Umwelt
Müllsäcke schlummern hinter Wallhecke in Rhaude
Auf einer Fläche am Hohen Weg liegen Müllsäcke. Der Besitzer müsste sie entfernen, reagierte bislang aber nicht. Die Gemeinde hat sich an den Kreis gewandt.
Rhaude - Halb eingehüllt von Wallhecken-Sträuchern liegen sie auf einer Wiese am Hohen Weg in Rhaude: Mehrere Müllsäcke, die man als Passant von der Straße aus gut sehen, aber nicht so leicht erreichen kann. Ob sie dem Besitzer der Fläche gehören oder von Müllsündern dort illegal entsorgt wurden, ist nicht bekannt. Von rechts wegen ist aber auch im zweiten Fall der Landbesitzer für die Entsorgung zuständig. So erklärt es auch Rhauderfehns Bürgermeister Geert Müller.
„Wenn illegaler Müll auf Gemeindeflächen abgeladen wird, dann holt unser Bauhof das ab. Aber auf Privatgrundstücken steht der Besitzer in der Pflicht.“
Grundstück nicht betreten
Trotzdem ist der Bauhof bereits einmal zum Hohen Weg ausgerückt. „Es lagen ein paar Säcke auf der Grundstücksgrenze zum Schlot hin. Die haben unsere Mitarbeiter mitgenommen“, so Müller. Bei den Säcken, die hinter der Wallhecke weiter im Land liegen, sieht es aber anders aus. Um die zu holen, müsste man das Grundstück betreten. Was, einem Schild an einem Tor zum Acker zufolge, verboten ist. Das ist einer der Gründe, warum der Bauhof die Säcke nicht einkassiert hat. De andere: „Es ist auch eine Grundsatzentscheidung: Wir sind für diesen Müll nicht zuständig“, betont Müller.
In Anlehnung an die Entscheidung der Gemeinde haben auch die Rhauder Müllsammler am Umwelttag die Finger von den Müllsäcken gelassen. „Das ist ein Privatgrundstück. Und wir wollen uns da keinen Ärger einhandeln“, sagt der Rhauder Ortsvorsteher Johann Löning.
„Das ist keine Privatsache“
Die Gemeinde Rhauderfehn habe Kontakt zu dem Grundstücksbesitzer gesucht, auch angeboten, die Säcke im Einvernehmen abzuholen. Da sei aber fehlgeschlagen, so Müller. Deshalb sei der Vorgang nun an den Landkreis weitergegeben worden, dessen Abfallbehörde letztlich für illegale Müllkippen zuständig ist.
Selbst, wenn der Unrat dem Grundstücksbesitzer gehören sollte und von ihm dort absichtlich deponiert wurde, oder ihn eine möglicherweise illegale Ablage auf seinem Land schlichtweg nicht stört: Der Müll muss weg. Denn: „Müll auf dem eigenen Grundstück zu lagern, ist keine Privatsache. Es ist auch nicht erlaubt. Denn Abfall muss fachgerecht entsorgt werden“, erklärt Kreissprecher Philipp Koenen.
Abfallbehörde muss Fall prüfen
Bekomme der Landkreis Kenntnis davon, dass auf einem Privatgrundstück Müll liegt - auch wenn er in Säcken verpackt ist -, werde die Untere Abfallbehörde tätig. „Sie schaut sich die Situation vor Ort an und leitet gegebenenfalls ein Anhörungsverfahren ein.“ Dabei werde unter anderem geklärt: Wem gehört das Grundstück? Gehört der dort liegende Müll der Person, die auch das Grundstück besitzt? Oder handelt es sich um illegal entsorgten Müll von Unbekannten?
Aber: „Ganz gleich, von wem der Müll letztlich stammt – für die Entsorgung ist zunächst die Person verantwortlich, auf deren Grundstück sich der Abfall befindet. Sollte sich feststellen lassen, dass jemand anderes der Verursacher ist, würde gegen diesen Verursacher dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.“
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