Gülleverwertung
Viele Einwände gegen Ansiedlungspläne der Revis
Die Frist, Einwendungen gegen den Antrag der Firma Revis, sich am C-Port anzusiedeln, ist um. Und es gibt jede Menge Einwände. Mehr als 60 hat der Anwalt der Saterländer Gülle-Gegner zusammengetragen.
Sedelsberg - Vorigen Freitag um Mitternacht endete die Frist für Einwendungen gegen das Ansiedlungsvorhaben der Firma revis Bioenergy. Das Münsteraner Unternehmen will sich mit einer Biomethan-Großanlage im Industriepark C-Port am Küstenkanal ansiedeln. Es unterzieht sich dafür einem aufwendigen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Oldenburg.
Dort sowie in den Rathäusern in Ramsloh und Friesoythe hatten die Antragsunterlagen im Februar einen Monat lang öffentlich ausgelegen. Einen weiteren Monat hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, Einwendungen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Ganzer Katalog an Einwänden
In der Nacht zu Sonnabend um kurz vor Mitternacht erreichte das GAA Oldenburg ein umfangreicher Katalog mit Einwänden gegen den geplanten Bau des Großprojekts. Die hat der Rechtsbeistand des Saterländer Vereins „Bürgerbewegung Saterland und Umgebung“ (BBSU) zusammengetragen. Der Verein ging aus einer Bürgerinititiave gegen die Ansiedlung von Gülleverwertern am C-Port hervor, die im Saterland erfolgreich ein Bürgerbegehren gegen dieses Ansinnen durchgeführt hatte.
Man habe sich beraten lassen und sich als Rechtsbeistand für den Juristen Thorsten Deppner aus Berlin entschieden, einen Fachanwalt für Umweltrecht, erklärt Carsten Ambacher. Der SPD-Ratsherr gehört zum Vereinsvorstand. Bezahlt würden die Dienste des Anwalts von Spendengeld, so Ambacher.
Antrag unvollständig
Deppner hatte viel zu tun mit der Sichtung und Auswertung der Revis-Unterlagen. 4800 Dokumente in 14 Ordnern galt es zu analysieren. Und Deppner hat nach eigenem Bekunden etliches gefunden, das er einwendet. Mehr als 60 Einwände hat er dem Antrag des Münsteraner Unternehmens tabellarisch gegenübergestellt. Dabei gehe es um inhaltliche Fehler etwa bezüglich der Themen Lärm, Geruch sowie der Beeinträchtigung eines Waldbiotops, das nach Darstellung des Anwalts durch die Biomethananlage massiv von Ammoniak beeinträchtigt werden würde.
Seine erste Einwendung machte der Umweltanwalt aus Berlin bereits 14 Tage vor Ablauf der Frist. Am 14. März monierte er beim GAA Oldenburg, dass die Antragsunterlagen der Revis unvollständig seien. Ein Naturschutzgutachten sei nicht doppelseitig kopiert worden. Andere Angaben habe die revis geschwärzt, so Deppner. Das sei zwar üblich, um Betriebsgeheimnisse zu wahren. Doch müssten stattdessen Ersatzdokumente zur Verfügung gestellt werden, so sehe es das Immissionsschutzgesetz vor. Er sei als Rechtsvertreter mandatiert vom Verein, sagte Deppner, sowie vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU), die die BBSU neben dem Nabu ebenfalls unterstützt, sowie von Walter Hußmann als Anrainer.
GAA sichtet Einwendungen
Deppner sagt, er sehe gute Chancen, dass die Auslegung der Unterlagen wiederholt werden müsse. Das hänge davon ab, ob das GAA zu dem Ergebnis gelange, dass wesentliche Unterlagen fehlten. Dann müsse die Revis den Antrag nachbearbeiten.
Der Jurist hofft auf einen Erörterungstermin, wie es vor der Pandemie gemacht wurde. Dann wären Vertreter von Revis vor Ort. Seiner Erfahrung nach, sagt Deppner, brächten solche gemeinsamen Termine „deutlichen Erkenntnisgewinn“. Tatsächlich anberaumt sei allerdings eine Online-Konsultation, die am 6. Mai stattfinden solle.
GAA braucht Zeit zur Bewertung
„Die inhaltliche Sichtung der Einwendungen erfolgt in den nächsten Wochen“, teilt Uwe Rottmann, Leiter des GAA Oldenburg, zum Fortgang des Verfahrens mit. Die Einwendungen würden der revis und gegebenenfalls betroffenen Fachbehörden zur Stellungnahme übersandt. Anschließend entscheide das GAA Oldenburg, wie weiter vorgegangen wird. „Konkret ist dann zu bewerten, ob die vorliegenden Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen für eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag ausreichen und ob die in der öffentlichen Bekanntmachung vorsorglich angekündigte Erörterung der Einwendungen im Rahmen einer Onlinekonsultation erforderlich ist“, so der Behördenleiter.
Rottmann teilte auf Nachfrage außerdem mit, dass „rund 30 Einwendungsschreiben von Privatpersonen“ eingegangen seien. Dazu kämen „einige Schreiben von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Betrieben“. Ob darunter so gravierende Einwände sind, dass das Auslegungsverfahren wiederholt werden muss, lasse sich noch nicht absehen. „Die detaillierte Sichtung der Einwendungen wird etwas Zeit in Anspruch nehmen“, teilte Rottmann mit.
Revis hat mit Bauvorbereitungen begonnen
Davon unbeeindruckt hat das Münsteraner Unternehmen zu Beginn dieser Woche schon mal mit der Einrichtung der Baustelle für seine Großanlage am C-Port begonnen. Aktuell würde eine Flächen planiert und mit Schotter verfüllt, um darauf Baucontainer aufzustellen, sowie Park- und Lagerflächen für Baumaterialien zu schaffen. Zudem sollen Versorgungsleitungen gelegt werden, teilte Revis-Geschäftsführer Simon Detscher mit.
Er zeigt sich zufrieden. „Die Planungen für den Bau der Biomethananlage sind voll im Zeitplan. Wir sind zufrieden und kommen in allen Bereichen gut voran. Es läuft alles nach Plan und wir warten nun auf den Abschluss des Genehmigungsverfahrens“, teilte Detscher jetzt mit. Die Bauarbeiten am C-Port nehme die Revis auf eigenes Risiko vor. „Sollte als Ergebnis des derzeit laufenden Genehmigungsverfahren stehen, dass die Biomethananlage nicht gebaut werden darf, erfolgt ein vollständiger Rückbau auf Kosten der Revis“, so Geschäftsführer Detscher.
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