Bauvorhaben Biomethan-Anlage

Anwalt der Gülle-Gegner prüft Erfolgsaussichten

| | 05.05.2022 19:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Münsteraner Unternehmen Revis Bioenergy hat vor zwei Wochen mit der Errichtung seiner geplanten Biomethan-Anlage im Industriepark c-Port begonnen. Unter Auflagen hatte das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Genehmigung erteilt. Foto: Stix
Das Münsteraner Unternehmen Revis Bioenergy hat vor zwei Wochen mit der Errichtung seiner geplanten Biomethan-Anlage im Industriepark c-Port begonnen. Unter Auflagen hatte das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Genehmigung erteilt. Foto: Stix
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Die Firma Revis hat bereits mit dem Bau ihrer Biomethan-Anlage am c-Port begonnen. Die Saterländer Gülle-Gegner laufen Sturm. Doch noch prüft ihr Anwalt, wie man rechtlich dagegen am besten vorgeht.

Friesoythe/Sedelsberg - Vor zwei Wochen hat das Münsteraner Unternehmen Revis Bioenergy mit ersten Arbeiten für die Ansiedlung seiner geplanten Biomethan-Anlage im Industriepark c-Port am Küstenkanal begonnen. Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA) hatte dafür eine Vorab-Genehmigung unter Auflagen erteilt, obwohl das eigentliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) noch läuft. Doch die Behörde hatte die Erfolgsaussichten dafür so eingeschätzt, dass ihre bisherigen Prüfungsergebnisse, „keine unüberwindlichen Genehmigungshindernisse erkennen lassen“, wie GAA-Leiter Uwe Rottmann auf Nachfrage dieser Zeitung ausgeführt hatte.

Die Gülle-Gegner im Saterland hatten daraufhin sofort angekündigt, Rechtsmittel gegen den vorgezogenen Baustart einlegen zu wollen. Doch noch ist nichts passiert. Wie Thorsten Deppner ausführt, Umweltrechtler und Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Berlin, der dafür das Mandat hat, prüft er den Fall noch. In Frage kommen, Widerspruch gegen die vorzeitige Zulassung des Baustarts zu erheben und ein Eilantrag bei Gericht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Zuständig für eine Entscheidung über den Eilantrag wäre das Verwaltungsgericht Oldenburg. Bis jetzt ist aber weder Widerspruch erhoben, noch ein Eilantrag gestellt worden.

Jurist prüft Erfolgsaussichten

Ob und welche Mittel gewählt werden, hänge von den Erfolgsaussichten ab, so Deppner. Die versucht der Berliner Anwalt aktuell einzuschätzen, um seine Mandanten zu beraten. Dafür benötige er noch etwas Zeit, erklärte er auf Nachfrage.

Der Umweltrechtler vertritt in dem Fall den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen, LBU. Der unterstützt den Saterländer Verein „Bürgerbegehren Saterland und Umgebung“, BBSU. Rechtsmittel dürfen neben unmittelbar betroffenen Anrainern nur anerkannte Umweltvereinigungen einlegen, erläutert der Anwalt. Doch dafür sei es nötig, seit mindestens drei Jahren zu bestehen. Der Verein der Saterländer Güllegegner ist dafür schlicht zu jung. Er existiert erst seit Juni 2021, also noch nicht einmal ein Jahr. Deshalb bekommen die Saterländer Schützenhilfe vom Landesverband.

Erlaubnis nur unter Auflagen

Die Frage sei, ob es Anlass gebe, das Bauvorhaben zu diesem Zeitpunkt zu stoppen, so Deppner. Hintergrund ist, dass das GAA Oldenburg der Revis die Vorab-Genehmigung nur unter der Voraussetzung erteilt hat, dass das Unternehmen alles auf eigene Kosten zurückbauen muss, falls sein Genehmigungsantrag doch keinen Erfolg hat.

Dabei sei allerdings erfahrungsgemäß zu berücksichtigen, dass es einer Behörde schwerer falle, einen solchen Antrag abzulehnen, wenn schon viel Geld verbaut worden ist, erläutert der Umweltrechtler. Der Druck auf die Behörde steige mit jedem bebauten Quadratmeter. Die Genehmigung unter Auflagen erzeuge eine Vorab-Bindung des Gewerbeaufsichtsamts, auch wenn dessen Prognose nicht bindend im juristischen Sinne sei.

„Absolutes Minimum“

Deppner äußerte sich auch zur anstehenden Online-Konsultation, bei der die Einwände gegen die Genehmigung der Revis-Anlage gewürdigt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Live-Konferenz übers Internet. Es können lediglich Unterlagen eingesehen und heruntergeladen sowie eine erneute schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. Dies sei „das absolute Minimum dessen, was rechtlich verlangt wird“, sagte der Anwalt. Vor Corona-Zeiten sei für diesen Zweck ein Erörterungstermin angesetzt worden. Dabei saßen sich die betroffenen Parteien in Präsenz gegenüber.

Wegen der Pandemie sei im Mai 2020 das Planungssicherstellungsgesetz in Kraft getreten. Das ermöglichte Online-Verfahren. Es sei Ermessensentscheidung des GAA Oldenburg, sich darauf zu berufen. Ob das aus Infektionsschutzgründen immer noch erforderlich ist, sei fraglich, so der Anwalt.

Produktion von grünem Wasserstoff

„Wir hoffen einfach und warten auf Signale aus Berlin“, sagte Carsten Ambacher als Sprecher der Gülle-Aktivisten. Ohne die juristische Beratung könnten die Saterländer nicht einschätzen, was rechtlich geboten sei, um dem Bauvorhaben der Revis noch Einhalt zu gebieten.

Mit der Wiesbadener Firma Hy2gen wird sich an der Bundesstraße 72 im Stadtgebiet Friesoythe ein Unternehmen ansiedeln, das Grünen Wasserstoff und E-Methanol produzieren und dabei mit Revis zusammenarbeiten will. Derzeit läuft die Vorstudie zur Umsetzung.

Kein Protest aus dem Saterland

Friesoythes Bürgermeister Sven Stratmann hofft, dass sich die Proteste gegen dieses Projekt in Grenzen halten. „Grüner Wasserstoff ist definitiv sinnvoll“, sagt dazu Carsten Ambacher. Gegen die Biomethan-Anlage der Revis seien er und die übrigen Gülle-Gegner vor allem wegen der befürchteten Geruchsbelästigung. Die komme bei der Wasserstofferzeugung nicht zum Tragen. Zudem hätten sie als Saterländer ohnehin keine Chance auf Protest: Die Anlage werde auf Friesoyther Gebiet gebaut.

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