Sprachenstreit

Platt im Amt ist mehr als bloß eine Tradition

| | 20.01.2022 12:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei der Diskussion um Plattdeutsch im Rathaus verweist der Saterfriesisch-Beauftragte Henk Wolf auf die europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die lasse die Verwendung von Platt oder auch Saterfriesisch im Umgang mit Behörden ausdrücklich zu. Foto: Fertig
Bei der Diskussion um Plattdeutsch im Rathaus verweist der Saterfriesisch-Beauftragte Henk Wolf auf die europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die lasse die Verwendung von Platt oder auch Saterfriesisch im Umgang mit Behörden ausdrücklich zu. Foto: Fertig
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In Ostrhauderfehn hatte es Ärger gegeben, weil die letzte Ratssitzung im Jahr auf Platt abgehalten wurde. Ein Ratsmitglied hatte sich beschwert. Zu Unrecht, wie der Saterfriesisch-Beauftragte findet.

Saterland - Im Streit um eine Ratssitzung auf Plattdeutsch, der in Ostrhauderfehn vor Weihnachten Wellen geschlagen hatte, hat sich jetzt der Saterfriesisch-Beauftragte Henk Wolf zu Wort gemeldet. Er bricht eine Lanze für die Verwendung des Plattdeutschen, auch bei offiziellen Veranstaltungen wie Ratssitzungen. Das sei „nicht nur eine schöne moderne Tradition“, stellt Wolf fest. Solche Ratssitzungen seien Bestandteil eines Projekts zur Förderung bedrohter Sprachen - ein Projekt, das auf allen politischen Ebenen getragen wird: EU, Bund und Land haben sich zu der vor 30 Jahren verfassten, europäischen Charta der Regional- oder Minderheitenprachen bekannt, die als Ziel hat, die ständig von größeren Sprachen bedrängten Kleinsprachen wie Plattdeutsch und Saterfriesisch zu emanzipieren.

Der Saterfriesisch-Beauftragte verweist darauf, dass die Charta für Niedersachsen explizit die Möglichkeit einräume, dass im Gemeinderat Plattdeutsch gesprochen wird. Das gelte auch für andere Bundesländer. Schleswig-Holstein habe als Umsetzung der Charta extra eigene Gesetze geschrieben, die Niederdeutsch und Friesisch als Amtssprachen ermöglichen, während das Land Niedersachsen international Kritik erhielt, weil das Land dies nicht gemacht hat, so Wolf.

Kein eigenes Gesetz dafür aus Hannover

Diese Kritik sei aus Hannover jedoch mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass ein neues Gesetz nicht nötig sei, da die Charta selber anwendbares Recht darstelle. Das bedeute, interpretiert Sprachwissenschaftler Wolf, dass die Landesregierung die Position vertrete, dass die Charta ein Gesetz sei, das es erlaubt, im Gemeinderat Platt zu sprechen.

Die Studentin Anneke Schipper, die im ostfriesischen Ostgroßefehn aufwuchs, ist der Problematik in ihrer Bachelor-Arbeit „Die Amtssprache ist Deutsch? Multilingualität in der Behörde unter besonderer Berücksichtigung des Niederdeutschen“ 2019 auf den Grund gegangen. Ihre „gut dokumentierte und sehr gut lesbare Arbeit“ sei im Internet zu finden, so Wolf. In dieser Arbeit hat Schipper herausgearbeitet, dass Menschen, die in einer Behörde etwas beantragen, diesen Antrag auf Plattdeutsch stellen dürfen - und dass Beamte auch auf Platt antworten dürfen.

In Ostrhauderfehn einigte man sich

Im vielen Gemeinden in Norddeutschland ist es Tradition, dass etwa die letzte Sitzung des Gemeinderats im Jahr auf Plattdeutsch abgehalten wird. In Ostrhauderfehn hatte 2021 Grünen-Ratsmitglied Manfred Cybalski dagegen protestiert: Er verstehe kein Platt und fühle sich ausgegrenzt. Die Sitzung wurde nach einiger Diskussion auf Hochdeutsch weitergeführt.

Ostrhauderfehns Bürgermeister Günter Harders zeigte wenig Verständnis für Cybalskis Anliegen. In der Geschäftsordnung des Rats der Gemeinde Ostrhauderfehn ist die Plattdeutsch-Regelung definiert. Allerdings lässt die Formulierung einen gewissen Spielraum zu. Der Staatsrechtler Professor Thomas Mann von der Georg-August-Universität Göttingen hatte dazu auf Nachfrage dieser Zeitung erklärt, es gebe keine explizite Rechtsnorm zur Verwendung von Minderheitensprachen. Im Verwaltungs-Verfahrensgesetz des Bundes heißt es „Die Amtssprache ist deutsch“.

Charta zurückhaltend formuliert

Anneke Schipper hatte in einem Interview, das sie 2020 mit dem Niederdeutschsekretariat in Hamburg führte, erläutert, dass der Artikel 10 der Charta einen Maßnahmenkatalog enthalte, aus dem das Land Niedersachsen auswählen konnte, was es seinen Behörden in Bezug auf das Niederdeutsche erlauben und wozu es sie ermuntern wollte. Ein Problem sei jedoch, dass der Artikel sehr zurückhaltend formuliert ist: „Die Vertragsparteien verpflichten sich folgendes zuzulassen und/oder dazu zu ermutigen“ bedeute, „dass alles kann und nichts muss“, so Schipper.

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