Infrastruktur

Strücklingen: Investor kann anfangen zu bauen

| | 26.12.2021 12:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
An der zentralen Stelle in Strücklingens Ortskern, wo bis zum Frühjahr 2021 das Traditionslokal Strücklinger Hof stand, soll eine Wohnanlage entstehen. Vor mehr als einem Jahr stellte Investor Wjatscheslaw Pankratz dafür beim Landkreis Cloppenburg den ersten Bauantrag. Jetzt erhielt er die Genehmigung. Foto: Fertig
An der zentralen Stelle in Strücklingens Ortskern, wo bis zum Frühjahr 2021 das Traditionslokal Strücklinger Hof stand, soll eine Wohnanlage entstehen. Vor mehr als einem Jahr stellte Investor Wjatscheslaw Pankratz dafür beim Landkreis Cloppenburg den ersten Bauantrag. Jetzt erhielt er die Genehmigung. Foto: Fertig
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Ein Jahr dauerte es vom ersten Bauantrag, den Wjatscheslaw Pankratz beim Kreis Cloppenburg einreichte, bis er jetzt die Genehmigung bekam. Dafür gibt es Gründe. Die liegen nicht nur bei der Behörde.

Strücklingen - Am Tag vor Heiligabend hat Wjatscheslaw Pankratz beim Landkreis Cloppenburg die Genehmigung für sein geplantes Wohnbauprojekt in Strücklingen abgeholt. Er freut sich: Endlich kann er loslegen. Der Quakenbrücker ist Projektentwickler. Er hatte den Wirtsleuten Bernhard und Maria Helmke im August 2020 das Grundstück in Strücklingens Ortsmitte abgekauft, auf dem sie ihre Traditionsgaststätte Strücklinger Hof betrieben hatten. Den Gasthof ließ Pankratz abreißen, weil er auf dem Areal Mehrfamilienhäuser errichten will: eines mit neun Wohnungen, das andere mit zwölf, dazu Carports.

Wann es genau losgeht mit dem Bau an der Hauptstraße 640 kann der Investor noch nicht sagen. Am 10. Januar treffe er sich mit dem Generalunternehmer, der sein Projekt umsetzt, erzählt er. Einen Namen möchte Pankratz nicht nennen, nur so viel: Es handelt sich um einen Bauunternehmer aus dem Nordkreis Cloppenburg. Mit dem muss er klären, wann der Kapazitäten hat, die Mehrfamilienhäuser zu errichten. „Das ist ein schönes Projekt“, erklärt Pankratz, „und es ist schön, dass die Genehmigung dafür jetzt da ist und wir jetzt anfangen können.“

Zeitspanne nicht ungewöhnlich

Die lange Zeit, die es gedauert hat, bis der Investor die Baugenehmigung in den Händen hielt, ist nicht ungewöhnlich im Landkreis Cloppenburg. „Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für ein Einfamilienwohnhaus beträgt in diesem Jahr rund drei Monate“, teilt dazu Kreissprecher Frank Beumker mit. Bei Bauanträgen für Mehrfamilienhäuser sei sie sogar noch einen Monat länger. Er erläutert, woran das liegt.

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Die Anzahl der Anträge sei in den vergangenen zwei Jahren um rund ein Viertel gestiegen, was zu längeren Wartezeiten als bisher führt. Das Bauamt war zudem verpflichtet, Personal zur Bewältigung des Corona-Geschehens abzugeben. „Der wesentliche Faktor ist jedoch, dass die Mehrzahl aller Anträge unvollständig ist, denn auch bei den Planern kommt es zu deutlich mehr Anträgen, die zu bearbeiten sind“, so Beumker.

Viele Anträge unvollständig

Die Unterlagen würden dann leider oft unvollständig eingereicht, um dem Kundenwunsch zu entsprechen und den Vorgang vom Tisch zu bekommen. Unvollständige Anträge seien jedoch nicht nur mehrfach vom Sachbearbeiter zu bearbeiten, sondern es ergäben sich Wartezeiten zur Vorlage der Unterlagen.

Auch bei dem Bauvorhaben von Pankratz musste mehrfach nachgebessert werden, unter anderem weil Gebäudeabstände nicht eingehalten wurden und Standorte für Gebäude eingeplant wurden im nicht überbaubaren Bereich.

Abweichungen müssen geprüft werden

Für die Bearbeitungsdauer entscheidend sei natürlich auch die Größe des Vorhabens, erläutert Beumker weiter, und ob die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. Abweichungen und Befreiungen seien „im Einzelfall möglich“, erforderten aber vielfach eine ergänzende bauplanungsrechtliche Prüfung.

Doch auch im Kreishaus ist man sich bewusst, dass die lange Bearbeitungsdauer die Geduld vieler Bauherren auf die Probe stellt. „Das Bauamt arbeitet derzeit intensiv daran, angesichts der hohen Fallzahlen die Abläufe zu optimieren und die Verfahrensdauer zu verkürzen“, so der Kreissprecher. Geplant sei ein Entwurfsverfasserbrief, um die Qualität der Unterlagen zu verbessern.

Bald mehr Personal

Zudem erfolge zur Zeit eine Abstimmung mit den am Verfahren beteiligten Behörden, um die Beteiligungen auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen. Darüber hinaus haben die politischen Kreisgremien im Dezember der personellen Verstärkung des Bauamtes um zwei Ingenieurstellen und eine Verwaltungskraft zugestimmt. Diese zusätzlichen Stellen sollen „schnellstmöglich besetzt werden“, wie Beumker mitteilt.

Vereinfachtes Verfahren geht schneller

Kreissprecher Frank Beumker weist auf ein vereinfachtes Verfahren hin, um schneller mit dem Bauen beginnen zu können. Anstelle eines Bauantrages bestehe bei Wohnbauvorhaben in einem Wohngebiet jederzeit die Möglichkeit, eine Baumitteilung vorzulegen, wenn es sich um Wohngebäude geringer Höhe handelt, also um Gebäude, bei denen der Fußboden jedes Aufenthaltsraumes höchsten sieben Meter über der Geländeoberfläche liegt.

Voraussetzung sei, dass das zu genehmigende Bauvorhaben bebauungsplankonform ist. Der Planer ist dann für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Die eingereichten Unterlagen werden vom Bauamt lediglich zur Kenntnis genommen. Das Baugenehmigungsverfahren entfällt. Auch die Kosten sind deutlich geringer als bei einer Baugenehmigung. Diese Alternative führt zu einer deutlich kürzeren Verfahrensdauer. Von dieser Möglichkeit werde von Bauherren und Planern zu wenig Gebrauch gemacht.