Recht
Saterländer AfD-Ratsherr: Kein Dienstvergehen
AfD-Ratsmitglied Jan Reiners aus dem Saterland provozierte durch ein Motto-Shirt. Sein Arbeitgeber, die Bundeswehr, ließ den Fall rechtlich prüfen. Jetzt kam der Rechtsberater zu einem Ergebnis.
Leer/Saterland - Die Bundeswehr wird nicht arbeitsrechtlich gegen den Saterländer AfD-Ratsherrn Jan Reiners vorgehen. Das teilte jetzt der Kommandeur der Leeraner Evenburg-Kaserne, Oberstarzt Dr. Jens-Peter Evers, auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Reiners leistet in dem Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst, SES, das in der Evenburg-Kaserne stationiert ist, Dienst als Berufssoldat.
Für Aufsehen gesorgt hatte er durch einen provokanten Aufdruck auf seinem Pullover. Der Sedelsberger wollte in dem Oberteil mit dem Aufdruck ACAB im Dezember an der Sitzung des Gemeinderats Saterland teilnehmen. Der Ratsvorsitzende Jens Immer (CDU) hatte ihm den Zutritt in den Saal verwehrt. Denn der Schriftzug steht für die englische Abkürzung „All cops are bastards“, auf Deutsch „Alle Polizisten sind Bastarde“. Das war von Immer, der für die Ordnung während der Sitzung verantwortlich ist, als unangemessen für die Teilnahme am Rat bewertet worden.
Für die Bundeswehr kein Spaß
Reiners hatte sich daraufhin öffentlich zu seinem Auftreten geäußert. Der 33-Jährige begründete seine Kleidungswahl damit, dass die Bundeswehr eben „ein eigener Haufen“ sei mit spezieller Mentalität und Sprache. Abkürzungen gehörten dazu, man mache Späßchen damit.
Sein Arbeitgeber sah in dem Auftreten des Oberstabsgefreiten allerdings keinen Spaß. Als diese Zeitung den Vorfall öffentlich machte, habe das Leeraner Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst, SES, noch am selben Tag einen Rechtsberater eingeschaltet, der das Verhalten des Soldaten juristisch darauf überprüfte, ob es sich dabei um ein Dienstvergehen handele.
Kollektivbeleidigung nicht strafbar
Das sei nicht der Fall, teilte der Kommandeur der Einheit SES, Oberstarzt Dr. Evers, mit. „Die Prüfung des Sachverhalts durch den Rechtsberater hat ergeben, dass aus dem Tragen des Pullovers mit der Aufschrift ,ACAB’ in der Freizeit kein Dienstvergehen abgeleitet werden kann.“ Untermauert habe der Jurist diese Einschätzung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 2016 entschieden, „dass die Kundgabe der Abkürzung ACAB im öffentlichen Raum mit Blick auf die Meinungsfreiheit nicht ohne Weiteres als Kollektivbeleidigung strafbar ist“. Mit dieser Begründung werde auch im vorliegenden Fall kein Dienstvergehen aus dem vorliegenden Sachverhalt abgeleitet, so Evers.
Eine „Kollektivbeleidigung“ liege nach aktueller Rechtsauffassung nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe vor. So sei der Satz „All cops are bastards“ genauso wie „Alle Soldaten sind Mörder“ nur dann nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches als Beleidigung zu werten, „wenn die angesprochene Gruppe klein ist und direkt angesprochen wird“, erläuterte der Kommandeur.
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