Politik

Ostrhauderfehn: Live-Übertragung von Ratssitzungen wird geprüft

| | 15.12.2021 16:42 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Könnten Ratssitzungen in Ostrhauderfehn bald live im Internet übertragen werden? Dieses soll nun geprüft werden. Symbolfoto: sommart/stock.adobe.com
Könnten Ratssitzungen in Ostrhauderfehn bald live im Internet übertragen werden? Dieses soll nun geprüft werden. Symbolfoto: sommart/stock.adobe.com
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Möglicherweise können die Ostrhauderfehner Bürger bald die Sitzungen des Gemeinderats live im Internet erfolgen. Die Mitglieder des Rates machten dafür nun den ersten Schritt.

Ostrhauderfehn - Die Gemeindeverwaltung in Ostrhauderfehn soll die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, um künftig Ratssitzungen im Internet live übertragen zu können. Das beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates bei ihrer Sitzung am Dienstagabend im Vereinsheim. Es gab lediglich eine Enthaltung.

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Den Antrag dazu hatte im Vorfeld die Grünen-Fraktion gestellt. Deren Mitglied Manfred Cybalski betonte: „Wir wollen dadurch das Interesse der Bevölkerung an der Politik wieder steigern.“ Er erinnerte daran, dass früher teilweise bis zu 100 Leute die Sitzungen besucht hätten. „Heutzutage kommt leider kaum noch jemand“, so Cybalski. Mit dem sogenannten Live-Streaming könnte den Interessierten nun ein neues Angebot gemacht werden. Bürgermeister Günter Harders (parteilos) verwies darauf, dass bei brisanten Themen durchaus mehr Besucher kommen würden. Die Ratsvorsitzende Janneke Groote (SPD) erklärte zudem, dass auch die Corona-Pandemie eine Rolle für das aktuelle geringe Bürgerinteresse spielen dürfte.

Auch CDU für Live-Streaming

Die Grünen können innerhalb des Rates auf Unterstützung anderer Fraktionen hoffen. Auch die CDU hatte im Vorfeld der Kommunalwahl in ihrem Programm für solch ein Vorhaben geworben. Dort wurde formuliert: „Wir schaffen mehr Mitsprache und Transparenz und setzen auf das zukünftige Live-Streaming von Ratssitzungen.“ Auch die SPD hatte einen ähnlichen Antrag wie die Grünen in der vergangenen Wahlperiode gestellt. Dieser wurde damals jedoch abgelehnt.

In der jetzigen Prüfung des Antrages soll es jedoch zunächst einmal um die rechtlichen Voraussetzungen gehen. „Technische Fragen müssen anschließend geklärt werden“, betonte Cybalski.