Corona
Böllerverbot und Co: Verstöße können teuer werden
Nichts ist es mit Raketen in diesem Jahr: Der Handel ist untersagt. Auch private Restbestände dürfen nicht überall „verballert“ werden. Foto: Gateau/dpa
Nicht empfohlen, aber auch nicht verboten, ist im Kreis Leer das Abbrennen von Böller-Restbeständen. Im Kreis Cloppenburg hingegen gibt es Dutzende Plätze, an denen gar nicht geböllert werden darf.
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