Pandemie

Landkreis Cloppenburg hat die Corona-Regeln verschärft

| | 26.11.2021 12:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Der Landkreis Cloppenburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Es gelten verschärfte Corona-Regeln. Foto: Pixabay
Der Landkreis Cloppenburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Es gelten verschärfte Corona-Regeln. Foto: Pixabay
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Im Landkreis Cloppenburg gelten verschärfte Corona-Regeln. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt die 2G-Plus-Regel. Bei Gottesdiensten gilt die 3G-Regel.

Landkreis Cloppenburg - Die Kreisverwaltung in Cloppenburg hat auf die seit Ende Oktober stetig steigenden Neuinfizierungen reagiert. Im Landkreis gelten ab diesem Samstag schärfere Corona-Regeln.

Sie gehen über die in der Warnstufe 1 des Landes Niedersachsen geltenden Regeln hinaus. Das teilte Pressesprecher Frank Beumker vom Landkreis Cloppenburg mit.

Vier wesentliche Punkte

„Die Zahl der Neuinfizierten liegt nahezu täglich bei mehr als 100 Personen“, nannte Beumker einen Grund für die Maßnahme. Das Infektionsgeschehen lasse sich jedoch nicht auf einzelne Orte, Betriebe oder Gesellschaftsgruppen reduzieren, sondern betreffe das gesamte Kreisgebiet.

Bei den Verschärfungen werden in der Allgemeinverfügung vier wesentliche Punkte genannt: Es gilt 2G-Plus bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmern, diese Regel gilt generell in Clubs, Diskos und Shisha-Bars. Es ist also vorerst nur noch der Zutritt für Geimpfte und Genesene erlaubt, wenn sie auch einen aktuellen negativen Coronatest vorzeigen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Unter-18-Jährige und Personen, die aus medizinischen Gründen befreit sind.

3G bei Gottesdiensten

Für Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern ist eine Genehmigung durch den Landkreis erforderlich.

Einschränkungen gelten auch für den beruflich genutzten Kraftfahrzeugverkehr. Es dürfen nicht mehr als fünf Personen in einem Fahrzeug sitzen. Zudem gilt wieder Maskenpflicht.

Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen in Innenräumen ist der Zutritt nur noch nach der 3G-Regel erlaubt.

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