Ukrainekrieg
Weiter dringend Wohnraum für Kriegsflüchtlinge gesucht
516 Geflüchtete aus der Ukraine sind bisher im Kreis Cloppenburg angekommen. Da unklar ist, wie viele Flüchtlingen überhaupt kommen, schließt die Gemeinde Barßel Sammelunterkünfte nicht aus.
Saterland/Landkreis Cloppenburg - Im Landkreis Cloppenburg sind in den vergangenen Tagen bereits 516 Geflüchtete aus der Ukraine eingetroffen. 52 weitere wurden bereits angekündigt. „Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben Unterkünfte in allen 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden gefunden. Sie wurden überwiegend in privaten Wohnungen bei Verwandten und Freunden untergebracht“, teilte Pressesprecher Frank Beumker vom Landkreis Cloppenburg mit.
Da mit einer hohen Anzahl an weiteren Kriegsflüchtlingen gerechnet wird, werde aber weiterer Wohnraum benötigt. „Beim Landkreis sind bereits mehr als 180 Wohnungsangebote von Hauseigentümern und Vermietern, von Einzelzimmern über Wohnungen bis zu Einfamilienhäusern, eingegangen“, so Beumker.
Müllerhaus in Scharrel als Unterkunft
„Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist ohnehin angespannt“, sagte Bürgermeister Thomas Otto von der Gemeinde Saterland. Es sei nicht einfach, Wohnraum zu bekommen. Die Gemeinde Saterland werde darum das kürzlich erworbene Müllerhaus bei der Mühle in Scharrel als Unterkunft für bis zu zehn Personen herrichten.
Auch in der Gemeinde Barßel sind bereits Geflüchtete aus der Ukraine angekommen. „Bei der Gemeindeverwaltung haben sich bisher 17 Personen gemeldet, die allesamt bei Privatpersonen aufgenommen worden sind“, teilte Bürgermeister Nils Anhuth mit. „Aktuell haben wir noch vier freie Wohnungen mit 15 Plätzen zur Verfügung, die aber noch nicht in Gänze bezugsfertig sind, da die Lieferung der Möbel stockt“, so der Bürgermeister.
Provisorische Sammelunterkünfte nicht ausgeschlossen
Über die zentrale Sammelliste des Landkreises seien der Gemeinde neun Angebote für Wohnraum gemacht worden. Anhuth: „Allerdings sind nicht alles abgeschlossene Wohnungen. Diese Angebote sowie einige wenige weitere, die direkt ans uns gerichtet wurden, werden nun geprüft. Bei einer entsprechend hohen Anzahl von Geflüchteten ist nicht auszuschließen, dass provisorische Sammelunterkünfte errichtet werden müssen. Auch auf dieses Szenario bereitet sich unser Sozialamt vor.“
Derzeit kommen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Kreisgebiet oft bei Verwandten und Freunden unter. Ist das nicht möglich, werden sie nach dem üblichen Verfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Hannover untergebracht. „Sie können somit nur im Landkreis Cloppenburg ihren Aufenthalt nehmen, wenn sie bei Verwandten oder Bekannten wohnen können. Daher sollte bei allen humanitären Hilfeleistungen, also wenn Flüchtende aus der Ukraine mit Kraftfahrzeugen oder Bussen eigenorganisiert in den Landkreis gefahren werden, unbedingt beachtet werden, dass auch Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen“, teilte Beumker mit.
Kreis bittet um freiwillige Anmeldung
Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen und keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine Meldepflicht bei den Städten und Gemeinden erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten. Unabhängig davon bittet der Landkreis darum, sich bereits vor Ablauf von drei Monaten freiwillig anzumelden, um einen Überblick über die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine zu erhalten.
Sollten ukrainische Staatsangehörige in der Folge hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, werde dies durch die Behörde als Asylgesuch gewertet. Beumker: „Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“
Ziel: Aufnahme ohne förmliches Asylverfahren
Ziel ist es aber, aus der Ukraine vertriebene Personen nicht über ein förmliches Asylverfahren aufzunehmen, sondern auf Basis des jüngst in Kraft getretenen § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Vorschrift ermöglicht die vorübergehende Aufenthaltsgewährung in Fällen, in denen der EU-Rat die Aufnahme einer Personengruppe auf Grundlage der sog. Schutzgewährungs-Richtlinie 2001/55/EG beschlossen hat.
Auch wenn die Vorsprache beim Sozialamt wegen Hilfebedürftigkeit schon als Asylgesuch gewertet wird, müssen die Vertriebenen aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Faktisch wird auch kein Asylverfahren betrieben. Die Stellung eines Asylantrages ist nicht erforderlich.