Gülleverwertung
Revis: Vorzeitiger Baustart nicht ohne Risiko
Bevor die Genehmigung für ihre geplante, riesige Biomethan-Anlage erteilt ist, hat die Firma Revis jetzt mit deren Bau begonnen. Das ist rechtlich zulässig, aber nicht ohne Risiko für das Unternehmen.
Sedelsberg/Friesoythe - Obwohl das Genehmigungsverfahren für den Bau seiner geplanten Biomethan-Anlage am c-Port noch gar nicht abgeschlossen ist, hat das Münsteraner Unternehmen Revis am Mittwoch auf seinem Grundstück am Ems-Dollart-Ring mit dem Bau begonnen.
Unter Auflagen hatte das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, GAA, bei dem das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) anhängig ist, die Genehmigung für bestimmte Erd- und Betonbauarbeiten erteilt. Die Zulassung enthält Auflagen zur Begrenzung von Staub- und Lärmemissionen bei den Bauarbeiten sowie abfall- und bodenschutz- und bauordnungsrechtliche Vorgaben. Das führte der Leiter des GAA, Uwe Rottmann, auf Nachfrage dieser Zeitung aus. Die Revis könne die Bauarbeiten auf eigenes Risiko durchführen, so Rottmann. Falls ihr Vorhaben nicht abschließend genehmigt wird, müsse sie das Gelände wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzen.
Gülle-Gegner sind alarmiert
Die Revis-Geschäftsführung scheint diese Einschränkung nicht zu schrecken. Er freue sich über die Entscheidung des GAA und die Möglichkeit, jetzt mit dem Bau der Anlage zu beginnen, teilte Revis-Geschäftsführer Simon Detscher mit. Alarmiert reagierten die Aktivisten im Saterland, die sich gegen den Bau von Anlagen zur Gülle- und Festmistverwertung im c-Port starkmachen. Carsten Ambacher, Sprecher des Vereins „Bürgerbegehren Saterland und Umgebung“, BBSU, hatte angekündigt, sich um eine einstweilige richterliche Verfügung gegen den Baubeginn zu bemühen.
Betroffen von dem vorzeitigen Baubeginn zeigt sich auch der Saterländer Thomas Otto (parteilos). Auf Nachfrage gibt der Verwaltungschef dazu eine umfangreiche Stellungnahme ab. Deren Essenz lautet, dass Otto persönlich froh darüber sei, dass sich aus dem Bürgerbegehren heraus ein Verein gründen konnte, der das Verfahren mit juristischer Hilfe weiter kritisch begleitet. „Personell wäre dieser Aufwand im laufenden Betrieb durch ein kleines kommunales Bauamt, wie es die Gemeinde Saterland vorhält, trotz aller hier vorhandenen Fachexpertise nicht leistbar“, stellte Otto fest. Unabhängig davon, ob man die von der Revis geplanten Verwertungsanlagen in der geplanten Dimension gutheiße oder ablehne, sorge der kritische Blick des Juristen dafür, „dass die Chance, dass mögliche rechtliche Fehler, Unsicherheiten und gutachterliche Fehleinschätzungen in den Genehmigungs- und Umsetzungsprozessen frühzeitig erkannt werden, erheblich gesteigert ist“.
Private Bauherren dürfen das nicht
Generell verweist der Saterländer Bürgermeister darauf, dass das Unternehmen mit dem vorgezogenen Baustart unter Auflagen eine gesetzlich vorgesehene Regelung für sich in Anspruch genommen hat. Allerdings sei diese für die Firma mit einem nicht ganz unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Denn sollte die Genehmigung am Ende nicht erteilt werden, muss die Firma alles auf eigene Kosten zurückbauen. „Ob und inwiefern das Gewerbeaufsichtsamt entsprechende finanzielle Sicherheiten einfordert, ist mir nicht bekannt“, so Otto.
Der Bürgermeister erläutert, dass ein Baubeginn vor Erteilen der Baugenehmigung für private Bauherren „im ersten Moment kaum nachvollziehbar“ sei, weil eine solche Baustelle sofort durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde stillgelegt werden würde. Doch im gewerblichen und industriellen Bereich sei die Nutzung der gesetzlichen Regelung, um Vorarbeiten vor Erteilung der eigentlichen Genehmigung schon abzuarbeiten, durchaus nicht unüblich. Gerade habe in großem Stil Autohersteller Tesla bei seinem neuen Werk in Brandenburg von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
„Keine unüberwindlichen Hindernisse“
Zu dem Bauvorhaben der Revis stellte Otto fest: „Da das eigentliche Prüfverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt noch nicht abgeschlossen ist und wohl eine Vielzahl von auch substanziellen Einwendungen eingegangen sein soll, bleibt noch offen, ob eine endgültige Genehmigung für den Betrieb erteilt wird.“
Die Frage, ob es üblich sei, dass ein Unternehmen sein Bauvorhaben schon während des noch laufenden Genehmigungsverfahrens beginne, beantwortete GAA-Leiter Rottmann damit, dass dies nicht ungewöhnlich sei, sondern regelmäßig vorkomme. Im Fall der Revis habe das GAA die Vorab-Genehmigung erteilt, so Rottmann, weil „unsere bisherigen Prüfungsergebnisse, insbesondere unter Einbeziehung der vorliegenden Gutachten bislang keine unüberwindlichen Genehmigungshindernisse erkennen lassen.“ Die abschliessende Entscheidung erfolge nach abschliessender fachlicher Prüfung und der Erörterung der Einwendungen in einer Online-Konsultation. Dieser Termin ist für den 6. Mai anberaumt.
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