Tierhaltung
Mehr Hunde, mehr Regeln, aber zu wenig Kontrollen
Seit zehn Jahren sind Chip und Registrierung von Hunden sowie der Sachkundenachweis für Halter in Niedersachsen Pflicht. Experten sehen positive Auswirkungen, doch einige Probleme bleiben.
Rhauderfehn - Allein im vergangenen Jahr musste Mareike Boelsen vom Rhauderfehner Ordnungsamt 40 neue Hundehalter auffordern, Nachweise vorzulegen - etwa darüber, ob die Hundesteuer gezahlt wird. Zuvor waren bei ihr Beschwerden oder Hinweise von Bürgern eingegangen. Etwa weil ein Hund streunt, Angriffslust zeigt, augenscheinlich nicht gut versorgt wird oder der Halter durch eine steigende Zahl von Tieren auffällt. Hauptsächlich auf solchen Zuruf werden die Vorgaben des seit zehn Jahren geltenden Niedersächsischen Hundegesetzes überprüft.
Bei der Anmeldung eines Hundes, sagt Boelsen, werde zwar darauf aufmerksam gemacht, dass das Tier gechipt und im Niedersächsischen Hunderegister angemeldet werde und der Halter seine Sachkunde nachweisen müsse. Kontrollen finden an dieser Stelle bei der Gemeinde Rhauderfehn aber noch nicht statt.
„Es wird zu wenig kontrolliert“
Auch in Ostrhauderfehn und Westoverledingen wird nur stichprobenartig oder anlassbezogen kontrolliert. Ein Umstand, den Experten bedauern: „Es wird zu wenig kontrolliert“, sagt Andrea Groen von der Ostrhauderfehner Gruppe des Internationaler Rasse-Jagd-Gebrauchshunde-Verbands (IRJGV). Dort werden zwei Mal im Jahr Prüfungen zur Sachkunde abgenommen. Die Kurse sind immer voll.
Für die Prüfung kommt der Garreler Prüfer Michael Schrand extra aufs Fehn. „Der Sachkundenachweis ist sinnvoll. Menschen, die Hunde halten, sollten sich damit beschäftigen.“ So könnten Probleme erkannt und Risiken reduziert werden. Fehlende Kontrollen ärgern den Prüfer deswegen schon. Allerdings habe er den Eindruck, dass Kontrollen im Kommen sein: Seit der tödlichen Hunde-Attacke in Hannover durch Staffordshire-Mischling Chico im Jahr 2018, sagt er, werde seiner Erfahrung nach in manchen Kommunen stärker auf den Nachweis geachtet.
230 Halter in der „Hundevergehensliste“
In rund ein Viertel der Fälle, denen Mareike Boelsen in Rhauderfehn nachgeht, gebe es Grund zur Beanstandung: weil der Halter keine Hundesteuer zahlt oder eben keinen Sachkundenachweis abgelegt hat, erzählt sie. Zu den 40 Überprüfungen neuer Hundehalter kommen noch viele Fälle, in denen bereits bekannte Halter erneut negativ aufgefallen sind. Rund 230 Halter sind in der „Hundevergehensliste“ eingetragen. „Dass Menschen hier anrufen und sich im Zusammenhang mit Hunden, etwa von Nachbarn, beschweren, ist fast schon Tagesgeschäft“, sagt Boelsen.
Angesichts steigender Hundezahlen wundert das nicht. Waren im Zentralen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) im Jahr 2013, also zum Beginn der Registrierungspflicht, 157.212 Hunde gemeldet, stieg die Zahl bis Ende 2020 auf 480.450 Tiere an. „Aktuell beträgt die Gesamtzahl der gemeldeten Hunde in Niedersachsen 510.192“,so Alexandra Schönfeld vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.