Gesundheit

Fehntjer sehen Impfpflicht nur für Pflege kritisch

| | 11.02.2022 10:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Piks wird Pflicht: Mitarbeiter in der Pflege müssen ab dem 15. März ihren Corona-Schutz nachweisen. Foto: Murat/dpa
Der Piks wird Pflicht: Mitarbeiter in der Pflege müssen ab dem 15. März ihren Corona-Schutz nachweisen. Foto: Murat/dpa
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Es werde eine Abwägung über eine allgemeine Impfpflicht gefordert, so Reilstift-Vorstand Rainer Helmers. Einen anderen Kritikpunkt sieht Christoph Leßnig von Ostrhauderfehner Haus zwischen den Wieken.

Rhauderfehn/Ostrhauderfehn - In den Pflegeeinrichtungen in Rhauderfehn und Ostrhauderfehn ist die Quote der geimpften Mitarbeiter sehr hoch. Personelle Probleme mit der Impfpflicht zeichnen sich hier nicht ab. Gleichwohl ist sie Thema. „Nach meinem Eindruck wird die gesetzliche Impfpflicht in der Mitarbeiterschaft trotz hoher Impfbereitschaft zunehmend kritisch gesehen“, so Rainer Helmers, Vorstand des Rhauderfehner Reilstiftes. „Es wird eine Diskussion und sachliche Abwägung über eine allgemeine Impfpflicht gefordert. Diese sollte dann auch für Gesundheitseinrichtungen gelten. Zunehmend wird kritisch gesehen, dass die Impfpflicht nur für die Mitarbeitenden gilt, jedoch nicht für Patienten, Bewohner, Gäste und vor allem Angehörige, die die Einrichtungen regelmäßig besuchen.“

Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen alle Mitarbeitenden bis zum 15. März einen Immunitätsnachweis (Impf- oder Genesenennachweis) oder ein ärztliches Attest, das eine Impfung nicht empfohlen wird, vorlegen. „Zu diesem Stichtag sind dann durch die Einrichtungen die Mitarbeitenden zu melden, die keinen Nachweis vorgelegt haben oder an deren Echtheit Zweifel bestehen. Die Gesundheitsämter müssen dann das weitere Verfahren prüfen.“

„Abwarten, wie sich das entwickelt“

Über diese Vorgehensweise ist Birgit Henkel, Leiterin des Sonnenhauses Idafehn, einerseits erleichtert. „Ich in froh, dass ich mich darum nicht selbst kümmern muss.“ Andererseits befürchtet sie auch mögliche unfaire Entscheidungen, weil das Amt die Mitarbeiter und Situation vor Ort ja doch nicht so genau kenne.

Immerhin könne am Ende ein Betretungsverbot für diese Mitarbeitenden ausgesprochen werden. „Zunächst werde ich einfach abwarten, wie sich das entwickelt. Im Moment ändert sich ja ständig etwas.“ So haben Länder und Landkreise angekündigt, die gesetzliche Regelung nicht oder nicht sofort umzusetzen. „Das wird auch hier kontrovers diskutiert“, betont Rainer Helmers.

„Mit zweierlei Maß gemessen“

Auch Christoph Leßnig, Geschäftsführer und Heimleiter der beiden Pflegeeinrichtungen „Haus am Königsmoor“ in Moormerland und „Haus zwischen den Wieken“ in Ostrhauderfehn, sieht das kritisch: „Meine persönliche Meinung ist, dass es definitiv nicht sein kann, dass hier von Bundesland zu Bundesland mit zweierlei Maß vorgegangen wird. Entweder muss das Gesetz bundesweit flächendeckend umgesetzt werden oder man lässt es aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse.“

Leider zeige sich ja in der momentanen Omikron-Welle, dass auch ein vollständiger Impfschutz samt Booster nicht umfassend vor einer Infektion, wohl aber vor einem schweren Verlauf, schützt. „Dies heizt die Impfpflichtdiskussion verständlicherweise nochmals an.“

Verantwortung für gefährdetste Gruppe

Natürlich habe es auch in den beiden Häusern den ein oder anderen gegeben, der der Impfung skeptisch oder ängstlich gegenüber stand, so Leßnig. Als Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung trage man aber Verantwortung für die nachweislich gefährdetste Gruppe. „Unter den älteren, vorerkrankten Bürgern sind die meisten schweren Krankheitsverläufe, häufig auch mit Todesfolge zu beklagen. Insofern muss es gerade für Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen eine Selbstverständlichkeit sein, alles zu unternehmen, um diese Menschen vor einer Infektion zu schützen. Die Impfung zählt hier zweifelsohne zu den wirksamsten Methoden.“

Als Einrichtung, so Helmers, nehme man die Sorgen der bisher nicht geimpften Mitarbeitenden ernst. „Gleichwohl sind uns durch die gesetzlichen Regelungen die Hände gebunden. Wir nehmen mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass sich gerade in der Pandemie bewährte Mitarbeitende nunmehr vermutlich der beruflichen Pflege abwenden müssen“, sagt er. „Aufgrund des ausgeprägten Mangels an Pflegekräften glauben wir, dass es gesellschaftlich nicht zu verantworten ist, dass viele Mitarbeitende diesen Bereich verlassen. Bereits heute ist insbesondere im ambulanten Bereich eine sofortige Versorgung bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr gewährleistet. Die Impfpflicht wird diese Problematik verschärfen. Darüber muss sich auch die Politik bewusst sein.“

Die gesetzliche Impfpflicht, merkt Rainer Helmers an, gelte nicht nur für eigene Mitarbeitende, sondern auch für andere in der Einrichtung Tätige: „Unternehmen, die etwa regelmäßig Wartungen vornehmen, unterliegen der gleichen Pflicht. Dies gilt auch für ehrenamtlich Tätige, Praktikanten und gesetzliche Betreuer.“

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