Wohnen
Strücklingen: Zweite Runde bei der Vergabe von Grundstücken
In Strücklingen am Utender Kanal stehen noch Wohnbaugrundstücke zur Verfügung. Weil Interessenten abgesprungen sind, gab es nun eine zweite Vergaberunde per Losverfahren.
Ramsloh/Strücklingen - 15 der 38 Wohnbaugrundstücke an der Straße „Loange Fäilde“ in Strücklingen sind noch frei. Bei der ersten Vergaberunde im September per Losverfahren durch die Gemeinde Saterland hatte es zwar genau 38 Bewerber gegeben, doch etliche Interessenten waren hinterher wieder abgesprungen. Nun gab es die zweite Vergaberunde: Für die 15 Wohnbaugrundstücke im dritten Abschnitt des Baugebiets nördlich des Utender Kanals lagen zunächst 40 Bewerbungen vor, einer erklärte aber bereits vor der Verlosung seinen Verzicht.
Konnten sich in der ersten Vergaberunde nur Interessenten bewerben, die auch ein Haus bauen, das sie oder Familienmitglieder nutzen, wurden nun auch Bewerbungen von Investoren berücksichtigt. Zum Zuge kommen also auch diejenigen, die ein Haus vermieten oder verkaufen wollen, erläuterte Bürgermeister Thomas Otto. Genau ein Jahr nach der Premiere der Vergabe im April 2021 gab es das dritte Losverfahren durch die Gemeinde für die Vergabe der Flächen. „Nicht jeder Interessent hat nach der ersten Phase auch zugeschlagen und ein Grundstück gekauft“, so Otto. Das habe unterschiedliche Gründe. Entweder habe er das von ihm gewünschte Grundstück nicht bekommen, oder es lagen finanzielle Gründe vor. Der Wegfall der KfW-Förderung, gestiegene Zinsen und höher Materialkosten spielten da eine Rolle, so der Bürgermeister.
Verlosung bei Youtube abrufbar
Die Verlosung am 13. April wurde per Live-Stream auf der Internetplattform Youtube übertragen. Dort ist sie auch noch abrufbar. Die Bewerber werden nun von der Gemeinde angeschrieben.
Die Richtlinie für das Losverfahren bei der Vergabe der gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücke ist 2019 vom Rat der Gemeinde Saterland beschlossen worden. Bis zur Premiere 2021 waren die Grundstücke in erster Linie nach dem Windhundprinzip vergeben worden. Wer zuerst Interesse bekundete, bekam den Zuschlag. Dieses Verfahren war kritisiert worden. Es galt als undurchsichtig und unfair.
Verfahren fair und transparent
Durch die neue Richtlinie soll erreicht werden, dass die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke „in einem nachvollziehbaren, fairen und transparenten Verfahren, nicht gewinnorientiert, an potenzielle Bewerber“ veräußert werden.
Insgesamt gibt es drei Phasen bei der Vergabe durch das Los: die erste richtet sich an Interessenten für den Erwerb der Flächen zur Eigennutzung, die zweite an Investoren. In der dritten Phase werden mögliche Restgrundstücke angeboten.
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