Umweltschutz
Laubentsorgung im Kanal ist verboten
 
                                        
                                        
                                        
                 
            Im Herbst fallen viele Blätter von den Bäumen beidseitig des Elisabethfehnkanals in das Gewässer. Dass einige Anlieger zusätzlich Laub in den Kanal fegen oder pusten, stellt allerdings als Umweltverschmutzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Landkreis geahndet wird. Foto: Passmann
    Einige Anrainer des Elisabethfehnkanals entsorgen das Laub der Straßenbäume in das Gewässer. Das ist verboten. Der Landkreis Cloppenburg ahndet diese Umweltverschmutzung als Ordnungswidrigkeit.
                            Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
                        
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