Kommunalpolitik
Kommunalaufsicht sieht Vorgang beim Saterländer Rat kritisch
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Cloppenburg hat die Vorgänge im Rat Saterland um AfD-Ratsherrn Jan Reiners bewertet. Sie sieht das Vorgehen gegen ihn als kritisch. Reiners kann dagegen vorgehen.
Ramsloh/Cloppenburg - Die Kommunalaufsicht Cloppenburg hat sich zu den Vorgängen im Gemeinderat Saterland im Umgang mit dem AfD-Ratsmitglied Jan Reiners geäußert. Sie sieht das Vorgehen des Ratsvorsitzenden „kritisch“, aber zunächst rechtlich als nicht zu beanstanden an. Der Vorsitzende des Saterländer Gemeinderats, Jens Immer (CDU) hatte Reiners im Dezember zu Sitzungsbeginn den Zutritt zum Saal verwehrt. Grund war, dass Reiners ein Oberteil mit dem Aufdruck ACAB trug. Der Schriftzug steht für den Spruch „All cops are bastards“, auf Deutsch „Alle Polizisten sind Bastarde“.
Der Saterländer Bürgermeister Thomas Otto hatte sich an die Kommunalaufsicht gewandt, um zu erfahren, ob die Beschlüsse, die nun ohne Reiners‘ Teilnahme in der Sitzung gefasst wurden, wirksam seien.
Beschlüsse „zunächst“ wirksam
Das ist nach der rechtlichen Einschätzung der Kommunalaufsicht bislang der Fall. Ob das so bleibt, hängt vom weiteren Vorgehen der Beteiligten ab, wie Kreissprecher Sascha Sebastian Rühl auf Nachfrage mitteilte. Reiners habe die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, dass der Rat in seiner nächsten Sitzung darüber entscheidet, ob das Vorgehen des Ratsvorsitzenden berechtigt war. Falls der Rat das so sieht, könnte Reiners gerichtlich gegen seinen Ausschluss von der Sitzung vorgehen. Im Zuge einer Klage könne das Verwaltungsgericht feststellen, dass das Ratsmitglied zu Unrecht usgeschlossen wurde und die in der Sitzung gefassten Beschlüsse unwirksam sind. Solange diese Voraussetzungen aber nicht vorliegen, sind die Beschlüsse wirksam.
Ein Ratsvorsitzender könne Ratsmitglieder, insbesondere bei ungebührlichem Verhalten, ausschließen, zitiert Rühl die Kommunalaufsicht. Ein Ratsmitglied verliert nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch während der Ratssitzung nicht das Recht zur freien Meinungsäußerung. Allerdings finde dieses Grundrecht dort seine Grenzen, wo der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzungen gestört wird.
ACAB fällt unter „freie Meinungsäußerung“
Mit der kritisierten Buchstabenfolge ACAB habe sich das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Fußballspielen und Volksfesten auseinandergesetzt und bisher dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung den Vorrang eingeräumt, so Rühl. Eine Entscheidung in Bezug auf eine Ratssitzung sei dem Landkreis nicht bekannt.
Der Landkreis geht davon aus, dass auch Ratsmitglieder ihre Meinung insoweit äußern dürfen. Vor dem Hintergrund der Gerichtsurteile werde das Vorgehen des Saterländer Ratsvorsitzenden deshalb als „kritisch“ angesehen.
Bürgermeister betrachtet Vorgang als „rechtlich geklärt“
Auch die Gemeinde Saterland wurde vom Landkreis über die Bewertung der Kommunalaufsicht informiert. „Für uns ist die Sache damit rechtlich geklärt“, sagt dazu Saterlands Bürgermeister Thomas Otto auf Nachfrage.
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Dass die in der Ratssitzung gefassten Beschlüsse nur „zunächst“ wirksam sind, beunruhige ihn nicht. Ratsmitglied Jan Reiners äußerte auf Nachfrage, ihm sei die Einschätzung der Kommunalaufsicht bislang nicht bekannt. So lange das so sei, werde er sich auch nicht dazu äußern.