Tierhaltung
Zahl der Beißvorfälle ist zurückgegangen
Im Laufe der vergangenen Jahren haben weniger Hunde im Kreis Leer zugebissen. Halter könnten aber noch besser ausgebildet werden, urteilt ein Hunde-Profi.
Oberledingerland - Landesweit, aber auch in den Gemeinden des Oberledingerlands ist die Zahl der gemeldeten Hunde gestiegen. In Westoverledingen werden jährlich zwischen 300 und 400 Hunde neu angemeldet. „Derzeit sind 2704 Tiere registriert“, sagt Rathaussprecherin Kirsten Beening. Ebenfalls angestiegen ist die Zahl in Ostrhauderfehn: von 1249 im Jahr 2017 auf derzeit 1378 Hunde.
In Rhauderfehn stieg die Zahl von 1529 gemeldeten Tieren im Dezember 2011 auf 1899 Ende 2020. Mit Stand vom September dieses Jahres, so Günter Mansholt vom Steueramt der Gemeinde Rhauderfehn, waren es 1953.
„Rehabilitierung nicht vorgesehen“
Und nicht nur das. Es sind auch mehr „gefährliche“ Hunde registriert: Waren es 2022 und sogar noch 2016 gar keine bis ein Tier, das als gefährlich eingestuft worden war, sind es heute sechs. Diese Einstufung werde zum Beispiel nach einem Beißvorfall vorgenommen.
Niedersächsisches Hundegesetz
Das seit Mai 2011 geltende Niedersächsische Hundegesetz soll Gefahren für die Öffentlichkeit durch das Halten und Führen von Hunden verhindern. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen die Sachkundeprüfung für neue Hundebesitzer, die Kennzeichnung des Tieres, die Haftpflichtversicherung und der Eintrag in das Zentrale Hunderegister. Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Im Fokus des Gesetzes stehen das Wissen und die Schulung der Hundehalter. Dafür wurde - anders als in anderen Bundesländern - auf sogenannte Rasselisten verzichtet.
Vier Beißvorfälle in Rhauderfehn
In Rhauderfehn habe es im vergangenen Jahr vier gemeldete Beißvorfälle gegeben, „während ich in 2021 bisher schon sechs Beißvorfälle aufgenommen habe“, betont Mareike Boelsen. Diese werden vom Veterinäramt des Landkreises überprüft, das gegebenenfalls die „Gefährlichkeit“ feststellt.
Letzteres ist nur in einem geringen Teil der Beißvorfälle so. Und: Die Zahl an Fällen, in denen Hunde zugebissen haben, ist im Kreis zurückgegangen. 2018 wurde 67 Beißvorfällen nachgegangen, kein Hund wurde als gefährlich eingestuft. 2019 waren es 64 Fälle (zwei gefährliche Hunde), 2020 waren es 53 (kein gefährlicher Hund ). Und in diesem Jahr wurden bislang 40 Fälle bekannt und zwei Tiere als gefährlich eingestuft.
„Besser wäre nicht nur eine Prüfung“
„Um die Entscheidung treffen zu können, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist, ist es erforderlich, sowohl den Hundehalter als auch mögliche Geschädigte und Zeugen zu dem Vorfall zu befragen und Nachweise anzufordern“, erklärt Franziska Bothe von der Pressestelle des Landkreises. Erfolge eine Einstufung als „gefährlich“, sei die weitere Haltung des Hundes erlaubnispflichtig. Erfolge die Einstufung nicht, aber der Fall gibt Anlass zur Anordnung gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen, werde der Vorgang an die zuständige Gemeinde abgegeben. Die könne dann zum Beispiel einen Leinen- oder Maulkorbzwang entscheiden.
Das Niedersächsische Hundegesetz soll solche Probleme und Gefahren durch Hunde minimieren. Im Großen und Ganzen sei das Gesetz sinnvoll, meint Andrea Groen vom Hundesportverein in Ostrhauderfehn. Sie sieht aber auch Lücken: „Besser wäre, die Halter müssten nicht nur einmal einen Sachkundenachweis erbringen, sondern die Prüfung wiederholen. Manche kommen mit ihrem einjährigen Hund, der brav alles macht. Wenn das Tier zwei oder drei ist und in die Rüpeljahre kommt, sieht es dann vielleicht ganz anders aus.“ Ein weiteres Manko sieht sie darin, dass die Halter nicht mit ihrem eigenen Hund antreten müssen: Theoretisch, bemängelt sie, könne sich der Besitzer eines großen, ungestümen Tiers für die Prüfung den alten Dackel des Nachbarn ausleihen. Trotzdem: „Das Rüstzeug für den Umgang mit Hund bekommen Menschen, die die Prüfung ablegen, in jedem Fall mit auf den Weg.“
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