spreche, dass er offensiv darum bemüht war, den Schaden wieder gutzumachen, ein umfangreiches Geständnis abgelegt habe und nicht vorbestraft sei.
Viel negative öffentliche Wahrnehmung ertragen
Der Verteidiger des Angeklagten, der Leeraner Rechtsanwalt Ulf Nannen, hatte in seinem Schlussplädoyer den Tatbestand nicht als gewerbsmäßige Untreue gewertet, sondern als Unterschlagung. Deshalb sah er eine Geldstrafe als ausreichend an.
Nannen wies darauf hin, dass zu berücksichtigen sei, dass sein Mandant den Arbeitsplatz verloren habe und viel negative öffentliche Wahrnehmung ertragen musste. Der Fehntjer war bei einem interkommunalen Zweckverband im Landkreis Cloppenburg Geschäftsführer gewesen. Nachdem der Fall öffentlich geworden war, wurde sein Vertrag Ende 2021 nicht verlängert.
In seinem letzten Wort vor Urteilsverkündung bedankte sich der Fehntjer, dass keine Vorverurteilung stattgefunden habe und bat um ein mildes Urteil.