Corona-Pandemie
3G-Regel in Bädern im Nordkreis Cloppenburg
Die Gemeinden Saterland und Barßel haben auf die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung reagiert: Im Freizeitbad in Ramsloh und im Barßeler Hafen-Bad gilt deswegen ab Donnerstag die 3G-Regel.
Ramsloh/Barßel - Ab sofort gilt für das Freizeitbad Saterland in Ramsloh die 3G-Regel. Das teilte Erster Gemeinderat Jens Gralheer mit. Damit hat nur Zugang zum Bad, wer einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenennachweis, einen negativen PCR-Test, der 48 Stunden gültig ist, oder einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig) vorlegen kann. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen nicht unter die 3G-Regel. Kontaktdaten werden zudem nicht mehr erfasst. Wer möchte, kann sich allerdings mittels QR-Code über die Corona-Warn-App freiwillig registrieren, so Gralheer.
Auch im Barßeler Hafen-Bad gilt seit Donnerstag aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit 23. Februar in Kraft ist, die 3G-Regel. So wird es auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Der Zutritt zum Hafen-Bad ist ebenfalls nur Geimpften, Genesenen und Getesteten gestattet, und auch das nur, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Impfnachweis oder Testergebnis müssen vorgelegt werden.
Ab Freitag greift auch im Friesoyther Bad Aquaferrum die 3G Regel, wie Bädermanager Timo Ukena mitteilt. Eine Registrierung zur Kontaktnachverfolgung werde nicht mehr benötigt , ist aber auf freiwilliger Basis per Corona-Warn-App möglich. Eine FFP2 Maske von der Kasse bis zur Umkleide müsse weiterhin getragen werden. „Aufgrund des hohen Besucher-Aufkommens ist aber eine Reservierung auf www.aquaferrum.de unbedingt erforderlich“, so Ukena. Die Zeitfenster wurden so eingerichtet, dass große Menschenansammlungen vermieden werden und bei Hochbetrieb eine Auslastung von maximal 90 Prozent zu erwarten sei.
Rettungsschwimmer warten auf Startschuss
2G, 3G und Corona-Tests - Reisen im Herbst 2021